GOÄ 5440: Nierenfunktionsszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5440
Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards –
Punktzahl 2800  
Einfachsatz 163,20 € 1,0x
Regelhöchstsatz 293,76 € 1,8x
Höchstsatz 408,00 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5440 (Nierenfunktionsszintigraphie): Indikationen, typische Fehler, Steigerungsfaktoren und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5440

Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und Vergleich mit Standards –

Die GOÄ-Ziffer 5440 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Beurteilung der Nierenfunktion. Diese Leistung umfasst sowohl die bildgebende Darstellung als auch die mathematische Bestimmung der Ganzkörper-Clearance sowie der seitengetrennten Nierenfunktion. Eventuell erforderliche Blutentnahmen zur Aktivitätsbestimmung und der Abgleich mit vordefinierten Standards sind bereits mit der Gebühr abgegolten.

Die Untersuchung liefert essenzielle funktionelle Parameter, die über reine morphologische Darstellungen hinausgehen. Durch den Einsatz von schwach radioaktiven Radiopharmaka lässt sich die glomeruläre Filtrationsrate oder der tubuläre Plasmafluss präzise quantifizieren.

GOÄ 5440 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Durchführung einer Nierenfunktionsszintigraphie nach GOÄ 5440 ist insbesondere bei Fragestellungen angezeigt, die eine exakte Bestimmung der seitengetrennten Nierenfunktion erfordern. Typische Indikationsgebiete umfassen die Abklärung einer renalen Hypertonie bei Verdacht auf eine Nierenarterienstenose sowie die präoperative Funktionsbeurteilung vor geplanten operativen Eingriffen an den ableitenden Harnwegen.

Auch bei chronischen Nierenerkrankungen oder zur Überwachung nach einer Nierentransplantation liefert diese Methode wertvolle diagnostische Daten. Die Abgrenzung zu einfacheren szintigraphischen Verfahren ist wichtig, da die Ziffer 5440 die quantitative Clearance-Bestimmung zwingend voraussetzt.

Tipp: Für eine reine statische Nierenszintigraphie ohne quantitative Clearance-Bestimmung sind andere Ziffern des Abschnitts O heranzuziehen, um Honorarverluste oder Beanstandungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5440

Fallbeispiel 1: Abklärung einer renalen Hypertonie

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenter arterieller Hypertonie vor. Zum Ausschluss einer hämodynamisch relevanten Nierenarterienstenose erfolgt eine Nierenfunktionsszintigraphie mit Tc-99m-MAG3 inklusive Clearance-Bestimmung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5440 zum Regelsatz (1,8-fach) sowie dem Zuschlag nach Ziffer 357 für die Anwendung radioaktiver Stoffe.

Fallbeispiel 2: Präoperative Funktionsprüfung

Vor einer geplanten Nephrektomie aufgrund eines malignen Nierentumors muss die verbleibende Funktion der Gegenniere exakt quantifiziert werden. Es wird eine seitengetrennte Clearance-Bestimmung durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ 5440, wobei aufgrund des erhöhten Auswertungsaufwands bei anatomischen Varianten ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet wird.

Fallbeispiel 3: Posttransplantations-Monitoring

Bei einem Patienten nach einer Nierentransplantation kommt es zu einer unklaren Verschlechterung der Retentionswerte. Zur Differenzierung zwischen Abstoßungsreaktion und Abflussbehinderung wird die Funktionsszintigraphie durchgeführt. Neben der GOÄ 5440 wird die Sachkostenpauschale für das verwendete Radiopharmakon gesondert in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5440: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits in der GOÄ 5440 enthalten oder explizit ausgeschlossen sind. Insbesondere die Ausschlussziffern 5441 und 5442 (einfachere szintigraphische Untersuchungen der Nieren) dürfen am selben Behandlungstag nicht zusätzlich liquidiert werden.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern für die Schilddrüsenszintigraphie (5444) oder Clearance-Untersuchungen ohne szintigraphische Bildgebung (5473). Private Krankenversicherungen prüfen diese Abrechnungsausschlüsse automatisiert und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die Ziffer 5440 darf je Sitzung insgesamt nur einmal berechnet werden, auch wenn beide Nieren getrennt ausgewertet und dargestellt werden. Die seitengetrennte Analyse ist integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

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Dokumentation der GOÄ 5440: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die quantitativen Werte der Gesamtclearance sowie die prozentuale Verteilung der Einzelnierenfunktion explizit aufgeführt sein. Auch die Angabe des verwendeten Radiopharmakons und dessen Aktivität ist obligat.

Zusätzlich sollten die Kurvenverläufe (Nephrogramme) und die Transitzeiten dokumentiert und archiviert werden. Falls Blutproben zur Aktivitätsbestimmung entnommen wurden, gehören die entsprechenden Laborwerte ebenfalls in die Dokumentation.

Dokumentationsbeispiel: Nierenfunktionsszintigraphie nach Applikation von 120 MBq Tc-99m-MAG3. Globale Clearance: 280 ml/min. Seitenverteilung: links 48 %, rechts 52 %. Keine Abflussverzögerung beidseits. Kurvenverlauf regelrecht.

GOÄ 5440: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (1,8-facher Satz) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind ein erheblicher Mehraufwand bei der Kooperation des Patienten (z. B. bei ausgeprägter Unruhe oder Tremor) oder schwierige anatomische Verhältnisse, die eine aufwendige ROI-Abgrenzung (Region of Interest) erfordern.

Auch eine verzögerte renale Ausscheidung, die eine verlängerte Aufnahmezeit oder zusätzliche Spätaufnahmen notwendig macht, rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungsfaktors. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die GOÄ 5440 in Kombination mit dem Zuschlag 357 (Zuschlag für die Anwendung radioaktiver Stoffe) abgerechnet. Die Kosten für das verwendete Radionuklid bzw. Radiopharmakon sind gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert berechnungsfähig und sollten mit der entsprechenden Einkaufsrechnung belegt werden können.

Nicht berechnungsfähig neben der GOÄ 5440 sind hingegen die Ziffern für ergänzende statische Nierenaufnahmen, da die Ziffer 5440 die umfassende funktionelle und morphologische Beurteilung bereits abdeckt.

Ziffer 5440 in der neuen GOÄ

Die Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance erhält mit Nummer 13521 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 249,09 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 293,76 €, der Festpreis liegt damit darunter.

Gegebenenfalls eingeschlossene Blutaktivitätsbestimmungen und der Vergleich mit Standards sind in der neuen Legende weiterhin enthalten. Nicht berechnungsfähig neben 13520, 13523, 13524, 13540, 13543, 13544, 13545 oder 13549; je Sitzung nur einmal und nicht neben 13520 oder 13523.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5440

Die GOÄ-Ziffer 5440 wird für die Nierenfunktionsszintigraphie mit quantitativer Bestimmung der Ganzkörper- und Einzelnieren-Clearance berechnet. Typische Indikationen sind die renale Hypertonie oder die präoperative Funktionsprüfung.
Neben der GOÄ 5440 dürfen die Ziffern 5441, 5442, 5444, 5473 sowie 5480 bis 5485 am selben Behandlungstag nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern eine Doppelberechnung ähnlicher szintigraphischer Leistungen.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 357 für die Anwendung radioaktiver Stoffe ist neben der Ziffer 5440 berechnungsfähig. Er deckt den spezifischen nuklearmedizinischen Mehraufwand ab.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Faktor) der GOÄ-Ziffer 5440 beträgt 293,76 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 163,20 € für die 2800 Punkte umfassende Leistung.
Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie unruhigen Patienten, anatomischen Anomalien oder stark verzögerter Ausscheidung begründet. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Liquidation vermerkt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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