GOÄ 357: Angiographie der Aorta korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 357
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/ oder Bauchaorta – einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle –, je Sitzung
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,02 € 2,3x
Höchstsatz 101,99 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 357 birgt durch Ausschlussziffern und Faktor-Einschränkungen Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Leistung optimieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 357

Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/ oder Bauchaorta – einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle –, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 357 beschreibt eine hochspezialisierte radiologische Hilfsleistung im Rahmen der invasiven Diagnostik. Sie ist im Abschnitt C IV der Gebührenordnung für Ärzte unter den Kontrastmitteleinbringungen angesiedelt. Die Leistung umfasst die mechanische Applikation des Kontrastmittels mittels eines Hochdruckinjektors, um eine ausreichende Kontrastierung der großen Körperhauptschlagader zu gewährleisten.

In der Ziffer sind bereits die notwendige Röntgenkontrolle zur Lageüberprüfung des Katheters sowie eine eventuell erforderliche fortlaufende EKG-Überwachung des Patienten enthalten. Diese Bestandteile dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Leistung ist explizit auf eine Abrechnung je Sitzung begrenzt, unabhängig von der Anzahl der einzelnen Kontrastmittelinjektionen während dieses Eingriffs.

GOÄ 357 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 357 ist in der klinischen Praxis eng an die Diagnostik schwerwiegender vaskulärer Pathologien gekoppelt. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf ein Aortenaneurysma im thorakalen oder abdominellen Bereich sowie den Verdacht auf eine akute Aortendissektion. Auch vor geplanten endovaskulären Eingriffen wie einer EVAR-Implantation ist diese Übersichtsangiographie essenziell.

Der interventionell tätige Arzt nutzt den Hochdruckinjektor, um das Kontrastmittel schlagartig und homogen in das Lumen der Aorta einzubringen. Nur so kann der hohe Blutfluss in der Aorta überwunden und eine diagnostisch verwertbare Bildqualität erzielt werden. Die Abgrenzung zu einfachen, manuellen Kontrastmitteleinbringungen ist hierbei durch den zwingenden Einsatz eines Katheter-Hochdrucksystems gegeben.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 357

Fallbeispiel 1: Ausschluss eines Bauchaortenaneurysmas

Ein Patient stellt sich mit unklaren, pulsierenden abdominellen Schmerzen vor. Zur weiteren Abklärung erfolgt eine retrograde Katheterisierung über die Arteria femoralis und eine anschließende Übersichtsangiographie der Bauchaorta mittels Hochdruckinjektor. Die Dokumentation weist eine erfolgreiche Kontrastmitteldarstellung ohne Komplikationen nach. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 357 zum Regelsatz (2,3-fach) neben der entsprechenden radiologischen Sachleistung nach GOÄ 5301.

Fallbeispiel 2: Kombinierte Diagnostik bei zerebraler und aortaler Ischämie

Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf eine kombinierte Gefäßpathologie der hirnversorgenden Gefäße und der Brustaorta. Im Rahmen einer Sitzung erfolgt sowohl die Angiographie der Gehirnarterien als auch die Übersichtsangiographie der Brustaorta. Da hierbei die GOÄ-Ziffer 351 und die GOÄ-Ziffer 357 nebeneinander erbracht werden, greift die Tarifbesonderheit der GOÄ. Die GOÄ-Ziffer 357 darf in diesem Fall zwingend nur mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) liquidiert werden.

Fallbeispiel 3: Komplexe präoperative EVAR-Planung

Zur Vorbereitung einer endovaskulären Aortenprothesen-Implantation bei einem thorakoabdominellen Aneurysma wird eine hochauflösende Übersichtsangiographie durchgeführt. Aufgrund massiver arteriosklerotischer Wandveränderungen gestaltet sich der Katheterzugang als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 357 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach ab. Die Liquidation erfolgt unter Angabe der erschwerten anatomischen Bedingungen als Begründung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 357: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 357 ist das Übersehen der strikten Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf nicht neben den radiologischen Leistungen für selektive Angiographien wie den Nummern 5345, 5346, 5348, 5349 sowie 5355 bis 5357 berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau und kürzen die Erstattung bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von selektiven Gefäßdarstellungen und der Übersichtsangiographie führt regelmäßig zu Honorarkürzungen, wenn die Ausschlüsse der GOÄ nicht exakt beachtet werden.

Ein weiterer Fallstrick liegt in der Missachtung der Honorarbegrenzung bei der Kombination mit der GOÄ-Ziffer 351. Wird die Angiographie der Gehirnarterien durchgeführt, vergessen Abrechnungsstellen häufig, die GOÄ 357 auf den einfachen Satz zu deckeln. Dies führt unweigerlich zu Beanstandungen und erfordert zeitaufwendige Rechnungskorrekturen im Nachgang.

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Dokumentation der GOÄ 357: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen der genaue Zugangsweg, der verwendete Kathetertyp sowie die Parameter der Hochdruckinjektion detailliert festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die injizierte Kontrastmittelmenge, die Flussrate in Millilitern pro Sekunde und der maximale Injektionsdruck.

Auch die Durchführung der inkludierten Röntgenkontrolle zur Lageüberprüfung des Katheters muss explizit dokumentiert werden. Falls eine kontinuierliche EKG-Überwachung stattfand, sollte deren Befundung ebenfalls Erwähnung finden. Eine unvollständige Dokumentation dieser Teilschritte gefährdet im Ernstfall den Vergütungsanspruch des Arztes bei einer gutachterlichen Prüfung.

Dokumentation: Retrograder Zugang über die rechte A. femoralis. Platzierung des Pigtail-Katheters in der Bauchaorta unter Durchleuchtungskontrolle. Hochdruckinjektion von 30 ml Kontrastmittel mit einer Flussrate von 15 ml/s bei maximal 800 psi. Fortlaufendes EKG ohne Rhythmusstörungen. Erfolgreiche Übersichtsangiographie ohne Komplikationen.

GOÄ 357: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 357 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 67,02 € entspricht. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 3,5-fach (101,99 €) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine extreme Gefäßelongation oder ausgeprägte Kalibersprünge, die das Vorschieben des Katheters erheblich erschweren.

Auch eine ausgeprägte Kontrastmittelallergie, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordert, oder eine kardiale Instabilität mit der Notwendigkeit einer intensivierten EKG-Überwachung rechtfertigen einen höheren Faktor. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung konkrete anatomische oder physiologische Beschreibungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei hochgradiger Aortenstenose und massiver Verkalkung des Zugangsweges".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 357 wird regelhaft mit den radiologischen Sachleistungen für die Aortographie kombiniert. Hierzu zählen vor allem die GOÄ-Nummern 5300 bis 5303 für die radiologische Darstellung der Brust- und/oder Bauchaorta. Zudem ist die diagnostische Katheterisierung der Gefäße nach GOÄ-Nummer 346 eine häufige und zulässige Begleitdiagnostik, die neben der Kontrastmitteleinbringung abgerechnet werden kann.

Ziffer 357 in der neuen GOÄ

Die zerebrale Angiographie (bisher Ziffer 357, 2,3-facher Satz: 67,02 €) führt in der neuen GOÄ zur Nummer 13277 „Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie" mit festem Satz von 408,83 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 357

Die GOÄ-Ziffer 357 wird für die intraarterielle Einbringung von Kontrastmittel mittels Hochdruckinjektion über einen Katheter zur Übersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta abgerechnet. Die Leistung umfasst auch die Röntgenkontrolle und eine eventuelle EKG-Überwachung.
Neben der GOÄ 357 dürfen die radiologischen Leistungen nach den Nummern 5345, 5346, 5348, 5349 sowie 5355 bis 5357 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen spezifische angiographische Darstellungen, die bereits abgegolten sind oder sich gegenseitig ausschließen.
Wird die Kontrastmitteleinbringung nach GOÄ 357 zusammen mit einer Angiographie der Gehirnarterien nach GOÄ 351 erbracht, ist die GOÄ 357 nur mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) berechnungsfähig. Dies ist eine zwingende Vorgabe der Gebührenordnung, die bei der Rechnungsstellung beachtet werden muss.
Die zugehörigen radiologischen Darstellungen werden über die GOÄ-Nummern 5300 bis 5303 abgerechnet. Diese Ziffern decken die eigentliche radiologische Befundung und Bildgebung der Aorta ab.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Gefäßveränderungen, schwierige anatomische Verhältnisse beim Katheterzugang oder eine instabile Kreislaufsituation des Patienten.
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