GOÄ 5420: Radionuklidventrikulographie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5420
Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 125,89 € 1,8x
Höchstsatz 174,85 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5420 (Radionuklidventrikulographie in Ruhe). Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5420

Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –

Die GOÄ-Ziffer 5420 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Beurteilung der kardialen Pumpfunktion unter Ruhebedingungen. Im Zentrum dieser Leistung steht die präzise quantitative Erfassung der globalen Auswurffraktion (Ejection Fraction, EF) sowie die Beurteilung regionaler Wandbewegungsstörungen des Herzmuskels. Diese Parameter sind entscheidend für die Beurteilung der Myokardfunktion bei verschiedenen Herzerkrankungen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist das zeitgleich abgeleitete EKG. Dieses dient der Triggerung der Bildakquisition (Gated-SPECT oder planare Radionuklidventrikulographie), um die Herzzyklen exakt zu erfassen. Da das EKG ein integraler Bestandteil der Untersuchungsmethode ist, kann es nicht als eigenständige Leistung separat abgerechnet werden.

GOÄ 5420 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Radionuklidventrikulographie (RNV) in Ruhe kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn andere bildgebende Verfahren wie die Echokardiographie keine ausreichend reproduzierbaren Ergebnisse liefern. Ein klassisches Einsatzgebiet ist das Therapiemonitoring unter kardiotoxischer Chemotherapie, beispielsweise bei der Gabe von Anthrazyklinen oder Trastuzumab. Hierbei ist eine hochpräzise und vom Untersucher unabhängige Bestimmung der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) zwingend erforderlich, um frühzeitige Herzschädigungen zu erkennen.

Ein weiteres wichtiges Indikationsgebiet ist die präoperative Abklärung bei Patienten mit bekannter koronarer Herzkrankheit (KHK) oder fortgeschrittener Herzinsuffizienz. Die Untersuchung liefert verlässliche quantitative Daten zur regionalen Wandbewegung, die für die Risikoabschätzung vor großen chirurgischen Eingriffen essenziell sind. Die Abgrenzung zur Ziffer 5421 (Belastungsuntersuchung) ist dabei strikt einzuhalten, da die Ziffer 5420 ausschließlich die Untersuchung im Ruhezustand honoriert.

Tipp: Dokumentieren Sie bei onkologischen Patienten stets das geplante Chemotherapie-Schema. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der engmaschigen LVEF-Überwachung mittels RNV gegenüber privaten Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5420

Fallbeispiel 1: Onkologisches Therapiemonitoring

Eine 54-jährige Patientin mit Mammakarzinom erhält eine adjuvante Chemotherapie mit Trastuzumab. Zur Überwachung einer potenziellen kardiotoxischen Myokardschädigung wird vor dem nächsten Therapiezyklus eine Radionuklidventrikulographie in Ruhe durchgeführt. Die LVEF wird quantitativ mit 58 % bestimmt, regionale Wandbewegungsstörungen liegen nicht vor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5420 zum Regelsatz (1,8-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei unklarem echokardiographischem Fenster

Bei einem 72-jährigen Patienten mit hochgradigem Lungenemphysem und Verdacht auf Herzinsuffizienz ist die transthorakale Echokardiographie aufgrund extrem schlechter Schallbedingungen nicht auswertbar. Zur exakten Bestimmung der linksventrikulären Funktion erfolgt die RNV in Ruhe. Die Untersuchung zeigt eine reduzierte LVEF von 35 % und eine posterolaterale Hypokinesie. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5420, kombiniert mit dem Zuschlag für die computergestützte Auswertung nach Ziffer 355.

Fallbeispiel 3: Kombination mit First-Pass-Messung

Bei einem Patienten mit Verdacht auf einen Links-Rechts-Shunt soll die kardiale Funktion detailliert analysiert werden. Es erfolgt eine kombinierte Untersuchung mittels First-Pass-Radioventrikulografie und anschließender Äquilibriums-Radionuklidventrikulographie in Ruhe. Neben der GOÄ-Ziffer 5420 für die Ruhe-RNV wird die Ziffer 5473 für die First-Pass-Messung korrekt in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5420: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung von EKG-Leistungen nach den Ziffern 650 bis 656. Da die GOÄ-Ziffer 5420 das EKG im zeitlichen Zusammenhang explizit als fakultativen Leistungsbestandteil nennt, ist eine Nebeneinanderberechnung dieser Ziffern am selben Behandlungstag ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen umgehend.

Ebenfalls unzulässig ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 5420 mit der Myokardszintigraphie (Ziffern 5480 bis 5483). Diese Verfahren schließen sich für denselben Untersuchungstag gegenseitig aus, da sie methodisch unterschiedliche nuklearmedizinische Ansätze zur Herzdiagnostik darstellen. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, müssen sie an unterschiedlichen Kalendertagen erbracht und entsprechend dokumentiert werden.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer 5420 (Ruhe-RNV) und der Ziffer 5421 (Belastungs-RNV) ist am selben Tag ausgeschlossen. Wird eine Belastungsuntersuchung durchgeführt, ist die Ruhephase bereits in der höher bewerteten Ziffer 5421 enthalten.

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Dokumentation der GOÄ 5420: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der Untersuchungsparameter unerlässlich. Der schriftliche Befundbericht muss zwingend die quantitative Angabe der Auswurffraktion (EF) in Prozent sowie eine detaillierte Beschreibung der regionalen Wandbewegungen enthalten. Das Fehlen dieser quantitativen Angaben führt bei einer Überprüfung unweigerlich zum Verlust des Honoraranspruchs.

Zusätzlich sollte dokumentiert werden, dass die Untersuchung unter Ruhebedingungen stattfand und ob ein EKG zur Triggerung verwendet wurde. Die Archivierung der Bilddaten sowie der Berechnungskurven der Volumen-Zeit-Kurve ist für den Nachweis der Leistungserbringung obligat.

Dokumentation: RNV in Ruhe vom [Datum]. Indikation: Ausschluss Kardiotoxizität unter Chemotherapie. Quantitative Auswertung: LVEF 55 %, keine regionalen Wandbewegungsstörungen. EKG-Triggerung erfolgreich durchgeführt, sinusförmige Volumen-Zeit-Kurve archiviert.

GOÄ 5420: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ-Ziffer 5420 nur mit einer patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Gründe für eine Steigerung sind erhebliche Lagerungsschwierigkeiten des Patienten, ausgeprägte Herzrhythmusstörungen (z. B. absolute Arrhythmie bei Vorhofflimmern), die eine aufwendige manuelle Nachbearbeitung der EKG-Triggerung erfordern, oder eine extreme Adipositas, die die Bildqualität stark beeinträchtigt.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig lässt sich die Ziffer 5420 mit den physikalisch-technischen Zuschlägen der GOÄ kombinieren. Hierzu gehört insbesondere der Zuschlag nach Ziffer 355 für die computergestützte Auswertung sowie der Zuschlag nach Ziffer 356 für eine dreidimensionale Rekonstruktion. Auch die Kombination mit der First-Pass-Radioventrikulografie nach Ziffer 5473 ist bei entsprechender Indikation explizit erlaubt und steigert das Abrechnungsvolumen rechtssicher.

Ziffer 5420 in der neuen GOÄ

Die Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe wird durch Nummer 13508 abgedeckt: „Szintigraphische Untersuchung der Myokardbewegung mit quantitativer Bestimmung von mindestens einer Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe, einschließlich EKG-Triggerung oder List-mode-Akquisition, ggf. einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung" zum Festpreis von 129,34 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 125,89 €.

Neu ist, dass die EKG-Triggerung oder List-mode-Akquisition obligatorisch wird — in der alten Ziffer war das EKG nur „gegebenenfalls" eingeschlossen. Nicht berechnungsfähig neben 2900, 2901, 2903, 2908, 2922, 13509, 13543, 13544, 13545 oder 13549.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5420

Nein, eine separate Abrechnung von EKG-Leistungen nach den Ziffern 650 bis 656 ist neben der GOÄ 5420 am selben Tag ausgeschlossen. Das EKG ist als fakultativer Leistungsbestandteil bereits in der Ziffer 5420 enthalten. Dies gilt für alle EKG-Ableitungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung.
Neben der Ziffer 5420 können die Zuschläge nach den Ziffern 355 für die computergestützte Auswertung und 356 für die dreidimensionale Rekonstruktion berechnet werden. Diese Zuschläge sind jeweils mit dem einfachen Satz bewertet. Sie helfen dabei, den hohen technischen Aufwand der quantitativen Analyse adäquat abzubilden.
Eine Erhöhung über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen wie ausgeprägter Adipositas oder schweren Herzrhythmusstörungen zulässig. Die Begründung muss patientenbezogen und für den Kostenträger nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden. Typischerweise führt ein erhöhter Zeitaufwand bei der manuellen EKG-Gating-Korrektur zu einer berechtigten Steigerung.
Nein, die Ziffer 5420 darf nicht am selben Tag wie die Myokardszintigraphie-Ziffern 5480 bis 5483 abgerechnet werden. Es handelt sich um einen strikten Abrechnungsausschluss der Gebührenordnung. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, müssen sie an unterschiedlichen Tagen stattfinden.
Die GOÄ-Ziffer 5420 bezeichnet die Radionuklidventrikulographie ausschließlich im Ruhezustand, während die Ziffer 5421 die Untersuchung unter Belastung beschreibt. Die Belastungsuntersuchung nach Ziffer 5421 schließt die Ruhephase bereits ein, weshalb beide Ziffern nicht nebeneinander berechnet werden dürfen. Für die reine Ruhe-Untersuchung ist stets die Ziffer 5420 zu wählen.
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