Die Abrechnung von Angiographie-Zusatzserien nach GOÄ 5310 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste und PKV-Rückfragen vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5310
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5309, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 5310 beschreibt eine ergänzende radiologische Leistung im Rahmen der Angiographie. Sie kommt dann zum Tragen, wenn nach der initialen angiographischen Serie (abzurechnen nach GOÄ 5309) weitere Bildserien erforderlich werden. Diese zusätzlichen Serien dienen der detaillierten Erfassung des Blutflusses oder der Gefäßanatomie in nachgeschalteten Phasen.
Die Leistung umfasst alle zusätzlichen Serien, die in einer Sitzung an einer Extremität durchgeführt werden. Unabhängig davon, wie viele zusätzliche Serien tatsächlich angefertigt werden, ist die Ziffer nur einmal je Sitzung und Extremität berechnungsfähig. Dies erfordert eine präzise Abgrenzung der anatomischen Regionen bei der Dokumentation.
GOÄ 5310 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der angiographischen Praxis ist die Anfertigung von Zusatzserien ein häufiges Szenario. Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ 5310 sind komplexe Gefäßdarstellungen, bei denen die primäre Kontrastmittelpassage nicht ausreicht. Dies ist beispielsweise bei ausgeprägten Durchblutungsstörungen der Fall, wenn verzögerte Abstromphasen dargestellt werden müssen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die interventionelle Radiologie. Nach einer Ballonangioplastie oder Stentimplantation ist oft eine Kontrollangiographie notwendig, um das interventionelle Ergebnis zu sichern. Diese nachfolgenden Serien werden über die GOÄ 5310 abgebildet, sofern sie sich an die Erstuntersuchung nach GOÄ 5309 anschließen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5310
Fallbeispiel 1: Darstellung einer peripheren AVK
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) der unteren Extremität vor. Nach der initialen Angiographie der Becken-Oberschenkel-Strombahn (GOÄ 5309) zeigt sich ein verzögerter Kontrastmittelabstrom. Zur Beurteilung der Unterschenkelarterien werden im Anschluss weitere angiographische Serien angefertigt.
Die Abrechnung erfolgt durch die Kombination der Erstserie nach GOÄ 5309 und der Folgeserie nach GOÄ 5310. Da es sich um dieselbe Extremität in einer Sitzung handelt, ist die GOÄ 5310 einmalig anzusetzen. Die medizinische Begründung für die Zusatzserie liegt in der verzögerten Kontrastmittelpassage begründet.
Fallbeispiel 2: Post-interventionelle Ergebniskontrolle
Bei einer Patientin wird eine perkutane transluminale Angioplastie (PTA) einer Nierenarterienstenose durchgeführt. Nach erfolgreicher Dilatation erfolgt eine abschließende angiographische Serie zur Qualitätssicherung und Dokumentation des Lumengewinns. Diese Serie schließt sich unmittelbar an die diagnostische Erstserie an.
Neben der therapeutischen Intervention wird die diagnostische Erstserie mit der GOÄ 5309 liquidiert. Die zur Ergebniskontrolle notwendige Folgeserie wird korrekt mit der GOÄ 5310 abgerechnet. Diese Kombination spiegelt den tatsächlichen diagnostischen Aufwand der Sitzung wider.
Fallbeispiel 3: Mehrphasen-Angiographie bei Gefäßanomalie
Zur Abklärung einer komplexen arteriovenösen Malformation am Arm wird eine Mehrphasen-Angiographie durchgeführt. Nach der arteriellen Erstphase (GOÄ 5309) müssen die venöse Abstromphase sowie das kapilläre Shuntverhalten in nachfolgenden Bildserien dokumentiert werden. Nur so lässt sich das gesamte Ausmaß der Malformation beurteilen.
Die venösen und kapillären Spätphasen werden als weitere Serien unter der GOÄ 5310 zusammengefasst. Auch bei mehreren zusätzlichen Phasen darf die GOÄ 5310 für diese Extremität nur einmal in Rechnung gestellt werden. Die Dokumentation muss die Notwendigkeit der mehrphasigen Darstellung klar darlegen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5310: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 5310 innerhalb einer Sitzung für dieselbe Extremität. Die Leistungsbeschreibung legt explizit fest, dass die Ziffer unabhängig von der Anzahl der Serien nur einmal berechnungsfähig ist. Mehrfachansätze führen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem müssen die strikten Ausschlusskriterien beachtet werden. Die GOÄ 5310 darf nicht neben den Ziffern 5306 (Phlebographie) oder 5313 (Kardiographie) abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 5355 und 5357 für computergestützte Analysen ist ausgeschlossen, da diese Leistungen bereits abgegolten sind.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 5310 und GOÄ 5306 (Phlebographie) ist absolut unzulässig. Prüfstellen der Beihilfe und private Versicherer filtern diese Kombinationen automatisiert heraus und streichen das Honorar für die Zusatzserie.
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Dokumentation der GOÄ 5310: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Im radiologischen Befundbericht müssen die Indikation für die Zusatzserien sowie die genaue anatomische Zuordnung dokumentiert werden. Es muss ersichtlich sein, warum die Erstserie für die Diagnosestellung nicht ausreichend war.
Zusätzlich sollten die technischen Parameter wie Kontrastmittelmenge, Injektionsprotokoll und die Anzahl der akquirierten Bilder festgehalten werden. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis des erhöhten Aufwands gegenüber Kostenträgern. Eine standardisierte Dokumentationsvorlage im RIS (Radiologieinformationssystem) sichert die Vollständigkeit der Angaben.
Dokumentation: "Nach initialer Angiographie der A. femoralis (GOÄ 5309) zeigt sich ein hochgradiger V. a. distale Embolie. Zur Darstellung des tibialen Abstroms Anfertigung einer weiteren angiographischen Serie (GOÄ 5310) mit verzögerter Triggerung. Kontrastmittel: 20 ml Visipaque."
GOÄ 5310: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 5310 liegt beim 1,8-fachen Satz. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägter Adipositas des Patienten oder extrem verlangsamten Flussgeschwindigkeiten kann ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 2,5-fachen angewendet werden. Dies erfordert jedoch eine patientenindividuelle und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind beispielsweise "erheblich verzögerte Kontrastmittelpassage bei schwerster pAVK Stadium IV" oder "erschwerte Bildakquisition durch unruhigen Patienten". Pauschale Begründungen ohne direkten Patientenbezug werden von den Erstattungsstellen meist nicht anerkannt.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5310 wird regelhaft in Kombination mit der Primärziffer GOÄ 5309 (Angiographie) abgerechnet. Auch die Kombination mit der GOÄ 350 (Kontrastmitteleinbringung) ist zulässig und sollte bei der Rechnungsstellung nicht vergessen werden. Ebenso können interventionelle Ziffern wie die GOÄ 5335 (perkutane transluminale Gefäßdilatation) nebeneinander stehen.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit interventionellen Leistungen darauf, dass die diagnostischen Serien zeitlich oder örtlich getrennt von der reinen Platzierungskontrolle stattfinden. Nur so ist die Nebeneinanderberechnung von Diagnostik und Therapie plausibel begründbar.
Ziffer 5310 in der neuen GOÄ
Die weiteren Serien nach Nr. 5309 (insgesamt) werden in der neuen GOÄ über den Zuschlag Nummer 13284 abgerechnet — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13283 für jede weitere Serie, je Serie" — zum festen Satz von 67,80 € je weiterer Serie (heute beim 2,3-fachen Satz: 62,95 €). Die alte Differenzierung zwischen weiteren Serien derselben Extremität und weiterer Extremität (Nr. 5311) sowie den nachfolgenden weiteren Serien (Nr. 5312) entfällt; alle Zusatzserien werden einheitlich über Nummer 13284 abgebildet, mit Begründungspflicht in der Rechnung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5310
Was hat nicht gestimmt?