GOÄ 2839: Rekonstruktive Beckenarterien-OP korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2839
Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2839 für die rekonstruktive Operation an den Beckenarterien – inklusive Fallbeispielen und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2839

GOÄ Ziffer 2839: Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig - 3000 Punkte.

Die Leistungsbeschreibung definiert die Ziffer 2839 als rekonstruktive Operation an den Beckenarterien auf einer Körperseite. Das primäre Ziel dieses chirurgischen Eingriffs ist die vollständige oder teilweise Herstellung des Strombahngebietes. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die operative Rekanalisation der Beckenarterien, die von der Arteria femoralis aus durchgeführt wird.

Im Leistungsumfang sind alle typischen operativen Einzelschritte enthalten, die zur Erreichung des Rekonstruktionsziels notwendig sind. Dazu gehören unter anderem der Gefäßzugang, die Freilegung und die anschließende Gefäßnaht. Die Ziffer bezieht sich explizit auf die einseitige Erbringung, was bei der Abrechnung beidseitiger Eingriffe eine wichtige Rolle spielt.

GOÄ 2839 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2839 ist in der Gefäßchirurgie bei fortgeschrittenen Stadien der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) indiziert. Insbesondere bei symptomatischen Stenosen oder kompletten Verschlüssen der Arteria iliaca communis oder externa kommt dieses Verfahren zum Einsatz. Ziel ist die dauerhafte Wiederherstellung einer adäquaten perfusionellen Versorgung der unteren Extremität.

Klinische Szenarien umfassen sowohl offene chirurgische Verfahren wie die Thrombendarteriektomie (TEA) mit Patch-Plastik als auch kombinierte Hybrid-Eingriffe. Die Abgrenzung zu interventionellen radiologischen Leistungen ist essenziell, da die GOÄ 2839 primär für den offen-chirurgischen oder komplexen rekonstruktiven Ansatz vorgesehen ist. Eine sorgfältige Indikationsstellung sichert die Erstattungsfähigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2839

Fallbeispiel 1: Offene Thrombendarteriektomie der Arteria iliaca

Ein Patient stellt sich mit einer schweren Claudicatio intermittens (pAVK Stadium IIb) und einer hochgradigen Stenose der rechten Arteria iliaca communis vor. Es erfolgt die offene Freilegung über einen retroperitonealen Zugang, die Ausschälplastik (TEA) und der Verschluss mittels Dacron-Patch. Da es sich um eine einseitige rekonstruktive Sanierung des Beckenstrombahngebietes handelt, wird die GOÄ-Ziffer 2839 einfach angesetzt.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Rekonstruktion bei Leriche-Syndrom

Bei einem Patienten liegt ein chronischer Verschluss der Bifurkation (Leriche-Syndrom) vor. Der Operateur führt eine beidseitige Rekonstruktion der Beckenarterien mittels retroperitonealer Freilegung und Thrombendarteriektomie durch. Da die Leistung explizit als einseitig beschrieben ist, kann die GOÄ 2839 für diesen doppelseitigen Eingriff zweimal liqudiert werden, idealerweise gekennzeichnet mit den Zusätzen 'rechts' und 'links'.

Fallbeispiel 3: Retrograde Rekanalisation von der Arteria femoralis

Im Rahmen einer Hybrid-Operation erfolgt die Freilegung der Arteria femoralis communis und von dort aus die retrograde Rekanalisation sowie Desobstruktion der ipsilateralen Beckenarterie. Dieser Eingriff dient der Wiederherstellung des proximalen Einstroms. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2839, da dieser spezifische Zugangsweg explizit vom Kommentar der Ziffer erfasst wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2839: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2839 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. So ist die bloße Freilegung der Arteria femoralis zur Durchführung der Rekanalisation nicht separat nach Ziffer 2802 berechenbar, da sie als zugangsbedingte Hilfsleistung gilt. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen regelmäßig unter Verweis auf das Zielleistungsprinzip.

Achtung: Die Ziffern 2834 (Rekonstruktion der Arteria femoralis) und 2835 (Rekonstruktion der Arteria profunda femoris) dürfen nur dann neben der GOÄ 2839 berechnet werden, wenn es sich um eigenständige, getrennte Rekonstruktionen in unterschiedlichen Gefäßabschnitten handelt. Eine rein topographische Überschneidung ohne eigenständigen therapeutischen Mehrwert führt oft zu Beanstandungen.

Zudem fordern Prüfstellen bei der zweifachen Abrechnung der Ziffer 2839 bei beidseitiger Durchführung eine exakte Dokumentation. Fehlt der explizite Hinweis auf die Seitenlokalisation (rechts/links) in der Rechnung, wird die zweite Gebühr meist als Duplikat abgewiesen. Eine präzise Rechnungslegung verhindert hier zeitintensive Rückfragen.

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Dokumentation der GOÄ 2839: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den präzisen Gefäßstatus, die Darstellung des Verschlusses sowie jeden einzelnen Schritt der rekonstruktiven Maßnahmen exakt beschreiben. Insbesondere die Darstellung des wiederhergestellten Strombahngebietes sollte dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: 'Retroperitonealer Zugang rechts. Darstellung der stenosierten Arteria iliaca communis. Längsarteriotomie, gefolgt von einer sorgfältigen Thrombendarteriektomie und anschließender Patch-Plastik zur vollständigen Rekonstruktion des Beckenstrombahngebietes. Intraoperativ zeigt sich ein kräftiger, pulssynchroner Fluss.'

Auch die Angabe der verwendeten Materialien, wie Patch-Präparate oder spezielle Nahtmaterialien, gehört in den Bericht. Diese lückenlose Erfassung dient als rechtssicherer Nachweis bei eventuellen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern oder dem medizinischen Dienst.

GOÄ 2839: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität gefäßchirurgischer Eingriffe an den Beckenarterien ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind beispielsweise ausgeprägte Wandverkalkungen (Mönckeberg-Mediasklerose), anatomische Varianten oder ausgeprägte postoperative Vernarbungen bei Rezidiveingriffen. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit durch schwierige Präparationsverhältnisse stützt die Schwellenwertüberschreitung.

Tipp: Pauschale Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand' sind zu vermeiden. Sinnvoller ist eine patientenbezogene Formulierung, zum Beispiel: 'Erhöhter Zeitaufwand durch extreme, zirkuläre Kalzifizierung der Beckenstrombahn und die Notwendigkeit einer zeitintensiven Intimaplikation'.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2839 können begleitende Leistungen anästhesiologischer oder radiologischer Natur anfallen. Häufig wird die intraoperative Angiographie zur Qualitätskontrolle nach Ziffer 5315 berechnet. Auch die Einbringung von Gefäßprothesen oder Patches kann unter Beachtung der Sachkostenregelungen geltend gemacht werden. Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Verschlussverfahren im direkten Operationsgebiet.

Ziffer 2839 in der neuen GOÄ

Ziffer 2839 (Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig, heute 402,18 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ auf folgende Nummern umgeschlüsselt:

  • 9769 „Embolektomie oder Thrombektomie einer Beckenarterie, als selbständige Leistung“ (398,79 €)
  • 9772 „Retrograde Thrombendarteriektomie an einer Beckenarterie, ggf. einschließlich -Thrombendarteriektomie der Femoralisgabel -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (697,08 €)
  • 9751 „Offene rekonstruktive Operation an einer oder mehrerer Beckenarterien einer Seite oder Anlage eines ilio-femoralen Bypasses, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (884,19 €)

Die alte Nr.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2839

Die GOÄ-Ziffer 2839 wird für rekonstruktive Operationen an den Beckenarterien zur Wiederherstellung des Strombahngebietes berechnet. Dies umfasst beispielsweise die einseitige Rekanalisation der Beckenarterien von einer Arteria femoralis aus.
Ja, bei einer doppelseitigen Verrichtung ist die GOÄ-Ziffer 2839 zweimal ansatzfähig. In der Liquidation muss dies durch den Zusatz 'beidseitig' oder die entsprechende Kennzeichnung der Seiten lokalisiert werden.
Die GOÄ-Ziffern 2834 und 2835 für ähnliche arterienchirurgische Eingriffe sind im selben Zielgebiet abzugrenzen. Zudem sind typische operative Teilschritte, die bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, nicht separat berechenbar.
Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 402,18 € entspricht. Bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (612,01 €) gesteigert werden.
Die Dokumentation muss den genauen operativen Zugangsweg, die Art der Rekonstruktion sowie die Darstellung des wiederhergestellten Strombahngebietes enthalten. Auch die Angabe der operierten Seite ist für die Abrechnung zwingend erforderlich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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