GOÄ 5456: Leber- und Milzszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5456
Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 136,39 € 1,8x
Höchstsatz 189,42 € 2,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Leber- und Milzszintigraphie nach GOÄ-Ziffer 5456 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungsfaktoren optimal nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5456

Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen

Die Leistungsziffer 5456 beschreibt die szintigraphische Untersuchung der Leber, der Milz oder beider Organe in mehreren Projektionsrichtungen. Diese nuklearmedizinische Methode nutzt schwach radioaktive Substanzen, um funktionelle und anatomische Veränderungen sichtbar zu machen. Durch die Erfassung in mehreren Ebenen wird eine präzise räumliche Zuordnung von Befunden ermöglicht.

Im Leistungsumfang enthalten sind die Applikation des Radiopharmakons, die notwendigen Wartezeiten sowie die eigentliche Akquisition der szintigraphischen Bilder. Die Auswertung und die schriftliche Befunderstellung gehören ebenfalls zu den integrierten Bestandteilen dieser Ziffer. Die Wahl des spezifischen Tracers richtet sich nach der klinischen Fragestellung.

GOÄ 5456 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 5456 ist in der modernen Nuklearmedizin fest etabliert, insbesondere wenn sonographische oder radiologische Vorbefunde unklar bleiben. Typische Indikationen umfassen die Abklärung von intrahepatischen Raumforderungen wie Hämangiomen, fokal-nodulären Hyperplasien (FNH) oder Adenomen. Auch die Suche nach funktionellem Milzgewebe, beispielsweise nach einer Splenektomie, stellt ein klassisches Einsatzgebiet dar.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beurteilung von gallengängigen Substanzen zur Diagnostik von Gallenabflussstörungen oder Leberfunktionsstörungen. Die Untersuchung in mehreren Ebenen ist hierbei essenziell, um Überlagerungen von Gewebestrukturen sicher auszuschließen. Dadurch unterscheidet sich diese Leistung maßgeblich von einfacheren, einseitigen szintigraphischen Aufnahmen.

Tipp: Achten Sie bei der Wahl des Radiopharmakons darauf, dass die Substanz und die medizinische Notwendigkeit ihrer Verwendung im Befundbericht nachvollziehbar dokumentiert sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5456

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Leberhämangiom

Ein Patient stellt sich mit einem unklaren Leberherd im Ultraschall vor. Zur Differenzierung wird eine Blutpool-Szintigraphie mit Tc-99m-markierten Erythrozyten in mehreren Ebenen durchgeführt. Die Untersuchung bestätigt den Verdacht auf ein kavernöses Hämangiom. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5456 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Suche nach einer Nebenmilz

Nach einer operativen Milzentfernung leidet eine Patientin erneut unter einer Thrombozytopenie. Zum Nachweis von aktivem Nebenmilzgewebe erfolgt eine Szintigraphie mit hitzedenaturierten Erythrozyten in mehreren Ebenen. Die Lokalisierung gelingt im linken Oberbauch. Neben der GOÄ 5456 werden die entsprechenden Ergänzungsleistungen für die computergestützte Auswertung angesetzt.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer fokal-nodulären Hyperplasie

Bei einem jungen Patienten soll eine fokal-noduläre Hyperplasie (FNH) von einem Adenom abgegrenzt werden. Es wird eine Leberszintigraphie mit Tc-99m-Schwefelkolloid in mehreren Projektionen durchgeführt. Die typische Speicherung des Kolloids sichert die Diagnose FNH. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 5456 mit erhöhtem Steigerungsfaktor aufgrund des hohen diagnostischen Aufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5456: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5456 ist das Fehlen der Dokumentation der mehreren Ebenen. Wenn aus dem Befundbericht nur eine einzige Projektionsrichtung hervorgeht, fordern private Krankenversicherungen oft eine Herabstufung auf einfachere Ziffern. Es muss klar ersichtlich sein, dass Aufnahmen aus unterschiedlichen Winkeln akquiriert und ausgewertet wurden.

Zudem kommt es regelmäßig zu Beanstandungen, wenn die verwendeten Radiopharmaka nicht separat oder fehlerhaft deklariert werden. Die Sachkosten für die Tracer sind gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig und sollten präzise auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine pauschale Abgeltung in der Ziffer 5456 ist nicht vorgesehen.

Achtung: Die gleichzeitige Berechnung von einfachen statischen Organszintigraphien desselben Zielorgans am selben Untersuchungstag ist ausgeschlossen und führt unweigerlich zu Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 5456: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Befundbericht müssen die genaue Indikationsstellung, das applizierte Radiopharmakon inklusive Aktivität sowie die exakten Aufnahmezeiten festgehalten werden. Auch die Beschreibung der verschiedenen Projektionsebenen ist zwingend erforderlich.

Darüber hinaus sollte die detaillierte Beurteilung der Speichermuster in den untersuchten Organen dokumentiert werden. Bei der Abgrenzung von Raumforderungen ist die Angabe der genauen Lokalisation und Größe des Befundes unerlässlich. Dies sichert nicht nur die Abrechnung, sondern dient auch der medizinischen Qualitätssicherung.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf FNH. Applikation von 150 MBq Tc-99m-Schwefelkolloid i.v. Statische Aufnahmen der Leber in anteriorer, posteriorer und rechts-lateraler Projektion nach 15 Minuten. Homogene Kolloidspeicherung im Bereich der sonographisch beschriebenen Läsion in Segment IV.

GOÄ 5456: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum 2,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 5456 bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder besonderem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, die die Bildqualität erschwert, oder unkooperative Patienten, die zusätzliche Lagerungsmaßnahmen erfordern. Auch eine komplexe anatomische Situation nach Voroperationen rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5456 lässt sich hervorragend mit verschiedenen Ergänzungsleistungen kombinieren. Bei der Differenzialdiagnostik von Raumforderungen oder dem Nachweis von Nebenmilzen sind die Ziffern 5473 (Computergestützte Auswertung) sowie die Ziffern für ergänzende Schichtaufnahmen (SPECT, Nrn. 5480–5483) oder dynamische Funktionsstudien (Nrn. 5485–5487) berechnungsfähig. Diese Kombinationen ermöglichen eine umfassende Abbildung des tatsächlichen Untersuchungsaufwands.

Ziffer 5456 in der neuen GOÄ

Die szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz in mehreren Ebenen erhält mit Nummer 13528 einen direkten Nachfolger: „Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), ggf. in mehreren Ebenen" zum Festpreis von 121,85 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 136,39 €, der Festpreis liegt damit darunter.

Die Mehrebenen-Darstellung, in der alten Ziffer obligatorisch, ist in der neuen Legende nur noch fakultativ.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5456

Die GOÄ 5456 wird für szintigraphische Untersuchungen der Leber und/oder der Milz in mehreren Ebenen berechnet. Typische Indikationen sind die Abklärung unklarer Leberherde oder die Suche nach Nebenmilzgewebe. Die Untersuchung muss zwingend in mehreren Projektionsrichtungen erfolgen.
Neben der GOÄ 5456 können die Kosten für das verwendete Radiopharmakon (z. B. Tc-99m-Kolloide oder markierte Erythrozyten) gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten berechnet werden. Diese Auslagen müssen auf der Rechnung detailliert und einzeln aufgeführt sein. Eine Pauschalierung ist unzulässig.
Ja, ergänzende Schichtaufnahmen (SPECT) nach den GOÄ-Ziffern 5480 bis 5483 sind neben der GOÄ 5456 berechnungsfähig. Dies gilt insbesondere bei komplexen Fragestellungen wie der genauen Lokalisation von Nebenmilzen oder tief liegenden Leberherden. Die medizinische Notwendigkeit muss dokumentiert sein.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Regelsatz kann durch einen erhöhten Zeitaufwand oder eine schwierige Durchführung begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Adipositas, mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten oder komplexe anatomische Verhältnisse nach Voroperationen. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen erfolgen.
Ja, die GOÄ 5456 gilt für die szintigraphische Untersuchung der Leber und/oder der Milz. Sie kann somit auch dann abgerechnet werden, wenn ausschließlich die Milz (beispielsweise zur Suche nach einer Nebenmilz) in mehreren Ebenen untersucht wird. Eine Reduzierung der Gebühr bei der Untersuchung nur eines der beiden Organe ist nicht.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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