GOÄ 2698: Kiefer-Schienung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2698
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
Punktzahl 1500  
Einfachsatz 87,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 201,09 € 2,3x
Höchstsatz 306,00 € 3,5x

GOÄ 2698 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und wie Sie typische Fehler bei der Schienung des unverletzten Kiefers vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2698

Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

Die GOÄ-Ziffer 2698 beschreibt eine eigenständige chirurgisch-orthopädische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie umfasst das vollständige Anlegen und die Fixation einer Schienungsvorrichtung an einem Kiefer, der selbst keine Fraktur oder direkte Verletzung aufweist. Diese Maßnahme dient in der Regel der Stabilisierung des Gesamtsystems oder der Verankerung für den Gegenkiefer.

Die Leistungslegende verbindet die beiden Kiefer mit einem „oder“, was bedeutet, dass die Gebühr je unverletztem Kiefer berechnet wird. Die Leistung beinhaltet sowohl die vorbereitenden Maßnahmen am Knochen oder Zahnhals als auch das Einbringen und die stabile Befestigung der Schiene. Eventuell notwendige Materialien für die Schienung können in der Regel gesondert in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 2698 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2698 vor allem im Rahmen der Traumatologie und Kieferorthopädie zum Einsatz. Ein klassisches Szenario ist die Versorgung einer einseitigen Kieferfraktur, bei welcher der unbeschädigte Gegenkiefer als stabiles Widerlager für eine intermaxilläre Fixation dienen muss. Ohne die Schienung des unverletzten Kiefers wäre eine präzise Reposition und Ruhigstellung des frakturierten Kiefers oft nicht möglich.

Darüber hinaus existieren Indikationen außerhalb der akuten Frakturversorgung. Hierzu zählen schwere Kiefergelenksluxationen, die eine temporäre, rigide Ruhigstellung erfordern, oder komplexe orthognathe Eingriffe zur Korrektur von Fehlstellungen. Die Ziffer grenzt sich dabei scharf von rein zahnmedizinischen Schienentherapien ab, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2698

Fallbeispiel 1: Mandibulafraktur mit bimaxillärer Schienung

Ein Patient stellt sich mit einer dislozierten Unterkieferfraktur in der Praxis vor. Zur Stabilisierung und Wiederherstellung der korrekten Okklusion wird sowohl der frakturierte Unterkiefer als auch der unverletzte Oberkiefer geschient. Die Schienung des verletzten Unterkiefers wird nach GOÄ 2699 berechnet, während für den unverletzten Oberkiefer die GOÄ 2698 zum Ansatz kommt.

Fallbeispiel 2: Temporäre Blockade bei Kiefergelenksluxation

Nach einer rezidivierenden Luxation des Kiefergelenks muss das Gelenk temporär ruhiggestellt werden, um den Kapsel-Band-Apparat zu entlasten. Der Behandler legt am unverletzten Unterkiefer eine Schiene an, die als Basis für die elastische Aufhängung dient. Diese präventive und stabilisierende Maßnahme am unverletzten Knochen wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2698 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Bimaxilläre Fixation bei komplexem Gesichtstrauma

Bei einem schweren Trauma liegt eine isolierte Oberkieferfraktur vor, die operativ versorgt werden muss. Zur intraoperativen und postoperativen Sicherung der Bisslage wird der unverletzte Unterkiefer geschient, um eine stabile intermaxilläre Verdrahtung zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2699 für den Oberkiefer und die GOÄ 2698 für den Unterkiefer.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2698: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist die fehlerhafte Doppelberechnung von Schienungsleistungen am selben Kiefer. Es ist absolut unzulässig, für ein und denselben Kiefer sowohl die GOÄ 2698 als auch die GOÄ 2699 anzusetzen. Die GOÄ 2698 ist streng für den nachweislich unverletzten Kiefer reserviert.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen bei der Kombination von GOÄ 2698 und GOÄ 2699 sehr genau, ob tatsächlich zwei getrennte Kiefer behandelt wurden. Eine präzise Angabe der Lokalisation (z. B. 'Oberkiefer' oder 'Unterkiefer') auf der Rechnung ist daher zwingend erforderlich.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Abrechnung der GOÄ 2698, wenn es sich um rein zahnärztliche Indikationen wie CMD-Schienen oder Knirscherschienen handelt. Diese Leistungen unterliegen der GOZ und dürfen nicht über die chirurgischen Positionen der GOÄ abgerechnet werden, da sonst der Vorwurf der Falschabrechnung droht.

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Dokumentation der GOÄ 2698: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen zu vermeiden. In der Patientenakte muss zweifelsfrei dokumentiert werden, welcher Kiefer verletzt war und an welchem unverletzten Kiefer die Schiene angelegt wurde. Auch die medizinische Notwendigkeit der Gegenkieferschienung muss aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Dokumentation: Diagnose: Dislozierte Unterkieferfraktur rechts. Anlegen und Fixation einer Draht-Kunststoff-Schiene am unverletzten Oberkiefer zur intermaxillären Fixation mittels Drahtligaturen. Lokalanästhesie siehe gesonderte Ziffern.

Zusätzlich sollten die verwendeten Materialien, die Art der Schiene (z. B. Draht-Kunststoff-Schiene) und die angewandte Fixierungstechnik detailliert festgehalten werden. Diese Angaben stützen nicht nur die Abrechnung an sich, sondern dienen auch als wichtige Argumentationshilfe bei einer eventuellen Faktorerhöhung.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Dokumentationsvorlagen in Ihrer Praxissoftware, die die Angabe von Lokalisation, Indikation und Material automatisch abfragen, um Übertragungsfehler zu minimieren.

GOÄ 2698: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder erschwertem Zugang zur Mundhöhle kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind starke postoperative Blutungen, ausgeprägte Vernarbungen im Vestibulum oder eine eingeschränkte Mundöffnung des Patienten. Die Erschwernis muss individuell und patientenbezogen auf der Liquidation begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2698 wird im klinischen Alltag selten isoliert erbracht. Häufig wird sie mit Anästhesieleistungen (z. B. Infiltrations- oder Leitungsanästhesie) sowie radiologischen Leistungen zur Lagekontrolle kombiniert. Bei ambulanter Durchführung der operativen Schienung kann zudem der Zuschlag nach Nr. 445 berechnungsfähig sein, sofern die Voraussetzungen der ambulanten OP-Zuschläge erfüllt sind.

Ziffer 2698 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2698 (Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer, heute 201,09 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ in mehrere eigenständige Leistungen aufgeteilt:

  • 8704 „Anlegen und Fixation einer ossär verankerten Hybridschiene im Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte“ (173,41 €)
  • 8702 „Anlegen und Fixation einer dental getragenen Schiene im unverletzten Ober- oder Unterkiefer, je Kieferhälfte“ (157,02 €)

Die ossär verankerte Hybridschiene ist eine methodisch spezifizierte Ausprägung der Schienenversorgung des unverletzten Ober- oder Unterkiefers; in der alten GOÄ ist dafür Nr.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2698

Ja, die GOÄ 2698 kann neben der GOÄ 2699 abgerechnet werden, wenn es sich um unterschiedliche Kiefer handelt. Dies ist typischerweise der Fall, wenn bei einer einseitigen Fraktur der verletzte Kiefer nach Nr. 2699 und der unverletzte Gegenkiefer nach Nr. 2698 geschient wird. Eine gemeinsame Abrechnung für denselben Kiefer ist hingegen ausgeschlossen.
Der Zuschlag nach der GOÄ-Nr. 445 kann zusätzlich berechnet werden, wenn die Schienung als ambulante operative Leistung unter den entsprechenden Voraussetzungen erbracht wird. Dieser Zuschlag ist einmal pro Behandlungstag ansetzbar und deckt den erhöhten Aufwand ambulanter Eingriffe ab. Er ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Nein, für rein zahnärztliche oder kieferorthopädische Schienentherapien ist die GOÄ 2698 nicht vorgesehen. In diesen Fällen müssen die entsprechenden Positionen der GOZ oder des BEMA herangezogen werden. Die GOÄ 2698 setzt eine chirurgische oder traumatologische Indikation voraus.
Die GOÄ 2698 darf pro Sitzung einmal je unverletztem Kiefer abgerechnet werden. Sollten theoretisch beide Kiefer unverletzt sein und eine Schienung benötigen, kann die Ziffer zweimal auf der Liquidation erscheinen. Dies muss jedoch durch eine entsprechende Lokalisation (z. B. Oberkiefer und Unterkiefer) transparent gemacht werden.
Ein Überschreiten des Regelhöchsatzes kann durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder anatomische Besonderheiten begründet werden. Typische Gründe sind starke Blutungen, erschwerte Zugänglichkeit bei Kieferklemme oder die Notwendigkeit einer besonders aufwendigen Fixationstechnik. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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