Der Radiojodtest nach GOÄ 5403 ist essenziell für die Dosimetrie vor einer Radiojodtherapie. Erfahren Sie, wie Sie Fehler bei den Messpunkten vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5403
Radiojodtest (Schilddrüse) vor Radiojodtherapie mit 131J mit mindestens drei zeitlichen Meßpunkten, davon zwei später als 24 Stunden nach Verabreichung – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen –
Die GOÄ-Ziffer 5403 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Vorbereitung einer Radiojodtherapie. Ziel dieser Diagnostik ist es, die Kinetik des Radiojods in der Schilddrüse exakt zu erfassen. Nur so kann die benötigte therapeutische Aktivität für den Patienten individuell und sicher berechnet werden.
Die Leistung umfasst die Verabreichung des Tracers sowie die anschließenden Messungen der Aktivität über der Schilddrüse. Eventuell notwendige Blutaktivitätsbestimmungen zur Ermittlung der Ganzkörperretention sind in dieser Ziffer bereits enthalten. Eine separate Abrechnung dieser Laborleistungen ist daher nicht zulässig.
GOÄ 5403 in der Praxis: Präzise Dosimetrie vor Radiojodtherapie
In der klinischen Praxis ist der Radiojodtest nach GOÄ 5403 der Goldstandard vor jeder geplanten Radiojodtherapie. Typische Indikationen sind die funktionelle Autonomie der Schilddrüse sowie der Morbus Basedow. Ohne diese präzise Dosimetrie wäre eine zielgerichtete Therapieplanung unmöglich.
Die Besonderheit dieser Ziffer liegt in der zeitlichen Verteilung der Messungen. Es müssen mindestens drei Messpunkte dokumentiert werden, wobei mindestens zwei Messungen später als 24 Stunden nach der Applikation erfolgen müssen. Bei Patienten mit Morbus Basedow erfolgt die Messung meist nach 2 bis 4 Tagen, während bei autonomen Strumen oft 5 bis 7 Tage notwendig sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5403
Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Radiojodtherapie bei Morbus Basedow
Eine Patientin mit rezidivierender Hyperthyreose bei bekanntem Morbus Basedow soll eine Radiojodtherapie erhalten. Zur Ermittlung der effektiven Halbwertszeit wird ein Radiojodtest durchgeführt. Die Messungen erfolgen nach 4, 24 und 72 Stunden nach der Kapselgabe. Da zwei Messungen nach der 24-Stunden-Marke liegen, ist die Abrechnung der GOÄ 5403 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 2: Dosimetrie bei unifokaler Schilddrüsenautonomie
Bei einem älteren Patienten mit einem autonomen Adenom der Schilddrüse ist eine Radiojodtherapie geplant. Aufgrund der trägeren Kinetik des Jodumsatzes werden die Messpunkte auf 6, 48 und 120 Stunden festgelegt. Diese engmaschige und späte Erfassung sichert die exakte Berechnung der Therapiedosis und erfüllt alle Kriterien der Ziffer 5403.
Fallbeispiel 3: Komplexe Kinetikbestimmung mit Blutaktivitätsmessung
Bei einem Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion wird zusätzlich zur Schilddrüsenmessung die Blutaktivität bestimmt, um die renale Clearance zu überwachen. Die Messungen der Schilddrüsenaktivität erfolgen nach 4, 24 und 48 Stunden. Obwohl die Blutaktivitätsbestimmung einen erheblichen Mehraufwand darstellt, ist sie mit der GOÄ 5403 abgegolten, rechtfertigt jedoch einen höheren Steigerungsfaktor.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5403: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung mit dem Radiojodkurztest nach GOÄ 5402. Wenn nicht mindestens zwei Messungen nach der 24-Stunden-Grenze stattfinden, darf nur die deutlich schlechter bewertete Ziffer 5402 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen die dokumentierten Messzeiten in diesem Bereich sehr genau.
Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien für diese Ziffer. Die GOÄ 5403 darf nicht neben den Ziffern für die Schilddrüsenszintigraphie (GOÄ 5480 bis 5483 sowie 5485) am selben Tag abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlussbestimmungen führt unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung des Radiojodkurztests nach GOÄ 5402 ist strikt ausgeschlossen. Achten Sie penibel auf die Einhaltung und Dokumentation der zeitlichen Messpunkte, um Honorarverluste zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 5403: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen der genaue Zeitpunkt der Applikation des J-131 sowie die exakten Uhrzeiten aller Messungen festgehalten werden. Auch die berechnete effektive Halbwertszeit und die daraus resultierende Therapiedosis gehören in den Bericht.
Fehlen diese Angaben oder sind die Messabstände unplausibel, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern. Ein standardisiertes Messprotokoll erleichtert dem Praxisteam die Arbeit und sichert die Abrechnungsfähigkeit der erbrachten Leistung.
Dokumentationsbeispiel: Applikation von 1,2 MBq I-131 am 12.10. um 09:00 Uhr. 1. Messung am 12.10. um 13:00 Uhr (4h-Uptake: 35%). 2. Messung am 13.10. um 09:00 Uhr (24h-Uptake: 45%). 3. Messung am 15.10. um 09:00 Uhr (72h-Uptake: 30%). Berechnung der effektiven Halbwertszeit: 4,2 Tage. Therapiedosis berechnet auf 450 MBq.
GOÄ 5403: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors (über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5) erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein extrem verlangsamter Jodumsatz, der zusätzliche späte Messungen erfordert, oder eine erschwerte Kooperation des Patienten. Auch die Durchführung aufwendiger Blutaktivitätsbestimmungen bei niereninsuffizienten Patienten rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5403 können klinische Basisleistungen wie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1 oder 3 berechnet werden. Auch die Schilddrüsensonographie nach GOÄ 417 ist eine häufige und zulässige Begleitdiagnostik. Ausgeschlossen sind hingegen alle szintigraphischen Leistungen der Schilddrüse am selben Behandlungstag.
Tipp: Nutzen Sie bei komplexen kinetischen Berechnungen oder zusätzlichen Blutentnahmen zur Aktivitätsbestimmung die Möglichkeit, den Steigerungsfaktor mit einer fundierten Begründung anzuheben.
Ziffer 5403 in der neuen GOÄ
Der Radiojodtest vor Radiojodtherapie mit ¹³¹J erhält mit Nummer 13503 einen inhaltlich angepassten Nachfolger: „Radiojodtest der Schilddrüse vor Radiojodtherapie mit I-131, mit mindestens zwei zeitlichen Messpunkten, davon einer später als 24 Stunden nach Verabreichung, ggf. einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen" zum Festpreis von 130,07 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 125,89 €.
Strukturell vereinfacht: Die alte Ziffer verlangte mindestens drei Messpunkte, davon zwei nach mehr als 24 Stunden. Der neue Standard setzt mindestens zwei Messpunkte voraus, davon einer nach mehr als 24 Stunden. Wer den alten Mindestumfang durchführt, erfüllt damit die neue Legende. Nicht berechnungsfähig neben 13502, 13543, 13544, 13545 oder 13549.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5403
Was hat nicht gestimmt?