GOÄ 2838: Rekonstruktion der Nierenarterie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2838
Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie
Punktzahl 4300  
Einfachsatz 250,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 576,47 € 2,3x
Höchstsatz 877,24 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2838 für die Rekonstruktion einer Nierenarterie erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2838

Nr. 2838: Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie – 4300 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2838 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Arterienchirurgie. Diese Ziffer deckt operative Maßnahmen ab, die der Wiederherstellung der Durchblutung oder der anatomischen Integrität der Arteria renalis dienen. Typische Verfahren umfassen die Desobstruktion, die Patch-Plastik oder die Resektion mit anschließender End-zu-End-Anastomose.

In den Vorbemerkungen des entsprechenden Kapitels wird deutlich, dass diese Leistung eine eigenständige operative Entität darstellt. Sie darf nicht mit einfachen gefäßchirurgischen Standardmanövern verwechselt werden, die bereits in anderen komplexen Prozeduren enthalten sind. Die medizinische Notwendigkeit muss sich stets aus einer strukturellen oder funktionellen Beeinträchtigung der Nierenarterie ergeben.

GOÄ 2838 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Anwendung der GOÄ 2838 ist in der gefäßchirurgischen und urologischen Praxis von hoher Bedeutung. Typische Indikationen für eine rekonstruktive Operation der Nierenarterie sind hochgradige Nierenarterienstenosen, die zu einer renovaskulären Hypertonie oder einer Einschränkung der Nierenfunktion führen. Auch Aneurysmen der Arteria renalis oder traumatische Gefäßverletzungen erfordern häufig eine solche Rekonstruktion.

Ein besonderer klinischer Kontext ergibt sich bei der Nierenimplantation. Hierbei ist die Abgrenzung zu Standardverfahren essenziell. Die bloße Herstellung der arteriellen Verbindung zur implantierten Niere rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer 2838 nicht. Erst wenn eine zusätzliche pathologische Veränderung der Spender- oder Empfängerarterie vorliegt, die eine separate Rekonstruktion erzwingt, ist die Ziffer anwendbar.

Tipp: Bei der Kombination mit einer Nierentransplantation sollte im OP-Bericht explizit dargelegt werden, warum die Arterie über die normale Anastomosierung hinaus rekonstruiert werden musste, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2838

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion bei Nierenarterienstenose

Ein Patient stellt sich mit einer therapieresistenten renovaskulären Hypertonie bei hochgradiger atherosklerotischer Stenose der rechten Nierenarterie vor. Es erfolgt eine offene Thrombendarteriektomie (TEA) mit anschließender Erweiterungsplastik mittels eines Venen-Patches. Da es sich um eine isolierte, geplante Rekonstruktion der Nierenarterie handelt, wird die GOÄ-Ziffer 2838 als Hauptleistung abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Komplexe Nierenimplantation mit Gefäßanomalie

Bei einer Nierenimplantation (GOÄ 1845) zeigt sich an der Spenderniere eine ausgeprägte atherosklerotische Plaquebildung direkt am Abgang der Nierenarterie, die den Blutfluss gefährdet. Der Operateur führt vor der eigentlichen Implantation eine Ex-vivo-Rekonstruktion der Arterie mittels Patch-Plastik durch. Neben der GOÄ 1845 ist die GOÄ-Ziffer 2838 voll berechnungsfähig, da eine eigenständige Rekonstruktion aufgrund der pathologischen Veränderung notwendig war.

Fallbeispiel 3: Versorgung eines Nierenarterienaneurysmas

Ein Patient weist ein symptomatisches Aneurysma der linken Arteria renalis auf. Der betroffene Gefäßabschnitt wird operativ reseziert und die Kontinuität durch ein Interponat aus einer autologen Vene wiederhergestellt. Diese anspruchsvolle rekonstruktive Gefäßoperation wird korrekt über die Ziffer 2838 liquidiert, da die anatomische Struktur der Nierenarterie grundlegend wiederhergestellt wurde.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2838: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2838 bei Standard-Transplantationen. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Rekonstruktion lediglich die normale Anastomosenherstellung im Rahmen der Implantation nach Ziffer 1845 darstellt. Ist dies der Fall, gilt die Rekonstruktion als mit der Hauptleistung abgegolten.

Achtung: Die bloße Verlängerung oder kosmetische Anpassung der Arterie ohne pathologischen Befund rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2838 neben der Ziffer 1845.

Zudem fordern Prüfinstanzen häufig den Nachweis, dass keine Überschneidungen mit den Ziffern 2834 (Rekonstruktion einer großen Schlagader) oder 2835 vorliegen. Die GOÄ 2838 ist eine spezifische Fachziffer, die bei Eingriffen an der Nierenarterie den allgemeineren gefäßchirurgischen Ziffern vorzuziehen ist, sofern die Kriterien erfüllt sind.

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Dokumentation der GOÄ 2838: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den pathologischen Zustand des Gefäßes (z. B. Stenosegrad, Wandbeschaffenheit, Plaque-Last) detailliert beschreiben. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit der Rekonstruktion im Nachgang zweifelsfrei belegen.

Darüber hinaus müssen die einzelnen operativen Schritte der Rekonstruktion – wie die Art des verwendeten Nahtmaterials, die Durchführung einer Patch-Plastik oder der Einsatz eines Shunts – exakt protokolliert werden. Bei kombinierten Eingriffen ist eine klare zeitliche und räumliche Trennung der Arbeitsschritte im Bericht ratsam.

Dokumentationsbeispiel: Nach Freilegung der rechten Nierenarterie zeigt sich eine hochgradige, kalzifizierte Stenose im mittleren Drittel. Durchführung einer Längsarteriotomie, sorgfältige Ausschälung des Zylinders (TEA). Anschließend Verschluss der Arteriotomie mittels autologem Venen-Patch (Vena saphena magna) unter Verwendung von Prolene 6-0. Nach Freigabe des Blutflusses zeigt sich eine kräftige, turbulenzfreie Pulsation.

GOÄ 2838: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität rekonstruktiver Eingriffe an der Nierenarterie ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen für die Anwendung eines höheren Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz sind schwierige anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Adhäsionen bei Voroperationen oder ein extrem fragiles Gefäßsystem. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch intraoperative Komplikationen kann geltend gemacht werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2838 können urologische oder allgemeinere chirurgische Leistungen anfallen. Häufig wird die Ziffer mit Anästhesieleistungen oder bildgebenden Verfahren (z. B. intraoperative Angiographie) kombiniert. Wichtig ist, dass Zielleistungsprinzipien beachtet werden: Maßnahmen, die zwingend zur Durchführung der Rekonstruktion gehören (wie der Gefäßverschluss oder die temporäre Abklemmung), dürfen nicht separat berechnet werden.

Ziffer 2838 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2838 (Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie, heute 576,47 € beim 2,3-fachen Satz) geht in der neuen GOÄ in Nummer 9749 „Rekonstruktive Operation an einer Viszeral- oder Nierenarterie oder Reimplantation in die Aorta oder Gefäßprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ auf (1.202,90 €). 9749 führt Viszeral- und Nierenarterie ausdrücklich in einer neuen Ziffer zusammen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2838

Die GOÄ-Ziffer 2838 wird für die rekonstruktive Operation einer Nierenarterie berechnet. Dies umfasst gefäßchirurgische Eingriffe wie Thrombektomien, Patch-Plastiken oder Resektionen bei Stenosen oder Aneurysmen.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dies erfordert, dass neben der reinen arteriellen Verbindung zur implantierten Niere eine pathologische Veränderung der Nierenarterie vorliegt, die eine eigenständige Rekonstruktion notwendig macht.
Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 576,47 € entspricht. Bei besonders komplexen anatomischen Verhältnissen oder Voroperationen kann der Faktor mit entsprechender Begründung auf bis zu 3,5 gesteigert werden.
Die GOÄ 2838 darf nicht berechnet werden, wenn die Rekonstruktion integraler Bestandteil einer anderen, umfassenderen Gefäßoperation an derselben Lokalisation ist. Zudem sind die allgemeinen Bestimmungen zur operativen Einzelleistung und die Abgrenzung zu den Ziffern 2834 und 2835 zu beachten.
Der Operationsbericht muss die genaue Indikation, den morphologischen Befund der Arterie sowie die einzelnen operativen Schritte detailliert beschreiben. Insbesondere bei einer Kombination mit einer Nierenimplantation muss die medizinische Notwendigkeit der zusätzlichen Rekonstruktion zweifelsfrei hervorgehen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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