GOÄ 5455: Gastrointestinal-Szintigraphie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5455
Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z. B. Speicheldrüsen, Ösophagus-Passage – gegebenenfalls einschließlich gastralem Reflux und Magenentleerung –, Gallenwege – gegebenenfalls einschließlich Gallenreflux –, Blutungsquellensuche, Nachweis eines Meckel’schen Divertikels)
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 136,39 € 1,8x
Höchstsatz 189,42 € 2,5x

Ein Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5455 für die szintigraphische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts mit Praxisbeispielen und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5455

Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z. B. Speicheldrüsen, Ösophagus-Passage – gegebenenfalls einschließlich gastralem Reflux und Magenentleerung –, Gallenwege – gegebenenfalls einschließlich Gallenreflux –, Blutungsquellensuche, Nachweis eines Meckel’schen Divertikels)

Die GOÄ-Ziffer 5455 beschreibt eine umfassende nuklearmedizinische Untersuchung des Gastrointestinaltrakts. Diese Leistung umfasst die Erfassung funktioneller Prozesse mittels schwach radioaktiver Substanzen. Hierbei werden physiologische Abläufe wie die Magenentleerung oder der Gallefluss bildlich dargestellt.

Die Ziffer deckt verschiedene Organbereiche ab, von den Speicheldrüsen bis zum Dickdarm. Auch die Suche nach ektoper Magenschleimhaut gehört zum Leistungsumfang. Die Abrechnung setzt eine präzise Indikationsstellung und die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung voraus.

GOÄ 5455 in der Praxis: Indikationen und nuklearmedizinische Diagnostik

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 5455 für eine Vielzahl von funktionellen Fragestellungen herangezogen. Ein häufiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Motilitätsstörungen der Speiseröhre oder des Magens. Auch bei chronischen Beschwerden ohne organischen Befund liefert die Methode wertvolle Daten.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist der Nachweis eines Meckel-Divertikels bei Kindern oder jungen Erwachsenen. Hierbei lagert sich das Radiopharmakon spezifisch in ektoper Magenschleimhaut an. Auch die Lokalisierung von aktiven, intermittierenden Blutungsquellen im Darm ist eine klassische Indikation.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5455

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Meckel-Divertikel

Ein 14-jähriger Patient stellt sich mit wiederkehrenden, schmerzlosen Darmblutungen vor. Nach unauffälliger Endoskopie erfolgt eine Meckel-Szintigraphie mittels Technetium-99m-Pertechnetat. Die Untersuchung führt zum eindeutigen Nachweis ektoper Magenschleimhaut. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5455 zum Regelsatz (1,8-fach).

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Magenentleerungsstörung

Eine Patientin mit bekanntem Diabetes mellitus leidet unter chronischer Übelkeit und postprandialem Völlegefühl. Zur Abklärung einer vermuteten Gastroparese wird eine Magenentleerungsszintigraphie mit einer markierten Testmahlzeit durchgeführt. Die Auswertung zeigt eine deutliche Verzögerung der festen Phase. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 5455.

Fallbeispiel 3: Suche nach einer gastrointestinalen Blutungsquelle

Bei einem Patienten mit intermittierender Anämie und negativem Koloskopiebefund wird eine Blutungsquellensuche durchgeführt. Hierzu werden patienteneigene Erythrozyten in vitro markiert und reinjiziert. Die szintigraphische Akquisition erfolgt über mehrere Stunden. Wegen des erhöhten Zeitaufwands wird die GOÄ-Ziffer 5455 mit einem gesteigerten Faktor abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5455: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit anderen szintigraphischen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 5455 ist eine Komplexleistung, die bereits die gesamte Untersuchung des Gastrointestinaltrakts abdeckt. Die zusätzliche Berechnung von Teilbereichen am selben Tag führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Die verwendeten Radiopharmaka und Verbrauchsmaterialien dürfen nicht in der Gebühr der Ziffer 5455 untergehen. Diese müssen als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

Zudem bemängeln private Krankenversicherungen häufig das Fehlen einer detaillierten Begründung bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes. Wiederholungsaufnahmen ohne dokumentierte medizinische Notwendigkeit werden ebenfalls oft gestrichen. Eine präzise Indikationsstellung ist daher unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ 5455: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen das verwendete Radiopharmakon sowie die applizierte Aktivität in Megabecquerel (MBq) exakt festgehalten werden. Auch die genauen Akquisitionszeiten und Intervalle sind zu protokollieren.

Der schriftliche Befundbericht muss eine klare Beschreibung der Dynamik und der statischen Aufnahmen enthalten. Bei funktionellen Studien sind die berechneten Halbwertszeiten oder Entleerungsraten anzugeben. Dies sichert die medizinische Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistung.

Dokumentation: Indikation: V. a. Gastroparese. Applikation von 40 MBq Tc-99m-Schwefelkolloid in Testmahlzeit. Statische Aufnahmen anterior/posterior bei 0, 30, 60, 120 und 240 Min. Berechnung der Magenentleerungshalbwertszeit: 145 Minuten (pathologisch verzögert).

GOÄ 5455: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwerts über den 1,8-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Ein erhöhter Aufwand kann durch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei Kleinkindern, begründet sein. Auch eine extrem verlangsamte Passage, die zusätzliche Spätaufnahmen erfordert, rechtfertigt eine Steigerung.

Zusatzaufnahmen nach körperlicher Belastung wie Hüpfen oder Laufen zur Prüfung des Ösophagustransits sind ebenfalls anerkannte Steigerungsgründe. Die Begründung sollte die konkrete Erschwernis verständlich darstellen.

Tipp: Nutzen Sie bei Magenentleerungsstudien nach medikamentöser Intervention die Möglichkeit der Steigerung, da der zeitliche und personelle Überwachungsaufwand hierbei signifikant ansteigt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 5455 können die Kosten für das radioaktive Arzneimittel gesondert berechnet werden. Eine computergestützte quantitative Auswertung kann unter Umständen mit der GOÄ-Ziffer 5485 kombiniert werden, sofern eine eigenständige quantitative Analyse erfolgt. Die Kombination mit allgemeinen Beratungs- und Untersuchungsleistungen am selben Tag ist unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen zulässig.

Ziffer 5455 in der neuen GOÄ

Die Gastrointestinaltrakt-Szintigraphie (bisher eine einheitliche Ziffer; 2,3-facher Satz 136,39 €) wird in der neuen GOÄ nach Fragestellung aufgeteilt:

  • 13526 „Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts zur Blutungsquellensuche nach Gabe von radioaktiv-markierten Erythrozyten" (133,09 €) — bei Blutungsquellensuche; nicht neben 13527 berechnungsfähig
  • 13527 „Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z. B. der Speicheldrüsen und/oder der Ösophagus-Passage und/oder zum Nachweis eines Meckel’schen Divertikels), ggf. einschließlich gastralem Reflux, Magenentleerung, Gallenwegen und Gallenreflux“ (144,57 €) — für alle übrigen GI-Szintigraphien; nicht neben 13526 berechnungsfähig

Bei Wiederholungsuntersuchungen sind in beiden Fällen die Uhrzeiten in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5455

Die GOÄ-Ziffer 5455 hat eine Punktzahl von 1300. Dies entspricht einem Einfachsatz von 75,77 €, während der Regelhöchstsatz (1,8-fach) bei 136,39 € und der Höchstsatz (2,5-fach) bei 189,42 € liegt.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz ist bei erhöhtem Aufwand zulässig. Typische Gründe sind unkooperative Patienten, zusätzliche Spätaufnahmen bei stark verzögerter Passage oder Zusatzaufnahmen nach körperlicher Belastung.
Nein, die Kosten für das verwendete radioaktive Arzneimittel sind nicht in der Gebühr enthalten. Diese können als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
In der Regel ist die GOÄ 5455 am selben Tag nur einmal berechenbar, da sie als Komplexleistung den gesamten Gastrointestinaltrakt abdeckt. Medizinisch begründete Wiederholungsuntersuchungen müssen detailliert dokumentiert werden.
Es müssen das verwendete Radiopharmakon, die applizierte Aktivität in MBq, die genauen Aufnahmezeiten sowie ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht dokumentiert werden. Bei Funktionsuntersuchungen gehören auch quantitative Parameter wie Entleerungsraten in die Akte.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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