Die Ganzkörper-Tumorszintigraphie nach GOÄ 5431 ist eine komplexe nuklearmedizinische Leistung. Dieser Leitfaden beleuchtet Abrechnung, Ausschlüsse und Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5431
Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5430 nicht mehrfach berechnungsfähig. Für die Leistung nach Nummer 5430 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en). Die Leistungen nach den Nummern 5430 und 5431 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Die GOÄ-Ziffer 5431 beschreibt die Ganzkörper-Tumorszintigraphie unter Verwendung spezifischer oder unspezifischer radioaktiv markierter Substanzen. Diese nuklearmedizinische Untersuchung dient der Darstellung von Tumorgewebe oder Metastasen im gesamten Körper, einschließlich des Stamms und der Extremitäten. Die Leistung umfasst die Applikation des Radiopharmakons, die notwendigen Wartezeiten sowie die anschließende messtechnische Erfassung und Bildrekonstruktion.
Im Vergleich zur Teilkörperuntersuchung nach Ziffer 5430 deckt die Ziffer 5431 die vollständige Erfassung des Körpers ab. Die Einbringung von metabolischen Substanzen, Rezeptorsubstanzen oder monoklonalen Antikörpern ist ein integraler Bestandteil dieser Leistung. Die Ziffer ist mit 2250 Punkten bewertet und stellt eine der zentralen Säulen der nuklearmedizinischen Onkologie dar.
GOÄ 5431 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Ganzkörper-Tumorszintigraphie wird vor allem in der Onkologie zur Metastasensuche und zum Staging eingesetzt. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf neuroendokrine Tumoren, die Nachsorge von Schilddrüsenkarzinomen mittels Radiojod (Jod-131) oder die Suche nach Entzündungsherden und spezifischen Tumormanifestationen. Durch die Ganzkörperdarstellung können auch klinisch stumme Herde in den Extremitäten oder im Achsenskelett zuverlässig detektiert werden.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Anwendung ist die Wahl des passenden Radiopharmakons. Je nach Tumorentität kommen unterschiedliche Tracer wie Radiogallium, Radiothallium oder spezifische Antikörper zum Einsatz. Die Ziffer 5431 ist immer dann anzusetzen, wenn die Untersuchung explizit als Ganzkörperstatus durchgeführt und dokumentiert wird.
Tipp: Die Auswahl und der Verbrauch des verwendeten radioaktiven Tracers (Radiopharmakon) sind nicht in der Gebühr der Ziffer 5431 enthalten. Diese Sachkosten können gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5431
Fallbeispiel 1: Metastasensuche bei neuroendokrinem Tumor
Ein Patient mit einem bekannten neuroendokrinen Tumor stellt sich zur Metastasensuche vor. Es erfolgt eine Ganzkörper-Tumorszintigraphie mittels radioaktiv markierter Rezeptorsubstanzen (z. B. Octreotid-Szintigraphie). Die Untersuchung erstreckt sich über den gesamten Stamm und die Extremitäten.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5431 zum Regelsatz (1,8-fach). Zusätzlich werden die tatsächlichen Sachkosten für das verwendete Radiopharmakon nach Paragraph 10 GOÄ auf der Rechnung ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Radiojod-Ganzkörperszintigraphie nach Schilddrüsenresektion
Bei einer Patientin nach totaler Thyreoidektomie wegen eines papillären Schilddrüsenkarzinoms soll ein Rezidiv oder eine Metastasierung ausgeschlossen werden. Hierzu wird eine Ganzkörperszintigraphie mit Jod-131 durchgeführt.
Da es sich um eine Ganzkörperuntersuchung mit einer metabolischen Substanz handelt, ist die GOÄ-Ziffer 5431 anzusetzen. Eine zusätzliche Abrechnung der Schilddrüsenszintigraphie (GOÄ 5450) ist aufgrund des expliziten Ausschlusses nicht zulässig.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Therapie mit monoklonalen Antikörpern
Zur Beurteilung des Therapieansprechens bei einem malignen Lymphom wird eine Immunszintigraphie mit radioaktiv markierten monoklonalen Antikörpern als Ganzkörperaufnahme durchgeführt.
Die Leistung wird nach GOÄ 5431 berechnet. Aufgrund einer ausgeprägten motorischen Unruhe des Patienten muss die Akquisitionszeit deutlich verlängert werden, was eine Faktorerhöhung auf den 2,3-fachen Satz rechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5431: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ-Ziffer 5431 mit der Teilkörper-Tumorszintigraphie nach GOÄ-Ziffer 5430. Die amtlichen Anmerkungen schließen das nebeneinander Berechnen dieser beiden Ziffern am selben Behandlungstag strikt aus. Wenn eine Ganzkörperuntersuchung stattfindet, sind eventuelle zusätzliche Detailaufnahmen einzelner Regionen mit der Ziffer 5431 abgegolten.
Ebenfalls häufig führt die Nebeneinanderberechnung mit der Schilddrüsenszintigraphie nach GOÄ-Ziffer 5450 zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Da die Schilddrüsenregion bei der Ganzkörperdarstellung miterfasst wird, greift hier ein striktes Kombinationsverbot. Prüfstellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn beide Leistungen am selben Tag aufgeführt sind.
Achtung: Die Ziffer 5431 darf nicht für rein diagnostische Skelettszintigraphien (z. B. nach GOÄ 5420 oder 5421) verwendet werden. Die Abgrenzung muss sich klar aus der Indikation und dem verwendeten Tracer (Tumormarker vs. Knochen-Tracer) ergeben.
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Dokumentation der GOÄ 5431: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die klinische Fragestellung, die genaue Bezeichnung des verwendeten radioaktiven Tracers sowie die applizierte Aktivität in Megabecquerel (MBQ) dokumentiert werden. Auch die exakten Aufnahmezeiten und die untersuchten Körperregionen (Stamm und Extremitäten) müssen zweifelsfrei hervorgehen.
Falls eine Erhöhung des Steigerungsfaktors vorgenommen wird, muss die patientenindividuelle Begründung direkt in der Dokumentation verankert sein. Allgemeine Floskeln reichen hierfür nicht aus; es müssen konkrete erschwerende Faktoren wie extreme Adipositas oder Lagerungsschwierigkeiten beschrieben werden.
Dokumentationsbeispiel: Ganzkörper-Tumorszintigraphie nach GOÄ 5431 bei V. a. neuroendokrinen Tumor. Applikation von 185 MBq Tc-99m-Tektrotyd i.v. Akquisition von Ganzkörperaufnahmen (anterior/posterior) nach 4 Stunden. Erschwerte Untersuchungsumstände bei ausgeprägter Adipositas (BMI 38), dadurch verlängerte Messzeit zur Erzielung einer ausreichenden Impulsdichte.
GOÄ 5431: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 5431 liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind:
- Erhöhter Zeitaufwand durch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei Tremor oder Demenz).
- Schwierige Bildakquisition aufgrund von ausgeprägter Adipositas, die eine Anpassung der Messparameter erfordert.
- Zusätzliche, zeitaufwendige Lagerungsmaßnahmen bei schmerzgeplagten Tumorpatienten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der eigentlichen szintigraphischen Leistung können weitere nuklearmedizinische und allgemeine Leistungen anfallen. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 346 (Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung) oder mit Ziffern für notwendige Blutentnahmen. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern der physikalischen Diagnostik, die bereits durch die Ganzkörperdarstellung abgegolten sind.
Ziffer 5431 in der neuen GOÄ
Die Ganzkörper-Tumorszintigraphie erhält mit Nummer 13519 einen direkten Nachfolger: „Ganzkörper-Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten, tumoraffinen Substanzen" zum Festpreis von 298,61 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 236,07 €, der Festpreis liegt damit deutlich darüber.
Die intravenöse Injektion der tumoraffinen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig. Bei Wiederholungsuntersuchungen sind die Uhrzeiten in der Rechnung anzugeben. Nicht berechnungsfähig neben 13518 oder 13525.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5431
Was hat nicht gestimmt?