Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2837: Rekonstruktive Operationen an Viszeralgefäßen rechtssicher abrechnen, Steigerungssätze nutzen und Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2837
GOÄ-Ziffer 2837: Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß – 5000 Punkte.
Die Leistungsziffer 2837 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Intervention im Bereich der Arterienchirurgie. Unter einem Viszeralgefäß versteht die medizinische Nomenklatur ein Blutgefäß, welches für die arterielle Versorgung der Bauchorgane zuständig ist. Hierzu zählen insbesondere die großen unpaaren Abgänge der Aorta abdominalis wie der Truncus coeliacus, die Arteria mesenterica superior und die Arteria mesenterica inferior.
Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung, die Sanierung des Gefäßabschnitts sowie die anschließende rekonstruktive Wiederherstellung der Strombahn. Dies kann durch unterschiedliche chirurgische Techniken wie Thrombendarteriektomie, Patch-Plastik oder die Anlage eines Shunts beziehungsweise einer Umleitung erfolgen. Alle vorbereitenden und unmittelbar intraoperativen Teilschritte sind mit dieser Ziffer abgegolten.
GOÄ 2837 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Anwendung der GOÄ 2837 ist in der gefäßchirurgischen und viszeralchirurgischen Praxis von großer Bedeutung. Typische Indikationen für eine Rekonstruktion sind chronische oder akute Durchblutungsstörungen der Bauchorgane, wie sie beispielsweise bei der Angina abdominalis vorkommen. Auch aneurysmatische Veränderungen der Viszeralarterien erfordern häufig ein rekonstruktives Vorgehen zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Ruptur.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die chirurgische Therapie bei fortgeschrittenen Lebererkrankungen oder portaler Hypertension. Hierbei wird häufig eine Umleitung der Milzarterie (Arteria lienalis) vorgenommen, um den portalen Druck zu senken oder die arterielle Perfusion des Organsystems zu optimieren. Die präzise Abgrenzung zu Eingriffen an peripheren Gefäßen ist für eine korrekte Honorierung essenziell.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Rekonstruktion von Ästen der Viszeralgefäße ebenfalls unter diese Ziffer fällt, sofern es sich um eigenständige, versorgungsrelevante Gefäßabschnitte handelt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2837
Fallbeispiel 1: Umleitung der Milzarterie bei portaler Hypertension
Ein Patient mit fortgeschrittener Leberzirrhose und ausgeprägter portaler Hypertension stellt sich vor. Zur Druckentlastung erfolgt die operative Umleitung der Milzarterie (Arteria lienalis) mit Anastomosierung an das renale Gefäßsystem. Die chirurgische Präparation und die mikrochirurgische Gefäßnaht erfordern höchste Präzision. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2837 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Rekonstruktion der Arteria mesenterica superior bei Stenose
Bei einer Patientin mit hochgradiger, symptomatischer Stenose der Arteria mesenterica superior wird eine offene Thrombendarteriektomie mit Patch-Plastik durchgeführt. Aufgrund massiver Verkalkungen und ausgeprägter Adhäsionen im Operationsgebiet gestaltet sich der Eingriff zeitlich sehr aufwendig. Die GOÄ 2837 wird mit einem gesteigerten Faktor von 3,2 abgerechnet, was durch die dokumentierten Erschwernisse begründet wird.
Fallbeispiel 3: Aneurysma-Resektion am Truncus coeliacus
Ein Patient weist ein symptomatisches Aneurysma des Truncus coeliacus auf. Der betroffene Gefäßabschnitt wird reseziert und die arterielle Strombahn mittels eines autologen Venen-Interponats rekonstruiert. Neben der GOÄ 2837 für die Rekonstruktion des Viszeralgefäßes wird die Entnahme des Venentransplantats gesondert in Ansatz gebracht, sofern die Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2837: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2837 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits als Zielleistung in der Hauptleistung enthalten sind. So ist die bloße Freilegung des Gefäßes oder die temporäre Gefäßklemmung integraler Bestandteil der rekonstruktiven Operation und darf nicht separat über Ziffern der chirurgischen Exploration abgerechnet werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die fehlerhafte Abgrenzung zu den Ziffern 2834 (periphere Arterie) und 2835 (große Arterie). Die GOÄ 2837 ist exklusiv für Viszeralgefäße reserviert. Eine fälschliche Deklaration von Becken- oder Extremitätenarterien unter dieser hochbewerteten Ziffer führt unweigerlich zu Honorarkürzungen und Prüfverfahren.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 2837 und Ziffern für einfache Gefäßnähte am selben Gefäßsegment ist absolut unzulässig, da die Rekonstruktion die Naht bereits vollständig beinhaltet.
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Dokumentation der GOÄ 2837: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der exakte anatomische Zugangsweg, die Darstellung des betroffenen Viszeralgefäßes sowie die angewandte Rekonstruktionstechnik präzise beschrieben werden. Auch die Angabe der Gefäßdurchmesser und der Flussverhältnisse nach der Rekonstruktion stützt die Plausibilität.
Besondere Erschwernisse, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen direkt im Bericht hervorgehoben werden. Dazu gehören beispielsweise narbige Veränderungen nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ein erhöhter Blutverlust. Eine nachträgliche Begründung ohne entsprechende Verankerung im OP-Protokoll wird von Prüfinstanzen selten anerkannt.
Dokumentation des Eingriffs: Nach medianer Laparotomie und Darstellung des Retroperitoneums zeigt sich eine hochgradige, rigide Stenose des Truncus coeliacus. Aufgrund ausgeprägter periarterieller Fibrose gestaltet sich die Präparation des Viszeralgefäßes extrem zeitaufwendig. Durchführung einer Thrombendarteriektomie und anschließende Rekonstruktion mittels Dacron-Patch.
GOÄ 2837: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2837 besitzt mit 5000 Punkten ein hohes Honorarvolumen. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 2,3 (670,31 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (1020,04 €) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine außergewöhnliche anatomische Lage des Gefäßes, ausgeprägte arteriosklerotische Wandveränderungen oder die Notwendigkeit einer intraoperativen Protektion der Bauchorgane.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2837 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen. Häufig kombinierbar sind Ziffern für die Entnahme eines autologen Transplantats (z. B. einer Vene zur Überbrückung) oder spezifische anästhesiologische und intensivmedizinische Überwachungsleistungen. Nicht kombinierbar sind hingegen Ziffern, die denselben operativen Zugangsweg oder die reine Gefäßdarstellung ohne Rekonstruktion beschreiben.
Ziffer 2837 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2837 (Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß, heute 670,31 € beim 2,3-fachen Satz) geht in der neuen GOÄ in Nummer 9749 „Rekonstruktive Operation an einer Viszeral- oder Nierenarterie oder Reimplantation in die Aorta oder Gefäßprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ auf (1.202,90 €). 9749 führt Viszeral- und Nierenarterie ausdrücklich in einer neuen Ziffer zusammen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2837
Was hat nicht gestimmt?