Die Ganzkörperskelettszintigraphie nach GOÄ 5425 ist eine zentrale nuklearmedizinische Leistung. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5425
Ganzkörperskelettszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen – einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten –
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 5425 umfasst die vollständige szintigraphische Darstellung des Skelettsystems. Dies beinhaltet den Schädel, den gesamten Körperstamm sowie die proximalen Extremitäten in mindestens zwei Projektionen. Falls medizinisch indiziert, sind auch die distalen Extremitäten wie Hände und Füße in der Leistung enthalten.
Die Untersuchung dient der Detektion von funktionellen und strukturellen Knochenveränderungen mittels schwach radioaktiver Substanzen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der angefertigten Sichten oder Projektionen pauschal über diese Ziffer. Eine mehrfache Berechnung für zusätzliche Aufnahmen in derselben Sitzung ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 5425 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Ganzkörperskelettszintigraphie ist ein hochsensibles nuklearmedizinisches Verfahren zur Darstellung des Knochenstoffwechsels. Typische klinische Szenarien umfassen die Suche nach Skelettmetastasen bei bekannten Primärtumoren wie Mamma-, Prostata- oder Bronchialkarzinomen. Auch entzündliche Knochenprozesse, Osteomyelitiden oder unklare Gelenkschmerzen rechtfertigen den Einsatz dieser Untersuchung.
Darüber hinaus kommt die Methode bei der Abklärung von gutartigen Knochentumoren, aseptischen Knochennekrosen und okkulten Frakturen zum Einsatz. Die hohe Sensitivität ermöglicht es, krankhafte Veränderungen oft wesentlich früher als im konventionellen Röntgenbild darzustellen. Für eine präzise Diagnostik im Bereich komplexer anatomischer Strukturen wie der Schädelbasis oder des Beckens kann die Untersuchung sinnvoll ergänzt werden.
Tipp: Bei komplexen Fragestellungen im Bereich des Gesichtsschädels oder des Beckens empfiehlt sich die Kombination mit einer SPECT-Untersuchung, um die diagnostische Genauigkeit signifikant zu erhöhen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5425
Fallbeispiel 1: Metastasensuche bei Prostatakarzinom
Ein Patient mit bekanntem, fortgeschrittenem Prostatakarzinom stellt sich zur Staging-Untersuchung vor. Es erfolgt eine Ganzkörperskelettszintigraphie in zwei Sichten zur Detektion potenzieller Knochenmetastasen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5425 zum Regelsatz (1,8-fach) sowie der Zusatzleistung nach GOÄ 5473 für die Onkologie-Diagnostik.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Prothesenlockerung
Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine aseptische oder septische Lockerung einer Hüft-Totalendoprothese. Zur Beurteilung des Knochenstoffwechsels um das Implantat wird eine Ganzkörperszintigraphie durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ 5425, wobei bei nachgewiesener Entzündung zusätzlich die Zusatzleistung GOÄ 5481 angesetzt werden kann.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Stressfraktur bei Sportler
Ein Leistungssportler klagt über anhaltende, unklare Schmerzen im Bereich des Unterschenkels, die im Röntgen ohne Befund blieben. Die Ganzkörperskelettszintigraphie sichert die Diagnose einer tibialen Stressfraktur. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5425, wobei aufgrund der Kooperationsfähigkeit des Patienten der Regelsatz von 1,8 angewendet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5425: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 5426 für eine Teilkörperszintigraphie. Diese Kombination ist durch die Bestimmungen der GOÄ explizit ausgeschlossen, da die Ganzkörperdarstellung die Teilbereiche bereits abdeckt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche fehlerhaften Abrechnungen konsequent.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Osteoporose-Diagnostik. Wird die Untersuchung primär zur Früherkennung einer Osteoporose eingesetzt, darf nicht die GOÄ 5425 herangezogen werden. In diesen Fällen ist die spezifische Knochendichtemessung nach GOÄ 5475 abzurechnen, was bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen streng kontrolliert wird.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 5425 neben der GOÄ 5426 führt unweigerlich zur Beanstandung und Honorarkürzung, da die Teilkörperuntersuchung als verbraucht gilt.
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Dokumentation der GOÄ 5425: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung und die erfolgreiche Abwehr von Regressansprüchen. Der Befundbericht muss die Indikation, das verwendete Radiopharmakon inklusive Aktivität sowie die genauen Einstellungsdaten der Kamera enthalten. Auch die vollständige Beurteilung aller dargestellten Skelettregionen ist zwingend erforderlich.
Besondere Vorkommnisse während der Untersuchung, wie Lagerungsschwierigkeiten oder mangelnde Compliance des Patienten, müssen detailliert festgehalten werden. Diese Angaben dienen als wesentliche Rechtfertigung, falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet im Ernstfall den gesamten Honoraranspruch.
Dokumentation: Ganzkörperskelettszintigraphie nach Applikation von 600 MBq Tc-99m-DPD. Aufnahmen planar anterior und posterior. Beurteilung: Symmetrischer Knochenstoffwechsel ohne Hinweis auf osteoplastische Metastasen. Erschwerte Lagerung bei ausgeprägter Gonarthrose dokumentiert.
GOÄ 5425: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert für die GOÄ 5425 liegt beim 1,8-fachen Satz. Ein Überschreiten bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei immobilen oder desorientierten Patienten sowie technische Erschwernisse durch ausgeprägte Adipositas permagna.
Typische Ziffernkombinationen
Sehr häufig wird die Ganzkörperskelettszintigraphie mit ergänzenden nuklearmedizinischen Leistungen kombiniert. Bei onkologischen Fragestellungen oder Entzündungen sind die Zusatzleistungen nach den GOÄ-Ziffern 5473, 5481 oder 5483 berechnungsfähig. Zur Verlaufskontrolle etablierter Erkrankungen kommt die Ziffer 5480 in Betracht, während für dreidimensionale Zusatzdarstellungen die SPECT-Ziffern 5486 und 5487 genutzt werden.
Ziffer 5425 in der neuen GOÄ
Die Ganzkörperskelettszintigraphie (Schädel und Körperstamm in zwei Sichten, gegebenenfalls einschließlich Extremitäten) erhält mit Nummer 13514 einen direkten Nachfolger: „Ganzkörperszintigraphie des Skeletts, einschließlich Schädel und Körperstamm in zwei Sichten oder Projektionen, ggf. einschließlich der Extremitäten oder Teilen der Extremitäten" zum Festpreis von 237,98 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 236,07 €, der Festpreis liegt damit nahezu unverändert.
Nicht berechnungsfähig neben 13515 (Teilkörperskelettszintigraphie).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5425
Was hat nicht gestimmt?