GOÄ 5424: Myokardszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5424
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –
Punktzahl 2800  
Einfachsatz 163,20 € 1,0x
Regelhöchstsatz 293,76 € 1,8x
Höchstsatz 408,00 € 2,5x

Die Abrechnung der kombinierten Myokardszintigraphie nach GOÄ 5424 birgt Fallstricke. Dieser Leitfaden erläutert Ausschlüsse und Dokumentationsanforderungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5424

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 5424 wie folgt:

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –

Diese Leistung stellt die kombinierte Myokardszintigraphie dar, die sowohl eine Ruhephase als auch eine Belastungsphase umfasst. Die Belastung kann dabei entweder konventionell durch körperliche Arbeit oder durch die Gabe pharmakologischer Stimulanzien erfolgen. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis oder Ausschluss von perfusionsrelevanten Stenosen der Herzkranzgefäße.

Wichtig ist, dass die Ziffer 5424 eine Komplexleistung abbildet. Eventuell erforderliche EKG-Ableitungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung stattfinden, sind mit dieser Gebühr bereits abgegolten und können nicht separat in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 5424 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Durchführung einer Myokardszintigraphie nach GOÄ 5424 ist ein etabliertes Verfahren in der kardiologischen und nuklearmedizinischen Diagnostik. Sie wird primär eingesetzt, um bei Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit (KHK) die hämodynamische Relevanz von Stenosen zu beurteilen. Auch zur Vitalitätsdiagnostik des Myokards nach einem Myokardinfarkt liefert diese Untersuchung entscheidende Daten.

Typische Indikationen umfassen unklare Thoraxschmerzen, die Abklärung von Ischämiezeichen im Belastungs-EKG oder die präoperative Risikoabschätzung vor großen chirurgischen Eingriffen. Die Untersuchung liefert wertvolle Informationen darüber, ob eine Revaskularisation für den Patienten von Nutzen ist.

Tipp: Wenn die Untersuchung an zwei unterschiedlichen Tagen durchgeführt wird, bleibt dennoch die GOÄ 5424 die federführende Ziffer. Eine Aufteilung in die Einzelziffern 5422 und 5423 ist in diesem Fall nicht zulässig, da der Leistungsinhalt der kombinierten Untersuchung erfüllt wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5424

Fallbeispiel 1: Verdacht auf koronare Herzkrankheit

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Thoraxschmerzen und einem nicht eindeutigen Belastungs-EKG vor. Es erfolgt eine zweiphasige Myokardszintigraphie an einem Tag. Die Untersuchung zeigt eine reversible Ischämie im Vorderwandbereich.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5424 zum Regelsatz. Das begleitende EKG und die pharmakologische Stimulation sind im Leistungsumfang enthalten. Zusätzlich können die Kosten für das verwendete Radiopharmakon als Sachkosten gemäß Paragraph 10 GOÄ geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 2: Vitalitätsdiagnostik nach Myokardinfarkt

Bei einem Patienten nach abgelaufenem Hinterwandinfarkt soll die Vitalität des betroffenen Myokardareals vor einer geplanten Bypass-Operation überprüft werden. Die Untersuchung erfolgt im Zwei-Tages-Protokoll.

Obwohl die Untersuchung an zwei separaten Tagen stattfindet, wird die GOÄ-Ziffer 5424 einmalig abgerechnet. Eine Aufsplittung in die Einzelziffern 5422 und 5423 ist unzulässig. Die Dokumentation muss den Ablauf über zwei Tage hinweg präzise widerspiegeln.

Fallbeispiel 3: Ergänzende SPECT-Akquisition

Zur besseren Lokalisation eines Perfusionsdefekts wird bei einer kombinierten Myokardszintigraphie zusätzlich eine SPECT-Untersuchung durchgeführt. Dies ermöglicht eine dreidimensionale Darstellung des linken Ventrikels.

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 5424 wird die Ziffer 5480 abgerechnet. Diese Kombination ist explizit erlaubt und bildet den erhöhten apparativen Aufwand der tomographischen Akquisition sachgerecht ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5424: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von EKG-Leistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen regelmäßig die Ziffern 650 bis 656, wenn diese am selben Tag wie die GOÄ 5424 abgerechnet werden. Da das EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Szintigraphie integraler Bestandteil der Ziffer 5424 ist, greift hier ein strikter Abrechnungsausschluss.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Kombination mit den Ziffern 5422 und 5423. Diese Einzelleistungen dürfen niemals neben der Kombinationsleistung 5424 berechnet werden, selbst wenn die Phasen zeitlich versetzt stattfinden. Prüfstellen erkennen solche Doppelabrechnungen sofort und fordern Rückerstattungen.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass die Applikation des Radiopharmakons nicht separat als Injektion berechnet wird. Die Einbringung des Tracers ist untrennbarer Bestandteil der nuklearmedizinischen Untersuchung und mit der Ziffer 5424 abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 5424: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der Untersuchung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die genaue Art der Stimulation, die Vitalparameter während der Belastungsphase sowie die genaue Dosis und Aktivität des verwendeten Radiopharmakons.

Auch die Befundbeschreibung muss den Anforderungen an eine kombinierte Untersuchung gerecht werden. Es müssen sowohl die Perfusionsverhältnisse unter Belastung als auch in Ruhe beschrieben und miteinander verglichen werden, um eine reversible Ischämie von einer fixen Narbe abzugrenzen.

Dokumentationsbeispiel: Kombinierte Myokardszintigraphie nach GOÄ 5424. Pharmakologische Stimulation mit Adenosin. Kontinuierliches EKG-Monitoring ohne signifikante ST-Streckenveränderungen. Applikation von 300 MBq Tc-99m-Sestamibi unter Belastung. Ruhe-Untersuchung am Folgetag mit 700 MBq Tc-99m-Sestamibi. Befund: Reversible Ischämie im apikalen Segment.

GOÄ 5424: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den Regelhöchstsatz von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 erfordert eine medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 5424 sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei stark übergewichtigen Patienten, da hier oft zusätzliche Spätaufnahmen oder Umlagerungen notwendig sind. Auch ausgeprägte Compliance-Probleme oder schwere Herzrhythmusstörungen, die das EKG-Gating erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die Myokardszintigraphie als SPECT-Untersuchung durchgeführt. In diesen Fällen ist die Kombination mit der Ziffer 5480 oder der Ziffer 5485 zulässig und medizinisch sinnvoll. Diese Kombinationen erhöhen den Gesamthonorarwert der Untersuchung erheblich und bilden den tatsächlichen Leistungsaufwand adäquat ab.

Ziffer 5424 in der neuen GOÄ

Die kombinierte Myokardszintigraphie in Ruhe und unter Stimulation erhält mit Nummer 13512 einen direkten Nachfolger: „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation, ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung" zum Festpreis von 284,30 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 293,76 €.

Diese Kombinationsziffer ist anstelle der getrennten Ruhe- und Stimulationsziffern anzusetzen. Nicht berechnungsfähig neben 2900, 2901, 2903, 2908, 2922, 13510 oder 13511.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5424

Nein, die Abrechnung eines Belastungs-EKGs nach den Ziffern 650 bis 656 ist neben der GOÄ 5424 explizit ausgeschlossen. Die Ziffer 5424 umfasst bereits die eventuelle EKG-Ableitung im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung. Für eine korrekte Abrechnung müssen diese Leistungen daher über die 5424 abgegolten werden.
Neben der GOÄ 5424 dürfen die Ziffern 650 bis 656 (EKG-Leistungen) sowie die Ziffern 5422 und 5423 (Myokardszintigraphie nur unter Belastung bzw. nur in Ruhe) nicht berechnet werden. Da die 5424 die kombinierte Untersuchung aus Ruhe- und Belastungsphase darstellt, sind die Einzelphasen-Ziffern abgegolten.
Ja, ergänzende SPECT-Leistungen nach den Ziffern 5480, 5486 oder 5487 sind neben der GOÄ 5424 berechnungsfähig. Diese Ziffern decken den zusätzlichen technischen und zeitlichen Aufwand der dreidimensionalen Tomographie ab. Sie stellen eine wichtige Ergänzung zur Standard-Planarszintigraphie dar.
Für die GOÄ 5424 gilt als Leistung des Abschnitts O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin) der Regelhöchstsatz von 1,8. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 2,5 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei adipösen Patienten oder schwere Compliance-Störungen.
Die GOÄ 5424 rechnet die kombinierte Untersuchung in Ruhe und unter Stimulation (zweiphasig) ab, während 5422 und 5423 nur einphasige Untersuchungen abbilden. Werden beide Phasen an unterschiedlichen Tagen durchgeführt, ist dennoch die kombinierte Ziffer 5424 anzusetzen. Eine getrennte Abrechnung von Ruhe- und Belastungsphase über die Einzelziffern ist unzulässig.
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