GOÄ 5423: Myokardszintigraphie rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5423
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 209,83 € 1,8x
Höchstsatz 291,42 € 2,5x

Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5423 für die Myokardszintigraphie unter Belastung – inklusive Fallbeispielen und Ausschlusskriterien.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5423

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –

Die GOÄ-Ziffer 5423 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Beurteilung der Herzmuskelperfusion. Im Zentrum steht die Verabreichung von myokardaffinen Tracern, die sich proportional zur Durchblutung im Herzmuskel anreichern. Diese Verteilung wird unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation erfasst, um belastungsinduzierte Durchblutungsstörungen sichtbar zu machen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die obligate Überwachung des Patienten während der Belastungsphase. Eventuell anfallende EKG-Ableitungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung sind bereits mit der Gebühr abgegolten. Eine gesonderte Berechnung von EKG-Leistungen ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 5423 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Myokardszintigraphie unter Belastung kommt vor allem bei der Diagnostik der koronaren Herzkrankheit (KHK) zum Einsatz. Sie dient dem Nachweis oder Ausschluss einer hämodynamisch relevanten Stenose bei Patienten mit mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit. Auch zur Vitalitätsdiagnostik vor geplanten Revaskularisationen liefert die Methode entscheidende Hinweise.

In der klinischen Praxis erfolgt die Stimulation entweder physikalisch über ein Belastungs-EKG oder pharmakologisch mittels Vasodilatatoren wie Adenosin oder Regadenoson. Die Wahl des Tracers beeinflusst die Bildakquisition, wobei heute überwiegend Technetium-99m-Verbindungen für die Ischämiediagnostik genutzt werden.

Tipp: Wenn nach der Belastungsuntersuchung am selben oder am Folgetag eine Ruhe-Untersuchung erfolgt, darf nicht die GOÄ 5423 abgerechnet werden. In diesem Fall ist die Kombinationsziffer GOÄ 5424 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5423

Fallbeispiel 1: Belastungs-Myokardszintigraphie bei V.a. KHK

Ein Patient stellt sich mit atypischen Thoraxschmerzen und einem uneindeutigen Belastungs-EKG vor. Es erfolgt eine physikalische Belastung auf dem Fahrradergometer mit anschließender Injektion von Tc-99m-MIBI auf der maximalen Belastungsstufe. Die anschließende Bildgebung erfolgt mittels SPECT.

Die Abrechnung umfasst die GOÄ-Ziffer 5423 für die Belastungsuntersuchung sowie die Zuschlagsziffer GOÄ 5487 für die SPECT-Akquisition. Das begleitende EKG darf nicht separat liquidiert werden.

Fallbeispiel 2: Pharmakologische Stimulation bei Gehunfähigkeit

Eine immobile Patientin benötigt eine Ischämiediagnostik vor einer großen orthopädischen Operation. Da eine körperliche Belastung unmöglich ist, wird eine pharmakologische Stimulation mit Regadenoson durchgeführt. Nach Tracer-Applikation erfolgt die szintigraphische Darstellung.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5423. Die Kosten für das Stimulanz sowie das Radiopharmakon werden als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Ischämiediagnostik mit quantitativer Redistributionsanalyse

Bei einem Patienten mit bekannter KHK wird eine Belastungs-Szintigraphie mit Thallium-201 durchgeführt. Zur Beurteilung der Reversibilität wird eine quantitative Redistributionsanalyse vorgenommen.

Neben der GOÄ-Ziffer 5423 für die Stimulation ist hier die GOÄ-Ziffer 5480 für die quantitative computergestützte Analyse berechnungsfähig. Dies ermöglicht eine präzise Differenzierung zwischen vitalem Myokard und Narbengewebe.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5423: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von kardiologischen Funktionsanalysen. Die Ziffern 650 bis 656 sind explizit neben der GOÄ 5423 ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn ein Belastungs-EKG parallel berechnet wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur Ruhe-Untersuchung. Wird am selben Tag eine Ruhe- und eine Belastungsuntersuchung durchgeführt, darf nicht die GOÄ 5423 neben der GOÄ 5422 berechnet werden. Hier greift die höher bewertete Kombinationsziffer GOÄ 5424.

Achtung: Der Ausschluss der Ziffern 650 bis 656 gilt auch dann, wenn das EKG von einem anderen Arzt oder zu einem leicht versetzten Zeitpunkt im Rahmen derselben Sitzung geschrieben wurde. Achten Sie auf eine strikte Einhaltung dieser Ausschlusskriterien.

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Dokumentation der GOÄ 5423: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die Indikation, das genaue Belastungsprotokoll sowie die erreichten Zielparameter präzise festgehalten werden. Auch die Art und Dosierung des verwendeten Tracers müssen dokumentiert sein.

Besonders bei pharmakologischen Stimulationen sollten eventuelle Nebenwirkungen oder die Gabe von Antidoten vermerkt werden. Dies dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern stützt auch eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Indikation: V.a. Ischämie bei bekannter KHK. Pharmakologische Stimulation mit Adenosin (0,14 mg/kg/min über 6 Min.). Applikation von 300 MBq Tc-99m-Tetrofosmin bei maximaler Hyperämie. Kontinuierliches EKG-Monitoring ohne signifikante ST-Strecken-Veränderungen. SPECT-Akquisition des Myokards unter Belastung.

GOÄ 5423: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Ein erhöhter Begründungsaufwand ist beispielsweise gerechtfertigt bei ausgeprägter Adipositas, die die Bildqualität stark beeinträchtigt und zusätzliche Akquisitionszeit erfordert. Auch schwere kardiale Rhythmusstörungen während der Belastung, die ein sofortiges ärztliches Eingreifen verlangen, begründen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5423 lässt sich hervorragend mit ergänzenden nuklearmedizinischen Leistungen kombinieren. Besonders häufig werden die SPECT-Zuschläge nach GOÄ 5486 oder GOÄ 5487 angesetzt, da die dreidimensionale Darstellung heute klinischer Standard ist. Auch die quantitative Redistributionsanalyse nach GOÄ 5480 ist bei entsprechenden Fragestellungen eine regelkonforme Ergänzung.

Ziffer 5423 in der neuen GOÄ

Die Myokardszintigraphie mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation erhält mit Nummer 13511 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 173,21 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 209,83 €, der Festpreis liegt damit darunter.

Körperliche und pharmakologische Stimulation bleiben als Alternative erhalten. Nicht berechnungsfähig neben 2900, 2901, 2903, 2908, 2922, 13510 oder 13512.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5423

Nein, das Belastungs-EKG nach den Ziffern 650 bis 656 ist neben der GOÄ 5423 nicht berechnungsfähig. Die Überwachung und das EKG im zeitlichen Zusammenhang sind bereits im Leistungsumfang der Ziffer 5423 enthalten. Eine getrennte Abrechnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Kürzungen.
Die GOÄ 5424 wird angewendet, wenn eine kombinierte Untersuchung in Ruhe und nach Stimulation durchgeführt wird. Die GOÄ 5423 deckt hingegen ausschließlich die Untersuchung unter Stimulation ab. Eine Nebeneinanderberechnung von 5422 und 5423 ist ausgeschlossen.
Die Kosten für die verwendeten Radiopharmaka wie Tc-99m-MIBI oder Thallium-201 können als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt ebenso für die eingesetzten Medikamente zur pharmakologischen Stimulation. Diese Auslagen müssen auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.
Ja, eine zusätzliche SPECT-Untersuchung ist neben der GOÄ 5423 voll berechnungsfähig. Hierfür werden in der Regel die Zuschläge nach den GOÄ-Ziffern 5486 oder 5487 herangezogen. Diese Kombination stellt den modernen klinischen Standard dar.
Ein Überschreiten des 1,8-fachen Satzes kann durch einen erhöhten Überwachungsaufwand bei instabilen Patienten oder schweren Nebenwirkungen begründet werden. Auch erhebliche Artefakte durch ausgeprägte Adipositas, die eine verlängerte Akquisitionszeit erfordern, rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein.
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