Abschnitt O

Radiologie & Strahlentherapie

199 GOÄ-Ziffern
A5830 Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung, Regelhöchstsatz 104,92 € A5860 Radiochirurgisch stereotaktische Bestrahlung benigner Tumoren mittels Linearbeschleuniger – einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich An­wendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners, Regelhöchstsatz 4343,58 € A5861 Radiochirurgisch stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren oder von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger – einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners, Regelhöchstsatz 2533,76 € A5863 3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern und Jugendlichen mit malignen Kopf-, Halstumoren und bei allen Patienten (ohne Altersbegrenzung) mit benignen Kopf-, Halstumoren mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners, Regelhöchstsatz 2171,79 € A5864 Fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern und Jugendlichen mit malignen Kopf-, Halstumoren und bei allen Patienten (ohne Altersbegrenzung) mit benignen Kopf-, Hirntumoren mittels Linearbeschleuniger, ggf. einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, je zwei Fraktionen, Regelhöchstsatz 723,93 € A5865 3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners, Regelhöchstsatz 1266,88 € A5866 Fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, ggf. einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, je drei Fraktionen, Regelhöchstsatz 723,93 € 5037 Bestimmung des Skelettalters – gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung – Regelhöchstsatz 31,48 € 5040 Beckenübersicht Regelhöchstsatz 31,48 € 5041 Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Regelhöchstsatz 20,99 € 5050 Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 99,67 € 5060 Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 52,45 € 5070 Kontrastuntersuchung der übrigen Gelenke, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –, je Gelenk Regelhöchstsatz 41,96 € 5090 Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen Regelhöchstsatz 41,96 € 5095 Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil Regelhöchstsatz 20,99 € 5098 Nasennebenhöhlen – gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen – Regelhöchstsatz 27,27 € 5100 Halswirbelsäule, in zwei Ebenen Regelhöchstsatz 31,48 € 5101 ergänzende Ebene(n) Regelhöchstsatz 16,79 € 5105 Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil Regelhöchstsatz 41,96 € 5106 ergänzende Ebene(n) Regelhöchstsatz 18,88 € 5110 Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität Regelhöchstsatz 52,45 € 5111 ergänzende Ebene(n) Regelhöchstsatz 20,99 € 5115 Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur gleichzeitigen Beurteilung von Knochen und Weichteilen, je Teil Regelhöchstsatz 41,96 € 5120 Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene Regelhöchstsatz 27,27 € 5121 ergänzende Ebene(n) Regelhöchstsatz 14,69 € 5130 Halsorgane oder Mundboden – gegebenenfalls in mehreren Ebenen – Regelhöchstsatz 29,38 € 5135 Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene Regelhöchstsatz 29,38 € 5137 Brustorgane-Übersicht – gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) –, in mehreren Ebenen Regelhöchstsatz 47,21 € 5139 Teil der Brustorgane Regelhöchstsatz 18,88 € 5140 Brustorgane, Übersicht im Mittelformat Regelhöchstsatz 10,49 € 5150 Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) – einschließlich Durchleuchtung(en) –, als selbständige Leistung Regelhöchstsatz 57,71 € 5157 Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölf­fingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Mo­nokontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 73,44 € 5158 Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Kontrastuntersuchung – einschließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung(en), gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer Regelhöchstsatz 125,89 € 5159 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern  und bei Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet Regelhöchstsatz 31,48 € 5163 Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 136,39 € 5165 Monokontrastuntersuchung von Teilen des Dickdarms – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 73,44 € 5166 Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 146,88 € 5167 Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 104,92 € 5168 Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken – einschließlich Durchleuchtung(en) –, als selbständige Leistung – Regelhöchstsatz 83,93 € 5169 Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken – einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten Speiseröhre – Regelhöchstsatz 115,42 € 5170 Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen Regelhöchstsatz 41,96 € 5190 Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion Regelhöchstsatz 31,48 € 5191 Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen Regelhöchstsatz 52,45 € 5192 Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen – Regelhöchstsatz 20,99 € 5200 Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels – Regelhöchstsatz 62,95 € 5201 Ergänzende Ebene(n) oder Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 20,99 € 5220 Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –, je Seite Regelhöchstsatz 31,48 € 5230 Harnröhren- und/oder Harnblasenkontrastuntersuchung (Urethrozystographie) – einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –, als selbständige Leistung Regelhöchstsatz 31,48 € 5235 Refluxzystographie – einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, einschließlich Mik­tionsaufnahmen und gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –, als selbständige Leistung Regelhöchstsatz 52,45 € 5250 Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 41,96 € 5260 Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln (z. B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie) – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 41,96 € 5265 Mammographie einer Seite, in einer Ebene Regelhöchstsatz 31,48 € 5266 Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen Regelhöchstsatz 47,21 € 5267 Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer Regelhöchstsatz 15,73 € 5280 Myelographie Regelhöchstsatz 78,70 € 5285 Bronchographie – einschließlich Durchleuchtung(en) – Regelhöchstsatz 47,21 € 5290 Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion Regelhöchstsatz 68,20 € 5295 Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung Regelhöchstsatz 25,18 € 5298 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern  bis bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie) Regelhöchstsatz 5300 Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum, eine Serie Regelhöchstsatz 209,83 € 5301 Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer , je Serie Regelhöchstsatz 41,96 € 5302 Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  und , insgesamt Regelhöchstsatz 62,95 € 5303 Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern  bis , eine Serie Regelhöchstsatz 104,92 € 5304 Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer , je Serie Regelhöchstsatz 20,99 € 5305 Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  und , insgesamt Regelhöchstsatz 31,48 € 5306 Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie Regelhöchstsatz 209,83 € 5307 Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Num­mer Regelhöchstsatz 62,95 € 5308 Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  und , insgesamt Regelhöchstsatz 83,93 € 5309 Serienangiographie einer Extremität, eine Serie Regelhöchstsatz 188,86 € 5310 Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Num­mer , insgesamt Regelhöchstsatz 62,95 € 5311 Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Num­mer , eine Serie Regelhöchstsatz 104,92 € 5312 Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer , insgesamt Regelhöchstsatz 62,95 € 5313 Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung Regelhöchstsatz 83,93 € 5315 Angiokardiographie einer Herzhälfte, eine Serie Regelhöchstsatz 230,81 € 5316 Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie Regelhöchstsatz 314,75 € 5317 Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  oder , je Serie Regelhöchstsatz 41,96 € 5318 Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer , insgesamt Regelhöchstsatz 62,95 € 5324 Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie Regelhöchstsatz 251,80 € 5325 Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie Regelhöchstsatz 314,75 € 5326 Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  oder , zweite bis fünfte Serie, je Serie Regelhöchstsatz 41,96 € 5327 Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie Regelhöchstsatz 104,92 € 5328 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern  bis bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik Regelhöchstsatz 69,94 € 5329 Venographie im Bereich des Brust- und Bauchraums Regelhöchstsatz 167,87 € 5330 Venographie einer Extremität Regelhöchstsatz 78,70 € 5331 Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer , insgesamt Regelhöchstsatz 20,99 € 5335 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern  bis bei computergestützter Analyse und Abbildung Regelhöchstsatz 46,63 € 5338 Lymphographie, je Extremität Regelhöchstsatz 104,92 € 5339 Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer – einschließlich Durchleuchtung(en) –, insgesamt Regelhöchstsatz 26,23 € 5345 Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Arterien mit Ausnahme der Koronararterien – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 293,76 € 5346 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien, insgesamt Regelhöchstsatz 62,95 € 5348 Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 398,68 € 5349 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt Regelhöchstsatz 104,92 € 5351 Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach den Nummern , oder – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde – Regelhöchstsatz 52,45 € 5352 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien Regelhöchstsatz 104,92 € 5353 Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 209,83 € 5354 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt Regelhöchstsatz 20,99 € 5355 Einbringen von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 209,83 € 5356 Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser) , zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation einer Koronararterie – einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 262,30 € 5357 Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff –, je Gefäßgebiet Regelhöchstsatz 367,22 € 5358 Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal [1] – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff –, je Gefäßgebiet Regelhöchstsatz 472,13 € 5359 Embolisation der Vena spermatica – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 262,29 € 5360 Embolisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 209,83 € 5361 Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff – Regelhöchstsatz 272,78 € 5369 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern  bis Regelhöchstsatz 314,75 € 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs – Regelhöchstsatz 209,83 € 5371 Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich Regelhöchstsatz 241,31 € 5372 Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich Regelhöchstsatz 272,78 € 5373 Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare) Regelhöchstsatz 199,34 € 5374 Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust- und/oder Lendenwirbelsäule – gegebenenfalls einschließlich der Über­gangsregionen – Regelhöchstsatz 199,34 € 5375 Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge Regelhöchstsatz 209,83 € 5376 Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z. B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern  bis – Regelhöchstsatz 52,46 € 5377 GOÄ 5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion Regelhöchstsatz 46,63 € 5378 Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungs­planung oder zu interventionellen Maßnahmen Regelhöchstsatz 104,92 € 5380 Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik Regelhöchstsatz 31,48 € 5400 Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile – Regelhöchstsatz 36,72 € 5401 Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – einschließlich quantitativer Untersuchung –, mit Bestimmung der globalen, gegebenenfalls auch der regionalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse mit Gammakamera und Meßwertverarbeitungssystem als Jodidclearance-Äquivalent – einschließlich individueller Kalibrierung und Qualitätskontrolle (z. B. Bestimmung der injizierten Aktivität) – Regelhöchstsatz 136,39 € 5402 Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und/oder szintigraphischer Untersuchung(en) – Regelhöchstsatz 104,92 € 5403 Radiojodtest (Schilddrüse) vor Radiojodtherapie mit 131J mit mindestens drei zeitlichen Meßpunkten, davon zwei später als 24 Stunden nach Verabreichung – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen – Regelhöchstsatz 125,89 € 5410 Szintigraphische Untersuchung des Gehirns Regelhöchstsatz 125,89 € 5411 Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums Regelhöchstsatz 94,43 € 5415 Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt Regelhöchstsatz 136,39 € 5416 Szintigrafische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube Regelhöchstsatz 136,39 € 5420 Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung – Regelhöchstsatz 125,89 € 5421 Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung – Regelhöchstsatz 398,68 € 5422 Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung – Regelhöchstsatz 104,92 € 5423 Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung – Regelhöchstsatz 209,83 € 5424 Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung – Regelhöchstsatz 293,76 € 5425 Ganzkörperskelettszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen – einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten – Regelhöchstsatz 236,07 € 5426 Teilkörperskelettszintigraphie – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite – Regelhöchstsatz 132,19 € 5427 Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen – Regelhöchstsatz 41,96 € 5428 Ganzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen – einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten – Regelhöchstsatz 236,07 € 5440 Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards – Regelhöchstsatz 293,76 € 5441 Perfusionsszintigraphie der Nieren – einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung – Regelhöchstsatz 167,87 € 5442 Statische Nierenszintigraphie Regelhöchstsatz 62,95 € 5443 Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach den Nummern  oder – mit Angabe der Indikation (z. B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese) – Regelhöchstsatz 73,44 € 5444 Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen – gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen – Regelhöchstsatz 104,92 € 5450 Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe – mit Ausnahme der Schilddrüse – Regelhöchstsatz 104,92 € 5455 Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z. B. Speicheldrüsen, Ösophagus-Passage – gegebenenfalls einschließlich gastralem Reflux und Magenentleerung –, Gallenwege – gegebenenfalls einschließlich Gallenreflux –, Blutungsquellensuche, Nachweis eines Meckel’schen Divertikels) Regelhöchstsatz 136,39 € 5456 Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen Regelhöchstsatz 136,39 € 5460 Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren Stromgebieten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite – Regelhöchstsatz 94,43 € 5461 Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite – Regelhöchstsatz 230,81 € 5462 Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile – einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen – Regelhöchstsatz 230,81 € 5463 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer , bei Bestimmung des Abbauorts Regelhöchstsatz 52,45 € 5470 Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum – Regelhöchstsatz 99,67 € 5472 Szintigraphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle – Regelhöchstsatz 99,67 € 5473 Funktionsszintigraphie – einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage) – Regelhöchstsatz 94,43 € 5474 Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide Regelhöchstsatz 141,64 € 5475 Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett (Osteodensitometrie) in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-Photonen-Absorptionstechnik Regelhöchstsatz 31,48 € 5480 Quantitative Bestimmung von Impulsen/Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung – mindestens zwei ROI – Regelhöchstsatz 43,72 € 5481 Sequenzszintigraphie – mindestens sechs Bilder in schneller Folge – Regelhöchstsatz 39,64 € 5483 Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung Regelhöchstsatz 39,64 € 5484 In-vitro-Markierung von Blutzellen (z. B. Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten), – einschließlich erforderlicher In-vitro-Qualitätskontrollen – Regelhöchstsatz 75,77 € 5485 Messung mit dem Ganzkörperzähler – gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren – Regelhöchstsatz 57,12 € 5486 Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen Regelhöchstsatz 125,89 € 5487 Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung Regelhöchstsatz 209,83 € 5488 Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen – Regelhöchstsatz 629,50 € 5489 Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen – Regelhöchstsatz 786,87 € 5600 Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen Regelhöchstsatz 260,19 € 5602 Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe Regelhöchstsatz 141,64 € 5603 Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika Regelhöchstsatz 113,31 € 5604 Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane Regelhöchstsatz 283,28 € 5605 Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern Regelhöchstsatz 236,07 € 5606 Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts – einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen – Regelhöchstsatz 94,43 € 5607 Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität – Regelhöchstsatz 169,97 € 5700 Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes – gegebenenfalls einschließlich des Halses –, in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluß T2-gewichteter Aufnahmen Regelhöchstsatz 461,63 € 5705 Magnetresonanztomographie im Bereich der Wirbelsäule, in zwei Projektionen Regelhöchstsatz 440,66 € 5715 Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax – gegebenenfalls einschließlich des Halses –, der Thoraxorgane und/oder der Aorta in ihrer gesamten Länge Regelhöchstsatz 451,15 € 5720 Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens Regelhöchstsatz 461,63 € 5721 Magnetresonanztomographie der Mamma(e) Regelhöchstsatz 419,67 € 5729 Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten Regelhöchstsatz 251,80 € 5730 Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität Regelhöchstsatz 419,67 € 5731 Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern  bis (z. B. nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie) Regelhöchstsatz 104,92 € 5732 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern  bis für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel Regelhöchstsatz 58,29 € 5733 Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion) Regelhöchstsatz 46,63 € 5735 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern  bis Regelhöchstsatz 629,50 € 5800 Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern  bis , je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 26,23 € 5803 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina , je Fraktion Regelhöchstsatz 5,83 € 5805 Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion Regelhöchstsatz 104,92 € 5806 Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion Regelhöchstsatz 209,83 € 5810 Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern  und , je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 20,99 € 5812 Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion Regelhöchstsatz 19,93 € 5813 Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion Regelhöchstsatz 94,43 € 5831 Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern  bis , je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 157,37 € 5832 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 29,14 € 5833 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 116,57 € 5834 Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion Regelhöchstsatz 75,55 € 5835 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion Regelhöchstsatz 12,58 € 5836 Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern – gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen –, je Fraktion Regelhöchstsatz 104,92 € 5837 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion Regelhöchstsatz 12,58 € 5840 Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern  und/oder , je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 157,37 € 5841 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners , je Bestrahlungsserie Regelhöchstsatz 116,57 € 5842 Brachytherapie an der Körperoberfläche – einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation – , je Fraktion Regelhöchstsatz 31,48 € 5844 Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion Regelhöchstsatz 104,92 € 5846 Interstitielle Brachytherapie , je Fraktion Regelhöchstsatz 220,32 € 5851 Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation – einschließlich Bestrahlungsplanung – Regelhöchstsatz 723,92 € 5852 Oberflächen-Hyperthermie, je Fraktion Regelhöchstsatz 58,29 € 5853 Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion Regelhöchstsatz 116,57 € 5854 Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion Regelhöchstsatz 145,14 € 5855 Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen Regelhöchstsatz 723,92 €