Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5441 (Perfusionsszintigraphie der Nieren). Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5441
Perfusionsszintigraphie der Nieren – einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung –
Die GOÄ-Ziffer 5441 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Beurteilung der renalen Durchblutung. Diese Leistung umfasst neben der eigentlichen Bildgebung auch die semiquantitative oder quantitative Auswertung der gewonnenen Daten. Durch den Einsatz von radioaktiv markierten Substanzen wird der Blutfluss in den Nieren exakt visualisiert und analysiert.
Die Untersuchung liefert entscheidende Parameter zur Beurteilung der seitengetrennten Nierenfunktion und der renalen Perfusion. Die Auswertung erfolgt computergestützt über Aktivitäts-Zeit-Kurven, um präzise hämodynamische Aussagen treffen zu können. Alle vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen der nuklearmedizinischen Bildakquisition sind mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten.
GOÄ 5441 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Perfusionsszintigraphie der Nieren kommt vor allem bei der Abklärung einer renovaskulären Hypertonie zum Einsatz. Wenn der Verdacht auf eine klinisch relevante Nierenarterienstenose besteht, liefert diese Methode funktionelle Beweise für eine Minderdurchblutung. Auch bei der Überwachung von Nierentransplantaten ist die Ziffer 5441 von zentraler Bedeutung, um Abstoßungsreaktionen oder Gefäßverschlüsse frühzeitig zu erkennen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die präoperative Funktionsdiagnostik vor geplanten Nephrektomien oder komplexen urologischen Eingriffen. Hierbei muss die verbleibende Leistungskapazität der kontralateralen Niere exakt bestimmt werden. Die Untersuchung ermöglicht eine präzise Differenzierung zwischen funktionellem Parenchym und narbigen Veränderungen.
Tipp: Die Ziffer 5441 kann hervorragend mit dem Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 357 für die Anwendung von radioaktiven Stoffen kombiniert werden, um die Sachkosten für das Radiopharmakon adäquat abzubilden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5441
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Nierenarterienstenose
Ein Patient stellt sich mit therapieresistenter arterieller Hypertonie vor. Zum Ausschluss einer renovaskulären Ursache erfolgt eine Perfusionsszintigraphie der Nieren mit Tc-99m-MAG3. Die computergestützte Auswertung zeigt eine signifikante Perfusionsverzögerung der linken Niere. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5441 zum Regelsatz (1,8-fach) sowie die Sachkosten für das verwendete Radiopharmakon.
Fallbeispiel 2: Postoperative Kontrolle nach Nierentransplantation
Bei einem Patienten nach allogener Nierentransplantation kommt es zu einem plötzlichen Kreatininanstieg. Zur Abklärung einer Transplantatdysfunktion wird eine Perfusionsszintigraphie durchgeführt. Die Untersuchung zeigt eine regelrechte Perfusion des Transplantats ohne Anhalt für eine arterielle Thrombose. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5441, wobei aufgrund des erhöhten Überwachungsaufwands ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet wird.
Fallbeispiel 3: Präoperative Evaluation vor Nephrektomie
Vor einer geplanten linksseitigen Tumornephrektomie muss die globale und seitengetrennte Nierenfunktion quantifiziert werden. Die Perfusionsszintigraphie liefert den Nachweis, dass die rechte Niere die Gesamtfunktion problemlos kompensieren kann. Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 5441 liquidiert, ergänzt durch die Ziffer 357 für den nuklearmedizinischen Zuschlag.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5441: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern desselben urologisch-nuklearmedizinischen Spektrums. Die GOÄ-Ziffer 5441 darf explizit nicht neben der statischen Nierenszintigraphie (Ziffer 5440) oder der Kamera-Funktionsszintigraphie (Ziffer 5442) abgerechnet werden. Solche Dopplungen führen bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig zu sofortigen Streichungen.
Zudem ist zu beachten, dass die Ziffer 5441 je Sitzung insgesamt nur einmal berechnungsfähig ist. Auch wenn beide Nieren getrennt ausgewertet und farbcodiert dargestellt werden, rechtfertigt dies keine mehrfache Berechnung der Ziffer. Die seitengetrennte Analyse ist integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 5480 bis 5485 (Clearance-Untersuchungen) neben der Ziffer 5441 ist gemäß den Bestimmungen der GOÄ ausgeschlossen und wird von Prüfstellen konsequent beanstandet.
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Dokumentation der GOÄ 5441: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Indikation, das verwendete Radiopharmakon inklusive Aktivität in Megabecquerel (MBQ) sowie der genaue Untersuchungsablauf festgehalten werden. Auch die Parameter der semiquantitativen oder quantitativen Auswertung müssen explizit aufgeführt sein.
Dazu gehören insbesondere die Darstellung der Perfusionskurven und die Berechnung der seitengetrennten Clearance-Anteile. Die Archivierung der Bilddaten und der generierten Kurvenverläufe ist für eine erfolgreiche Abrechnungsprüfung zwingend erforderlich. Nur so kann der Nachweis der erbrachten Spezialleistung zweifelsfrei erbracht werden.
Dokumentationsbeispiel: Perfusionsszintigraphie der Nieren nach i.v. Applikation von 150 MBq Tc-99m-MAG3. Akquisition der Perfusionsphase (1 Frame/s für 60 s), gefolgt von der Funktionsphase. Computergestützte ROI-Technik zur Bestimmung der seitengetrennten Perfusion (links 48%, rechts 52%). Keine Perfusionsminderung erkennbar.
GOÄ 5441: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei unruhigen Patienten, erhebliche anatomische Varianten (z. B. Beckennieren oder Hufeisennieren) oder technische Schwierigkeiten bei der Applikation des Radiopharmakons. Auch eine besonders komplexe mathematische Entfaltung der Aktivitätskurven bei schwerer Niereninsuffizienz kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ-Ziffer 5441 kann der Zuschlag 357 für die Anwendung radioaktiver Stoffe angesetzt werden. Die Kosten für das verwendete Radiopharmakon (z. B. Tc-99m-MAG3) sind als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig. Nichtärztliche Begleitleistungen oder urologische Voruntersuchungen wie die Sonographie (Ziffer 410) sind unter Beachtung der allgemeinen Kombinationsregeln ebenfalls denkbar.
Ziffer 5441 in der neuen GOÄ
Die Perfusionsszintigraphie der Nieren einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung erhält mit Nummer 13520 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 130,55 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 167,87 €, der Festpreis liegt damit deutlich darunter.
Nicht berechnungsfähig neben 13521, 13523, 13543, 13544, 13545 oder 13549; je Sitzung nur einmal und nicht neben 13521 oder 13523.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5441
Was hat nicht gestimmt?