GOÄ 5483: Subtraktionsszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5483
Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
Punktzahl 680  
Einfachsatz 39,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,64 € 1,0x
Höchstsatz 39,64 € 1,0x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5483: Erfahren Sie alles über die Abrechnung der Subtraktionsszintigraphie, Ausschlussziffern und die zwingende Indikationsangabe.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5483

Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung

Die GOÄ-Ziffer 5483 beschreibt eine nuklearmedizinische Ergänzungsleistung, die zur präzisen anatomischen Ortsmarkierung eingesetzt wird. Diese Methode ermöglicht es, durch die Überlagerung oder Subtraktion verschiedener szintigraphischer Bilder feine Gewebestrukturen exakt zu lokalisieren. Typischerweise kommt dieses Verfahren zum Einsatz, wenn herkömmliche szintigraphische Darstellungen allein keine ausreichende anatomische Zuordnung erlauben.

Als Ergänzungsleistung ist diese Ziffer nicht eigenständig, sondern stets im Zusammenhang mit einer entsprechenden Basisleistung zu sehen. Sie dient der Optimierung der diagnostischen Aussagekraft bei komplexen Fragestellungen. Die Einordnung im Unterabschnitt der Ergänzungsleistungen verdeutlicht, dass diese Ziffer den zusätzlichen technischen und zeitlichen Aufwand für die Bildfusion oder Subtraktion abbildet.

GOÄ 5483 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der nuklearmedizinischen Praxis findet die GOÄ 5483 vor allem bei der Diagnostik von endokrinen Organen Anwendung. Ein klassisches Beispiel ist die Nebenschilddrüsenszintigraphie (Epithelkörperchenszintigraphie). Da sich Nebenschilddrüsenadenome oft anatomisch mit dem Schilddrüsengewebe überlagern, wird eine Subtraktionstechnik angewendet, um das adenomatöse Gewebe präzise vom normalen Schilddrüsengewebe zu differenzieren.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Radioimmun-Tumor-Szintigraphie unter Verwendung von markierten monoklonalen Antikörpern. Hierbei hilft die zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie, unspezifische Anreicherungen in großen Blutgefäßen oder parenchymatösen Organen von echten Tumorbefunden abzugrenzen. Auch bei komplexen Nierenuntersuchungen kann die Ziffer zur exakten anatomischen Zuordnung herangezogen werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die medizinische Notwendigkeit der anatomischen Ortsmarkierung stets klar aus den Zuweisungsunterlagen oder der eigenen Indikationsstellung hervorgeht, da die Angabe der Indikation auf der Liquidation eine formale Voraussetzung ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5483

Fallbeispiel 1: Lokalisationsdiagnostik eines Nebenschilddrüsenadenoms

Bei einer Patientin mit primärem Hyperparathyreoidismus soll ein Nebenschilddrüsenadenom lokalisiert werden. Es erfolgt eine Zweiphasen-Szintigraphie mit Tc-99m-MIBI sowie eine Schilddrüsenszintigraphie mit Tc-99m-Pertechnetat. Zur exakten Darstellung des Adenoms wird eine Subtraktionsszintigraphie durchgeführt. Neben der Basisleistung wird die GOÄ 5483 für die Subtraktionsanalyse mit der Indikation "Ausschluss Nebenschilddrüsenadenom bei Hyperparathyreoidismus" mit dem einfachen Gebührensatz abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Radioimmun-Tumor-Szintigraphie bei kolorektalem Karzinom

Bei einem Patienten mit steigendem CEA-Wert nach Resektion eines kolorektalen Karzinoms wird eine Radioimmun-Tumor-Szintigraphie durchgeführt. Zur Abgrenzung von Aktivitätsanreicherungen im großen Beckenblutpool erfolgt eine zusätzliche Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung. Die Abrechnung der GOÄ 5483 erfolgt neben der szintigraphischen Hauptleistung unter Angabe der Indikation "Rezidivdiagnostik bei kolorektalem Karzinom".

Fallbeispiel 3: Komplexe Nierenszintigraphie mit Perfusionsabklärung

Zur Abklärung einer renalen Hypertonie wird eine Nierensequenzszintigraphie durchgeführt. Aufgrund anatomischer Varianten wird eine zusätzliche Organszintigraphie zur exakten anatomischen Zuordnung der Nierengrenzen vorgenommen. Die zusätzliche Leistung wird über die GOÄ 5483 abgerechnet, wobei auf der Rechnung die Indikation "Anatomische Varianz bei renaler Hypertonie" explizit ausgewiesen wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5483: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5483 ist der Versuch, einen Steigerungsfaktor anzuwenden. Die GOÄ schreibt hier unmissverständlich vor, dass nur der einfache Gebührensatz (1,0-fach) berechnungsfähig ist. Rechnungen, die diese Leistung mit dem Regelsatz von 2,3 oder dem Höchstsatz von 3,5 ausweisen, werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen umgehend gekürzt.

Ein weiterer formaler Fehler ist das Fehlen der Indikationsangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung verlangt explizit diese Angabe; ohne sie ist die Rechnung formell fehlerhaft. Zudem muss beachtet werden, dass die Ziffer je Basisleistung oder zulässiger Wiederholungsuntersuchung insgesamt nur einmal berechnet werden darf.

Achtung: Die GOÄ 5483 darf nicht neben einer Vielzahl anderer nuklearmedizinischer Leistungen abgerechnet werden. Zu den strikten Ausschlüssen gehören unter anderem die Schilddrüsenszintigraphie nach GOÄ 5401 bis 5403 sowie die statische Nierenszintigraphie nach GOÄ 5440 und 5441.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 5483: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der zusätzlichen Ortsmarkierung oder Subtraktion detailliert dargelegt werden. Es sollte dokumentiert werden, welche Basisleistung durchgeführt wurde und warum die zusätzliche anatomische Zuordnung für die Diagnosestellung unerlässlich war.

Auch das technische Verfahren – ob Subtraktion oder zusätzliche Organ- bzw. Blutpoolszintigraphie – muss im Befundbericht klar beschrieben werden. Der Bericht sollte das Ergebnis der Subtraktionsanalyse explizit erwähnen und den diagnostischen Mehrwert für den Zuweiser verständlich darstellen.

Dokumentationsbeispiel: "Durchführung einer Tc-99m-MIBI-Zweiphasenszintigraphie bei V.a. Nebenschilddrüsenadenom rechts unten. Ergänzende Tc-99m-Pertechnetat-Schilddrüsenszintigraphie. Durchführung einer digitalen Subtraktionsszintigraphie (GOÄ 5483) zur anatomischen Ortsmarkierung und Abgrenzung des Adenoms vom Schilddrüsenhintergrund. Indikation: Lokalisationsdiagnostik bei primärem Hyperparathyreoidismus."

GOÄ 5483: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Gegensatz zu den meisten anderen Leistungen der GOÄ ist die Ziffer 5483 nicht steigerungsfähig. Der Verordnungsgeber hat für diese spezifische Ergänzungsleistung festgelegt, dass ausschließlich der einfache Gebührensatz von 1,0 berechnet werden darf. Ein Abweichen von diesem Satz, selbst bei extrem hohem zeitlichem oder technischem Aufwand, ist rechtlich unzulässig und führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs für diesen Teilbereich.

Typische Ziffernkombinationen

Trotz der zahlreichen Ausschlüsse gibt es zulässige und medizinisch sinnvolle Kombinationen. Die GOÄ 5483 ist ausdrücklich neben der Schnittbildszintigraphie (SPECT) nach GOÄ 5425 sowie neben der Ganzkörperszintigraphie nach GOÄ 5456 berechnungsfähig. Diese Kombinationen erlauben eine hochpräzise dreidimensionale Zuordnung von Befunden bei komplexen onkologischen oder endokrinologischen Fragestellungen.

Ziffer 5483 in der neuen GOÄ

Die Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung erhält mit Nummer 13545 einen direkten Nachfolger mit identischem Titel zum Festpreis von 43,30 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 39,64 €, der Festpreis liegt damit leicht darüber.

Nicht berechnungsfähig neben 13501, 13502, 13503, 13508, 13509, 13520, 13521, 13524, 13533, 13537, 13542 oder 13563.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5483

Die GOÄ-Ziffer 5483 wird mit 680 Punkten bewertet, was einem festen Betrag von 39,64 € entspricht. Da für diese Ziffer gesetzlich nur der einfache Gebührensatz berechnet werden darf, ist keine Steigerung möglich. Dieser Betrag bleibt somit für jede rechtmäßige Abrechnung konstant.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5483 ist nicht steigerungsfähig. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte darf für diese Leistung ausschließlich der einfache Gebührensatz (1,0-fach) herangezogen werden. Ein Erhöhen des Faktors auf 2,3 oder 3,5 ist unzulässig.
Für die Abrechnung der GOÄ 5483 ist die Angabe einer präzisen medizinischen Indikation auf der Liquidation zwingend erforderlich. Typische Indikationen sind die Lokalisationsdiagnostik von Nebenschilddrüsenadenomen oder die Abgrenzung von Befunden bei der Radioimmun-Tumor-Szintigraphie. Ohne diese Angabe riskieren Praxen den Verlust des Vergütungsanspruchs.
Die GOÄ 5483 darf nicht neben den Ziffern 5401 bis 5403, 5420, 5421, 5427, 5440, 5441, 5444, 5462, 5470 und 5475 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen vor allem Standard-Schilddrüsen- und Nierenszintigraphien, die bereits eigene Abgrenzungsleistungen beinhalten. Eine parallele Abrechnung führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.
Ja, die GOÄ 5483 ist ausdrücklich neben der Schnittbildszintigraphie (SPECT) nach GOÄ-Ziffer 5425 berechnungsfähig. Diese Kombination ist medizinisch sinnvoll, um anatomische Ortsmarkierungen dreidimensional darzustellen. Auch die Kombination mit der Ganzkörperszintigraphie nach GOÄ 5456 ist zulässig.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich