So rechnen Sie die SPECT nach GOÄ-Ziffer 5487 rechtssicher ab. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und der optimalen Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5487
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung
Die Leistungsziffer 5487 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchungsmethode. Im Gegensatz zur Standard-Szintigraphie ermöglicht die Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) eine räumliche, dreidimensionale Erfassung der Radioaktivitätsverteilung im Körper. Dies geschieht durch rotierende Gammakameras, die Rohdaten aus verschiedenen Winkeln aufnehmen.
Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist die geforderte Darstellung in drei Ebenen (transversal, sagittal und koronal). Zusätzlich muss eine regionale Quantifizierung oder semiquantitative Auswertung erfolgen. Dies bedeutet, dass die Aktivitätskonzentration in bestimmten Zielregionen (Regions of Interest, ROI) mathematisch exakt ausgewertet und mit Referenzwerten verglichen wird.
GOÄ 5487 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Abrechnung der GOÄ 5487 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine einfache planare Szintigraphie für die diagnostische Fragestellung nicht ausreicht. Typische Einsatzgebiete finden sich in der Kardiologie, Neurologie und Onkologie. Die dreidimensionale Rekonstruktion liefert hierbei den entscheidenden diagnostischen Mehrwert gegenüber zweidimensionalen Aufnahmen.
In der Kardiologie wird die Ziffer häufig bei der Myokardszintigraphie eingesetzt, um Durchblutungsstörungen des Herzmuskels präzise zu lokalisieren. In der Neurologie dient sie der Differenzialdiagnostik von Demenzerkrankungen oder der Lokalisierung epileptischer Foki mittels Hirnperfusions-SPECT. Auch in der Onkologie, beispielsweise bei der Suche nach neuroendokrinen Tumoren oder Knochenmetastasen, ist die quantitative Auswertung essenziell.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die regionale Quantifizierung (z. B. die Berechnung des Target-to-Background-Verhältnisses) explizit im Befundbericht erwähnt wird, um den Leistungsinhalt der Ziffer 5487 vollständig zu erfüllen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5487
Fallbeispiel 1: Myokard-Perfusions-SPECT
Ein Patient mit Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit (KHK) stellt sich zur Belastungs- und Ruheszintigraphie vor. Es erfolgt eine SPECT-Untersuchung des Myokards in Ruhe mit anschließender dreidimensionaler Rekonstruktion und semiquantitativer Analyse der linksventrikulären Wandbewegung.
Die Indikation für das dreidimensionale Verfahren ist durch die Notwendigkeit der exakten Ischämielokalisation gegeben. Abgerechnet wird die nuklearmedizinische Basisleistung (z. B. GOÄ 5422) zusammen mit der Zuschlagsleistung GOÄ 5487 für die aufwendige SPECT-Akquisition und -Auswertung.
Fallbeispiel 2: Hirnperfusions-SPECT bei Demenzverdacht
Zur Abklärung einer beginnenden Demenz vom Alzheimer-Typ wird eine SPECT des Gehirns durchgeführt. Die Auswertung erfolgt in drei anatomischen Ebenen unter Verwendung einer standardisierten Software zur regionalen Quantifizierung des kortikalen Blutflusses.
Die quantitative Analyse zeigt ein typisches parietotemporales Hypoperfusionsmuster. Neben der statischen Organszintigraphie des Gehirns (GOÄ 5410) wird die GOÄ 5487 für die dreidimensionale SPECT-Rekonstruktion und die quantitative ROI-Analyse liquidiert.
Fallbeispiel 3: Rezeptor-SPECT bei neuroendokrinem Tumor
Bei einem Patienten mit einem bekannten neuroendokrinen Tumor wird ein Somatostatin-Rezeptor-Szintigramm durchgeführt. Zur genauen anatomischen Zuordnung und Quantifizierung der Tumorlast in den Metastasen wird eine SPECT-Aufnahme des Abdomens angefertigt.
Die exakte Bestimmung der Speicherintensität ist für die Therapieplanung entscheidend. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechende Ganzkörperszintigraphie (GOÄ 5456) in Kombination mit der Ziffer 5487 für die quantitative SPECT-Auswertung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5487: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von ähnlichen nuklearmedizinischen Rekonstruktionsverfahren. Die GOÄ schließt das gemeinsame Abrechnen bestimmter Ziffern explizit aus, um Doppelhonorierungen zu vermeiden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen sehr genau.
Besonders häufig wird die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 5486 und 5487 beanstandet. Die Ziffer 5486 beschreibt die einfache SPECT ohne quantitative Auswertung. Da die Ziffer 5487 die höherwertige Leistung darstellt, ist die Ziffer 5486 in derselben Sitzung für dieselbe Region vollständig ausgeschlossen.
Achtung: Wird eine SPECT durchgeführt, bei der keine echte regionale Quantifizierung oder keine Darstellung in drei Ebenen erfolgt, darf nur die niedrigere Ziffer 5486 abgerechnet werden. Eine fälschliche Deklaration als Ziffer 5487 führt bei Prüfungen regelmäßig zur Honorarkürzung.
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Dokumentation der GOÄ 5487: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Der schriftliche Befundbericht muss alle im Leistungstext geforderten Kriterien zweifelsfrei nachweisen. Fehlen Angaben zur dreidimensionalen Darstellung oder zur Quantifizierung, gilt die Leistung als nicht erbracht.
In der Patientenakte müssen die rekonstruierten Schichten (transversal, sagittal, koronal) archiviert und die verwendeten Auswertealgorithmen benannt werden. Auch die konkreten quantitativen Ergebnisse, wie beispielsweise Aktivitätsverhältnisse (Ratio-Werte) oder Prozentwerte im Vergleich zu einer Normaldatenbank, gehören zwingend in den Bericht.
Dokumentationsbeispiel: "Durchführung einer Myokard-SPECT in drei Ebenen (kurze Achse, vertikale und horizontale lange Achse). Regionale Quantifizierung der linksventrikulären Perfusion mittels standardisierter Polar-Map-Software. Nachweis eines reversiblen Perfusionsdefizits posterolateral (Ausmaß: 15% des Myokards, Ratio lateral/septal: 0,65)."
GOÄ 5487: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert (Regelhöchstsatz) für die Ziffer 5487 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 209,83 € entspricht. Bei besonders zeitaufwendigen oder technisch schwierigen Untersuchungen kann dieser Satz bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (291,42 €) gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind erhebliche Artefakte durch Patientenbewegung (z. B. bei Tremor oder Schmerzen), die eine aufwendige manuelle Bewegungskorrektur erfordern. Auch eine anatomisch besonders schwierige Abgrenzung von Zielstrukturen bei ausgeprägter Adipositas permagna kann als begründeter Erschwernisfaktor herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5487 ist als Ergänzungsleistung konzipiert und wird in der Regel neben der jeweiligen nuklearmedizinischen Basisuntersuchung abgerechnet. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der statischen Organszintigraphie (GOÄ 5410) oder der Mehrphasenszintigraphie (GOÄ 5425). Auch die Kombination mit der Ganzkörperszintigraphie nach GOÄ 5456 ist im klinischen Alltag häufig.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 5486. Sollten am selben Tag unterschiedliche Organe mittels SPECT untersucht werden, muss die medizinische Notwendigkeit für beide getrennten Untersuchungen extrem detailliert begründet werden, da Kostenträger hier standardmäßig von einer unzulässigen Doppelabrechnung ausgehen.
Ziffer 5487 in der neuen GOÄ
Die SPECT mit regionaler Quantifizierung (bisher 2,3-facher Satz 209,83 €) wird in der neuen GOÄ als Zuschlag geführt: Nummer 13547 „Zuschlag zu [einer Reihe szintigraphischer Leistungen] für Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) mit Darstellung in mindestens drei Ebenen mit quantitativer Auswertung" zum Festpreis von 179,86 €.
Nur zu denselben Hauptleistungen wie 13546 berechnungsfähig. In einer Sitzung nicht neben 13546 ansetzbar — es gilt entweder der einfache SPECT-Zuschlag (13546) oder der Zuschlag mit quantitativer Auswertung (13547).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5487
Was hat nicht gestimmt?