GOÄ 2840: Oberschenkel-Arterienrekonstruktion korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2840
Rekonstruktive Operation an den Arterien eines Oberschenkels – auch Anlegen einer Gefäßprothese, axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung –
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2840 für rekonstruktive Eingriffe an den Oberschenkelarterien. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2840

GOÄ 2840: Rekonstruktive Operation an den Arterien eines Oberschenkels – auch Anlegen einer Gefäßprothese, axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung – (3000 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2840 umfasst hochkomplexe gefäßchirurgische Eingriffe im Bereich des Oberschenkels. Hierzu zählen unter anderem die operative Sanierung von Schlagadergeschwülsten, die Wiederherstellung der arteriellen Strombahn sowie die Implantation von Gefäßprothesen. Auch moderne Rekonstruktionsverfahren wie der Dacron-Bypass oder die transluminale Verschlussrekanalisation fallen unter diesen Leistungsumfang.

Wichtig für die Abrechnung ist, dass diese Ziffer nicht pro behandelte Stenose, sondern als Gesamtleistung für eine Extremität definiert ist. Sämtliche Rekonstruktionen an den Oberschenkelarterien einer Seite sind mit dieser Gebührenziffer abgegolten. Eine mehrfache Berechnung für dieselbe Extremitätenseite am selben Operationstag ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 2840 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

In der gefäßchirurgischen Praxis kommt die GOÄ 2840 vor allem bei fortgeschrittener peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) in den Stadien III und IV zum Einsatz. Wenn interventionelle Verfahren nicht mehr ausreichen, ist die operative Wiederherstellung der Strombahn mittels Bypass oder Thrombendarteriektomie (TEA) indiziert. Auch akute arterielle Verschlüsse oder symptomatische Aneurysmen der Arteria femoralis erfordern häufig diesen rekonstruktiven Eingriff.

Ein besonderer Stellenwert kommt den extraanatomischen Bypässen zu. Bei der axillo-femoralen Umleitung wird der Blutfluss unter Umgehung der Bauchaorta von der Achselarterie zur Beinschlagader geleitet, beispielsweise bei infizierten Aortenprothesen. Die femoro-femorale Umleitung hingegen nutzt die gesunde Gegenseite als Spenderarterie, um eine isolierte Becken- oder Oberschenkel- bzw. Iliakalstenose der betroffenen Seite zu überbrücken.

Tipp: Dokumentieren Sie bei extraanatomischen Bypässen präzise die anatomischen Zugangswege. Da diese Eingriffe oft über mehrere Körperregionen verlaufen, rechtfertigt der erhöhte präparatorische Aufwand häufig einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2840

Fallbeispiel 1: Femoropoplitealer Venen-Bypass bei pAVK

Ein Patient mit pAVK im Stadium IV (Ruheschmerz und nekrotische Zehenläsion) erhält einen femoropoplitealen Venen-Bypass am rechten Oberschenkel. Die autologe Vene wird in situ präpariert und als Bypass geschaltet. Da es sich um eine klassische rekonstruktive Operation an den Arterien handelt, wird die GOÄ 2840 mit dem Regelsatz von 2,3 berechnet. Die Entnahme der autologen Vene kann zusätzlich codiert werden, sofern die Voraussetzungen der entsprechenden Ziffern erfüllt sind.

Fallbeispiel 2: Femoro-femoraler Crossover-Bypass

Bei einem Patienten liegt ein kompletter Verschluss der linken Arteria iliaca communis vor, weshalb ein femoro-femoraler Crossover-Bypass von rechts nach links angelegt wird. Da die Umleitung die Oberschenkelarterie der Empfängerseite versorgt, ist die Abrechnung der GOÄ 2840 korrekt. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die extraanatomische Rekonstruktion zur Revaskularisation der ischämischen Extremität.

Fallbeispiel 3: Thrombendarteriektomie mit Patch-Plastik

Bei einer hochgradigen Stenose der Arteria femoralis communis erfolgt eine offene Thrombendarteriektomie (TEA) mit anschließender Erweiterungsplastik mittels Dacron-Patch. Da die TEA und die Patch-Plastik integrale Bestandteile der arteriellen Rekonstruktion an einer Extremität sind, ist die alleinige Abrechnung der GOÄ 2840 sachgerecht. Ein separater Ansatz von Naht- oder Patch-Ziffern für denselben Gefäßabschnitt ist im Regelfall nicht zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2840: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 2840, wenn an derselben Extremität mehrere Engstellen oder verschiedene Arteriensegmente rekonstruiert wurden. Die Leistungsbeschreibung stellt unmissverständlich klar, dass die Ziffer die Gesamtleistung an einer Extremität abdeckt. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen Rechnungen umgehend, wenn die Ziffer am selben Bein doppelt angesetzt wird.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Begründung von Steigerungsfaktoren. Die Inanspruchnahme eines Multiplikators mit dem Argument "schwierige Gefäßverhältnisse" wird von Prüfstellen regelmäßig zurückgewiesen. Der Grund hierfür ist, dass die hohe Punktbewertung von 3000 Punkten bereits die inhärente Komplexität und die typischen Erschwernisse von Gefäßeingriffen abgilt.

Achtung: Vermeiden Sie Standardbegründungen wie "schwierige Gefäßanatomie" beim Steigern der GOÄ 2840. Nutzen Sie stattdessen konkrete, patientenindividuelle Erschwernisse wie ausgeprägte Wandverkalkungen (Mönckeberg-Sklerose) oder extreme Vernarbungen nach Voroperationen.

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Dokumentation der GOÄ 2840: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den genauen Situs, den Zustand der Gefäßwand sowie die Art des verwendeten Rekonstruktionsmaterials detailliert beschreiben. Insbesondere bei der Verwendung von Gefäßprothesen oder Patches müssen die Produktchargen und Spezifikationen lückenlos dokumentiert werden.

Zudem sollten die hämodynamischen Parameter vor und nach der Rekonstruktion (z. B. mittels intraoperativer Flussmessung oder Doppler-Sonographie) festgehalten werden. Dies belegt nicht nur den medizinischen Erfolg, sondern untermauert auch die medizinische Notwendigkeit des komplexen Eingriffs gegenüber Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel: "Freilegung der A. femoralis communis bei ausgeprägter, ulzerierender Plaquebildung. Längsarteriotomie, sorgfältige Thrombendarteriektomie der Strombahn. Rekonstruktion mittels Dacron-Patch-Plastik. Intraoperative Doppler-Flussmessung zeigt ein kräftiges, triphasisches Signal ohne residuelle Stenose."

GOÄ 2840: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Obwohl allgemeine "Gefäßbesonderheiten" nicht als Begründung für eine Steigerung herangezogen werden dürfen, ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bei außergewöhnlichen Erschwernissen zulässig. Berechtigte Gründe für einen Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz sind beispielsweise massive, zirkuläre Verkalkungen, die ein spezielles Instrumentarium erfordern, oder das Vorliegen eines infizierten Operationsgebietes. Auch eine extreme Adhäsionsbildung nach mehrfachen gefäßchirurgischen Voroperationen im selben Areal rechtfertigt eine Erhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2840 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen. Häufig kombiniert wird der Eingriff mit der intraoperativen Angiographie zur Qualitätskontrolle (z. B. nach GOÄ 5310). Auch die postoperative Überwachung oder spezifische Anästhesieleistungen sind, sofern sie vom Operateur oder dessen Team erbracht werden, unter Beachtung der Kombinationsregeln ansetzbar. Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Ziffern für kleinere, unselbstständige Teilschritte der Arteriotomie oder des einfachen Gefäßverschlusses.

Ziffer 2840 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2840 (Rekonstruktive Operation an den Arterien eines Oberschenkels – auch Anlegen einer Gefäßprothese, axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung –, heute 402,18 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9757 „Anlage einer axillo-femoralen Umleitung oder femoro-femoralen Umleitung, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (1.071,30 €) — bei: axillo oder femoro femorale umleitung
  • 9718 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9712 oder 9714 für die Thrombendarteriektomie im Bereich der Femoralisgabel, einseitig“ (144,31 €) — bei: Thrombendarteriektomie im Bereich der Femoralisgabel, einseitig
  • 9719 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9712 oder 9714 für die Implantation eines Querbypasses“ (291,25 €) — bei: Implantation eines Querbypasses (femoro-femorale Umleitung)
  • 9774 „Thrombendarteriektomie der Femoralisgabel, ggf. einschließlich Profundaplastik“ (635,39 €) — bei: Thrombendarteriektomie der Femoralisgabel als eigenständige Hauptleistung ohne begleitende aortofemorale Rekonstruktion
  • 9752 „Rekonstruktive Operation an einer oder mehrerer Arterien eines Oberschenkels, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien“ (663,05 €)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 144,31 € bis 1.071,30 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2840

Nein, die GOÄ 2840 kann für dieselbe Extremitätenseite nur einmal pro Sitzung berechnet werden. Die Ziffer deckt als Gesamtleistung alle Rekonstruktionen sämtlicher Oberschenkelarterien einer Seite ab. Eine Aufteilung auf einzelne Stenosen ist unzulässig.
Die Ziffer umfasst unter anderem Bypass-Operationen, Thrombendarteriektomien, die Implantation von Gefäßprothesen sowie die transluminale Verschlussrekanalisation. Auch extraanatomische Verfahren wie die axillo-femorale oder femoro-femorale Umleitung fallen darunter. Alle diese Maßnahmen sind mit der Einmalberechnung abgegolten.
Eine Steigerung mit der pauschalen Begründung "schwierige Gefäßverhältnisse" wird von den Prüfstellen meist nicht anerkannt. Da die Ziffer mit 3000 Punkten bereits sehr hoch bewertet ist, sind typische Gefäßbesonderheiten bereits abgegolten. Nur außergewöhnliche, patientenindividuelle Erschwernisse wie extreme Vernarbungen rechtfertigen eine Steigerung.
Ja, eine intraoperative Angiographie zur Kontrolle des Rekonstruktionsergebnisses kann in der Regel separat berechnet werden. Hierfür kommen beispielsweise die entsprechenden radiologischen Ziffern der GOÄ in Betracht. Voraussetzung ist eine eigenständige Indikation und Dokumentation.
Der Operationsbericht muss den genauen Situs, den Zustand der Gefäßwand, das verwendete Rekonstruktionsmaterial sowie die hämodynamische Kontrolle dokumentieren. Auch die konkreten präparatorischen Schritte und eventuelle Komplikationen müssen detailliert beschrieben sein. Dies dient als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bei Nachfragen der Kostenträger.
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