GOÄ 5427: Zwei-Phasenszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5427
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen –
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 41,96 € 1,8x
Höchstsatz 58,27 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Zwei-Phasenszintigraphie nach GOÄ 5427 ergänzt die nuklearmedizinische Diagnostik. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5427

Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen – (400 Punkte, Einfachsatz 23,31 €, Regelhöchstsatz 41,96 €, Höchstsatz 58,27 €)

Die GOÄ-Ziffer 5427 beschreibt eine ergänzende nuklearmedizinische Leistung im Rahmen der Mehrphasenszintigraphie. Sie erfasst die frühe vaskuläre Phase, also die Verteilung des Radiopharmakons im regionalen Blutpool unmittelbar nach der Injektion. Diese Phase liefert entscheidende Hinweise auf die lokale Durchblutung und Kapillarpermeabilität.

Um diese Ziffer abrechnen zu können, müssen zwingend mindestens zwei Aufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dokumentieren den zeitlichen Verlauf der Aktivitätsanreicherung im Zielgewebe. Die Leistung ist eine Zusatzleistung und setzt in der Regel eine statische Spätphase voraus.

GOÄ 5427 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 5427 erfolgt meist im Rahmen einer Mehrphasen-Skelettszintigraphie. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Osteomyelitis, eine Prothesenlockerung oder ein komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS). Auch bei der Abklärung von Knochentumoren liefert die Blutpoolphase wertvolle differenzialdiagnostische Informationen.

Durch die Erfassung der frühen Phase lässt sich eine lokale Hyperämie präzise nachweisen. Dies ermöglicht die Abgrenzung entzündlicher Prozesse von rein degenerativen Veränderungen, die meist keine gesteigerte Frühperfusion zeigen. Die korrekte Indikationsstellung ist somit der Schlüssel für eine medizinisch begründete Abrechnung.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Indikation für die Mehrphasenszintigraphie klar aus der Überweisung oder der eigenen klinischen Untersuchung hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5427

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Osteomyelitis am Unterschenkel

Ein Patient stellt sich mit Verdacht auf eine postoperative Osteomyelitis nach Tibiafraktur vor. Es erfolgt eine Drei-Phasen-Skelettszintigraphie. Unmittelbar nach Injektion des Technetium-99m-MDP werden serielle Perfusionsaufnahmen und anschließend zwei statische Aufnahmen des regionalen Blutpools angefertigt. Nach drei Stunden folgt die statische Spätphase.

Die Abrechnung umfasst die statische Skelettszintigraphie sowie die GOÄ 5427 für die Blutpoolphase. Da mindestens zwei Aufnahmen des Blutpools vorliegen, ist die Abrechnung der Ziffer 5427 vollumfänglich gerechtfertigt. Die gesteigerte Perfusion stützt den Verdacht auf einen floriden entzündlichen Prozess.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer schmerzhaften Knieendoprothese

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine aseptische oder septische Lockerung einer Knie-TEP. Zur Differenzierung wird eine Mehrphasenszintigraphie durchgeführt. Es werden drei Aufnahmen in der Blutpoolphase akquiriert, um die Weichteilhyperämie um die Prothese herum zu beurteilen.

Neben der Hauptleistung für die statischen Spätaufnahmen wird die GOÄ 5427 für die Blutpoolphase angesetzt. Obwohl drei Aufnahmen angefertigt wurden, darf die Ziffer 5427 gemäß den Abrechnungsbestimmungen nur einmalig berechnet werden. Die Dokumentation zeigt eine erhöhte Aktivität im Blutpool, was auf eine floride Synovitis hinweist.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Verdacht auf Morbus Sudeck (CRPS)

Ein Patient leidet nach einer Handgelenksfraktur unter anhaltenden Schmerzen und trophischen Störungen. Zum Ausschluss eines CRPS wird eine Skelettszintigraphie veranlasst. Die Blutpoolphase wird mit zwei großflächigen Aufnahmen beider Hände im Seitenvergleich dokumentiert.

Die Abrechnung der Ziffer 5427 erfolgt neben der statischen Szintigraphie der Spätphase. Der Nachweis einer asymmetrischen Perfusion in der Frühphase sichert die Diagnose. Die Erbringung von mindestens zwei Aufnahmen ist durch die beidseitige Darstellung formal und medizinisch korrekt erfüllt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5427: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 5427 in einer Sitzung. Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass die Ziffer auch bei der Anfertigung von mehr als zwei Aufnahmen insgesamt nur einmal berechnungsfähig ist. Eine Multiplikation der Ziffer für verschiedene Projektionen oder Regionen ist unzulässig.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der explizite Ausschluss der Ziffer 5483 (Radionuklid-Ventrikulographie). Diese beiden Leistungen dürfen in derselben Sitzung nicht nebeneinander abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und streichen die Ziffer 5427 bei Parallelabrechnung konsequent.

Achtung: Die alleinige Durchführung einer Ein-Phasen-Szintigraphie rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 5427 nicht. Es muss sich immer um eine zusätzliche Abbildung im Rahmen einer Mehrphasenuntersuchung handeln.

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Dokumentation der GOÄ 5427: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die genauen Akquisitionszeiten der Blutpoolphase sowie die Anzahl der angefertigten Aufnahmen dokumentiert sein. Auch die visuelle Beurteilung der regionalen Durchblutung im Vergleich zum gesunden Gewebe gehört in den Bericht.

Die Bilddaten selbst müssen im Archiv (PACS) dauerhaft und unverwechselbar gespeichert werden. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, dass die Mindestanforderung von zwei separaten Aufnahmen erfüllt wurde. Eine bloße Erwähnung einer Mehrphasenszintigraphie ohne Spezifizierung der Aufnahmen reicht bei einer Prüfung oft nicht aus.

Dokumentation: Durchführung einer 3-Phasen-Skelettszintigraphie nach i.v. Applikation des Radiopharmakons. Akquisition der Blutpoolphase (Phase II) mit zwei statischen Aufnahmen (anterior/posterior) der betroffenen Region nach 5 Minuten. Befund: Symmetrischer Blutpool ohne Hinweise auf fokale Hyperämie.

GOÄ 5427: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz von 2,5-fach erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei unruhigen Patienten (z. B. bei ausgeprägtem Tremor oder Schmerzzuständen), die eine Wiederholung von Aufnahmen notwendig machen. Auch schwierige Lagerungsbedingungen bei immobilisierten Patienten können als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5427 wird regelhaft mit den Ziffern für die statische Skelettszintigraphie kombiniert. Hierzu zählen die GOÄ 5420 (Szintigraphie eines Organs oder Teilbereichs) oder die GOÄ 5421 (Ganzkörperszintigraphie). Auch die Kombination mit der Ziffer 5425 (Zusätzliche szintigraphische Aufnahmen) ist unter Beachtung der jeweiligen Leistungsinhalte möglich, sofern es sich um unterschiedliche Untersuchungsschritte handelt.

Ziffer 5427 in der neuen GOÄ

Die zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie, mindestens zwei Aufnahmen) erhält mit Nummer 13563 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 41,69 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 41,96 €, der Festpreis liegt damit nahezu identisch.

Nicht berechnungsfähig neben 13545.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5427

Die GOÄ-Ziffer 5427 bewertet die zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools im Rahmen einer Zwei-Phasenszintigraphie mit mindestens zwei Aufnahmen. Diese Leistung wird mit 400 Punkten bewertet und ist neben der eigentlichen statischen Szintigraphie berechnungsfähig.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ 5427 beträgt 23,31 Euro. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,8-fach liegt das Honorar bei 41,96 Euro, während der Höchstsatz von 2,5-fach mit 58,27 Euro vergütet wird.
Die GOÄ-Ziffer 5427 darf nicht neben der Ziffer 5483 (Radionuklid-Ventrikulographie) abgerechnet werden. Zudem ist sie auch bei der Anfertigung von mehr als zwei Aufnahmen des Blutpools insgesamt nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder besonderen Schwierigkeiten möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte motorische Unruhe des Patienten oder komplexe anatomische Verhältnisse, die zusätzliche Einstellungszeit erfordern.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5427 ist auch bei der Anfertigung von zwei und mehr Aufnahmen insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung in derselben Sitzung für verschiedene Körperregionen ist nach den Bestimmungen der GOÄ ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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