GOÄ 5450: Endokrine Szintigraphie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5450
Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe – mit Ausnahme der Schilddrüse –
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5450 für endokrine Szintigraphien. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentationspflichten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5450

Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe – mit Ausnahme der Schilddrüse –

Die GOÄ-Ziffer 5450 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Leistung zur Darstellung endokriner Organe. Ausgenommen von dieser Ziffer ist explizit die Schilddrüse, für die eigene Gebührenordnungsnummern existieren. Die Leistung umfasst die Bildakquisition und Auswertung nach Applikation geeigneter Radiopharmaka.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Möglichkeit, den Funktionszustand und die Lokalisation von hormonproduzierendem Gewebe präzise zu beurteilen. Die Ziffer ist mit 1000 Punkten bewertet, was die Komplexität und den apparativen Aufwand der Untersuchung widerspiegelt.

GOÄ 5450 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der klinischen Praxis findet die GOÄ 5450 primär Anwendung bei der Diagnostik von Erkrankungen der Nebennieren, der Nebenschilddrüsen sowie bei neuroendokrinen Tumoren (NET). Typische Indikationen sind der Verdacht auf ein Phäochromozytom, ein Conn-Syndrom oder ein Cushing-Syndrom, bei denen eine Nebennierenszintigraphie Klarheit schafft.

Auch die Lokalisationsdiagnostik eines Nebenschilddrüsenadenoms bei primärem Hyperparathyreoidismus stellt ein häufiges Einsatzgebiet dar. Hierbei kommen meist spezifische Tracer wie Technetium-99m-Sestamibi zum Einsatz, um das hyperaktive Gewebe exakt darzustellen.

Tipp: Bei der Abrechnung der GOÄ 5450 muss das konkret untersuchte Gewebe (z. B. "Nebennieren" oder "Nebenschilddrüsen") unbedingt auf der Liquidation angegeben werden, da die Rechnung andernfalls formal fehlerhaft ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5450

Fallbeispiel 1: Diagnostik eines Nebenschilddrüsenadenoms

Ein Patient stellt sich mit laborchemischem Verdacht auf einen primären Hyperparathyreoidismus vor. Zur präoperativen Lokalisationsdiagnostik wird eine Nebenschilddrüsenszintigraphie durchgeführt. Die Akquisition erfolgt mittels Zwei-Phasen-Szintigraphie.

Die Begründung für die Abrechnung liegt in der medizinischen Notwendigkeit der präoperativen Fokussuche. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5450 unter Angabe des untersuchten Gewebes ("Nebenschilddrüsen").

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Nebennierenrindenadenom

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf ein hormonaktives Nebennierenrindenadenom. Es wird eine mehrtägige szintigraphische Untersuchung unter Verwendung von Jod-131-Cholesterin eingeleitet.

Da sich diese Untersuchung über mehrere Tage erstreckt, sind Wiederholungsuntersuchungen zwingend erforderlich. Neben der Erstuntersuchung werden zwei Wiederholungsaufnahmen durchgeführt, wovon eine nach 48 Stunden erfolgt. Abgerechnet wird die GOÄ 5450 dreimal (1x Erstuntersuchung, 2x Wiederholung).

Fallbeispiel 3: Ausschluss eines Phäochromozytoms

Zur Abklärung einer therapierefraktären arteriellen Hypertonie und erhöhter Katecholaminmetabolite im Urin erfolgt eine MIBG-Szintigraphie zum Ausschluss eines Phäochromozytoms.

Die Untersuchung dient der spezifischen Darstellung des Nebennierenmarks. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5450 mit dem Zusatz "Nebennierenmark" auf der Rechnung zur Erfüllung der formalen Vorgaben.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5450: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Fehlen der konkreten Gewebeangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen ohne den Zusatz des untersuchten Organs regelmäßig zurück, da dies eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung darstellt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern für die Schilddrüsenszintigraphie (GOÄ 5430 und 5431). Diese Kombination ist durch die Bestimmungen der GOÄ explizit ausgeschlossen. Sollten beide Untersuchungen am selben Tag medizinisch notwendig sein, müssen die strengen Ausschlusskriterien beachtet werden.

Achtung: Die Abrechnung von mehr als zwei Wiederholungsuntersuchungen unter der Ziffer 5450 ist unzulässig. Insgesamt darf die Ziffer pro Behandlungsfall maximal dreimal (Erstuntersuchung plus zwei Wiederholungen) in Rechnung gestellt werden, wobei eine Wiederholung zwingend nach der 24-Stunden-Marke liegen muss.

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Dokumentation der GOÄ 5450: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der rechtfertigenden Indikation auch die genauen Zeitpunkte der Tracer-Applikation und der Bildaufnahmen festgehalten werden. Dies ist besonders für den Nachweis der 24-Stunden-Grenze bei Wiederholungsuntersuchungen essenziell.

Zudem sollten die technischen Parameter der Akquisition sowie der schriftliche Befundbericht inklusive der Beurteilung des endokrinen Gewebes archiviert werden. Ein strukturierter Befund erleichtert im Zweifelsfall die Argumentation gegenüber Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Nebenschilddrüsenadenom bei pHP.
Tracer: 740 MBq Tc-99m-Sestamibi i.v. um 09:00 Uhr.
Aufnahmen: Frühe Phase nach 15 min, späte Phase nach 120 min.
Befund: Nachweis einer fokalen Mehrspeicherung retrothyreoidal links caudal, vereinbar mit einem Nebenschilddrüsenadenom.

GOÄ 5450: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 1,8-fachen Satz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz muss durch medizinische oder technische Besonderheiten begründet werden. Typische Gründe sind eine erschwerte Lagerung bei ausgeprägter Wirbelsäulendeformität oder eine unruhige Kooperation des Patienten, die zusätzliche Sequenzen erforderlich macht.

Auch eine unerwartet langsame Kinetik des Tracers, die eine Verlängerung der Messzeiten erzwingt, rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die planare Szintigraphie nach GOÄ 5450 durch eine dreidimensionale SPECT-Untersuchung ergänzt. Diese zusätzliche Leistung ist über die Zuschlagsziffern GOÄ 5486 oder 5487 separat berechnungsfähig und wird von den Kostenträgern bei entsprechender Indikation problemlos erstattet.

Nicht kombiniert werden darf die GOÄ 5450 hingegen mit den Ziffern 5430 und 5431. Werden am selben Tag andere nuklearmedizinische Funktionsuntersuchungen durchgeführt, ist auf eine strikte Trennung der Indikationen und eine präzise Dokumentation zu achten.

Ziffer 5450 in der neuen GOÄ

Die szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe (mit Ausnahme der Schilddrüse; bisher 2,3-facher Satz 104,92 €) erhält mit Nummer 13525 einen inhaltlich entsprechenden Nachfolger zum Festpreis von 133,88 €. Das untersuchte Gewebe ist weiterhin in der Rechnung anzugeben.

Strukturell neu: Die intravenöse Injektion der radioaktiven Substanz(en) ist gesondert berechnungsfähig (in der alten Ziffer war die Einbringung mit der Gebühr abgegolten). Bei Wiederholungsuntersuchungen sind die Uhrzeiten in der Rechnung anzugeben. Nicht berechnungsfähig neben 13518 oder 13519.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5450

Die GOÄ-Ziffer 5450 wird für die szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe mit Ausnahme der Schilddrüse berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind Untersuchungen der Nebennieren, Nebenschilddrüsen oder neuroendokriner Tumoren. Die Angabe des untersuchten Gewebes auf der Rechnung ist dabei zwingend erforderlich.
Die Leistung nach GOÄ 5450 kann einschließlich zweier Wiederholungsuntersuchungen insgesamt bis zu dreimal berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine dieser Wiederholungsuntersuchungen später als 24 Stunden nach der Einbringung der radioaktiven Substanz erfolgt. Dies ist besonders bei mehrtägigen Verlaufsuntersuchungen wie der Nebennierenszintigraphie relevant.
Neben der GOÄ-Ziffer 5450 dürfen die Ziffern 5430 und 5431 für die Schilddrüsenszintigraphie nicht abgerechnet werden. Da die Schilddrüsendiagnostik explizit aus dem Leistungsumfang der 5450 ausgeschlossen ist, besteht hier ein strikter Abrechnungsausschluss. Andere nuklearmedizinische Leistungen müssen separat auf ihre Kombinierbarkeit geprüft werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 5450 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind schwierige Lagerungsbedingungen des Patienten oder ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Bildakquisition. Jede Steigerung über den 1,8-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung auf der Rechnung.
Ja, zusätzliche SPECT-Untersuchungen können neben der GOÄ 5450 mit den entsprechenden Zuschlagsziffern wie GOÄ 5486 oder 5487 abgerechnet werden. Diese Kombination ermöglicht die dreidimensionale Darstellung des endokrinen Gewebes und ist medizinisch oft bei der Lokalisationsdiagnostik indiziert. Die Dokumentation muss den zusätzlichen diagnostischen Nutzen der SPECT-Akquisition klar widerspiegeln.
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