Die Abrechnung der Hirnszintigrafie nach GOÄ 5410 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Zuschlägen, Sachkosten und typischen Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5410
Szintigraphische Untersuchung des Gehirns - 1200 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 5410 beschreibt die szintigraphische Untersuchung des Gehirns als nuklearmedizinisches Standardverfahren. Diese Leistung umfasst die Registrierung der Verteilung eines applizierten radioaktiven Arzneimittels im Gehirngewebe. Die Untersuchung dient primär der Darstellung der regionalen Hirndurchblutung oder des Rezeptorstatus.
In der Praxis wird diese Untersuchung meist als Perfusionsszintigrafie durchgeführt. Hierbei kommen spezielle Radiopharmaka wie Tc-99m-HMPAO zum Einsatz, welche die Blut-Hirn-Schranke überwinden können. Die Ziffer deckt die eigentliche Messung und die anschließende Bildrekonstruktion ab.
GOÄ 5410 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die klinische Anwendung der GOÄ 5410 konzentriert sich auf neurologische und psychiatrische Fragestellungen. Häufige Indikationen sind die Differenzialdiagnostik von Demenzerkrankungen wie Morbus Alzheimer oder vaskulärer Demenz. Auch bei der Lokalisationsdiagnostik von epileptogenen Foci vor chirurgischen Eingriffen kommt das Verfahren zum Einsatz.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von zerebralen Durchblutungsstörungen, insbesondere bei Verdacht auf transitorische ischämische Attacken (TIA). Die Untersuchung liefert funktionelle Daten, die strukturelle Bildgebungsverfahren wie MRT oder CT optimal ergänzen. Die Kombination mit einer SPECT-Untersuchung ist dabei der klinische Standard.
Tipp: Da die Hirnszintigrafie fast immer als SPECT durchgeführt wird, sollte der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 5473 für die dreidimensionale Schichtaufnahme unbedingt zusätzlich abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5410
Fallbeispiel 1: Differenzialdiagnostik bei Demenzverdacht
Ein Patient stellt sich mit progredienten Gedächtnisstörungen vor. Zur Differenzierung zwischen einem Morbus Alzheimer und einer frontotemporalen Demenz wird eine Hirnperfusionsszintigrafie durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt mittels SPECT nach Applikation von Tc-99m-HMPAO.
Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 5410 für die szintigraphische Untersuchung sowie die Zuschlagsziffer 5473 für die SPECT-Technik. Zusätzlich werden die Sachkosten für das Radiopharmakon gemäß Paragraph 10 GOÄ geltend gemacht.
Fallbeispiel 2: Präoperative Epilepsiediagnostik
Bei einem Patienten mit pharmakoresistenter fokaler Epilepsie soll der epileptogene Fokus lokalisiert werden. Es erfolgt eine interiktale Hirnszintigrafie zur Darstellung von Arealen mit verminderter Durchblutung. Die Untersuchung wird ambulant in einer nuklearmedizinischen Praxis durchgeführt.
Neben der GOÄ 5410 und dem SPECT-Zuschlag 5473 kann in diesem Fall auch der Zuschlag 305 für die ambulante Durchführung berechnet werden. Dies sichert eine adäquate Vergütung der aufwendigen Logistik.
Fallbeispiel 3: Abklärung zerebrovaskulärer Reservekapazität
Zur Überprüfung der zerebralen Perfusion bei hochgradiger Karotisstenose wird eine Szintigrafie des Gehirns vor und nach Gabe eines Vasodilatators durchgeführt. Dies stellt eine zweiphasige Untersuchung dar, um die vaskuläre Reservekapazität zu beurteilen.
Da es sich um zwei getrennte szintigraphische Messungen handelt, kann die GOÄ 5410 für die zweite Phase mit einer entsprechenden Begründung gesteigert oder gegebenenfalls mehrfach angesetzt werden, sofern die Voraussetzungen für eine Mehrfachberechnung erfüllt sind.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5410: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5410 ist das Vergessen der Sachkostenabrechnung. Die verwendeten Radiopharmaka wie Tc-99m-HMPAO oder J-123-Amphetamin sind teure Spezialpräparate. Diese müssen als Auslagen nach Paragraph 10 GOÄ separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unvollständige Begründung bei der Überschreitung des Regelhöchstsatzes. Wenn ein erhöhter Zeitaufwand vorliegt, beispielsweise durch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten bei Demenz, muss dies individuell begründet werden. Pauschale Begründungen führen regelmäßig zu Kürzungen.
Achtung: Die Ziffer 5410 darf nicht am selben Tag mit anderen szintigraphischen Untersuchungen des Kopfes kombiniert werden, wenn es sich um dieselbe Fragestellung handelt. Achten Sie strikt auf die Einhaltung der Ausschlussbestimmungen im Abschnitt O der GOÄ.
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Dokumentation der GOÄ 5410: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikationsstellung, das verwendete Radiopharmakon inklusive Chargennummer und Aktivität sowie der genaue Ablauf der Untersuchung festgehalten werden. Auch die Lagerung des Patienten und eventuelle Besonderheiten während der Akquisition sind zu protokollieren.
Der schriftliche Befundbericht muss eine detaillierte Beschreibung der regionalen Aktivitätsverteilung enthalten. Insbesondere die Abgrenzung von Normalbefunden zu pathologischen Mustern (z. B. temporoparietale Hypoperfusion) ist essenziell. Die Dokumentation sollte für medizinische Laien in Prüfstellen nachvollziehbar sein.
Dokumentation: Indikation: V. a. neurodegenerative Demenz. Durchführung einer Hirnperfusions-SPECT nach i.v.-Applikation von 740 MBq Tc-99m-HMPAO. Akquisition in Rückenlage, kooperativer Patient. Befund: Symmetrische Aktivitätsverteilung im Großhirnkortex, kein Anhalt für fokale Minderperfusion.
GOÄ 5410: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine erschwerte Untersuchung durch motorische Unruhe des Patienten (z. B. bei fortgeschrittenem Parkinson oder Demenz) oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Bildrekonstruktion.
Auch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sedierung oder intensiven Überwachung während der Untersuchung rechtfertigt eine Faktorsteigerung. Die Begründung muss auf der Rechnung für den Zahlungspflichtigen verständlich und medizinisch plausibel formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5410 wird selten isoliert abgerechnet. Standardmäßig wird sie mit dem SPECT-Zuschlag nach GOÄ 5473 kombiniert. Für die ambulante Durchführung in der freien Praxis kommt der Zuschlag nach GOÄ 305 hinzu. Die Sachkosten für das Radionuklid werden über die Ziffern 5486 bis 5489 abgerechnet.
Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für statische und dynamische Untersuchungen desselben Organs, es sei denn, es liegen getrennte Indikationen vor. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsverbote im Vorfeld verhindert zeitintensive Rückfragen der Erstattungsstellen.
Ziffer 5410 in der neuen GOÄ
Die szintigraphische Untersuchung des Gehirns erhält mit Nummer 13504 einen direkten Nachfolger mit identischem Titel zum Festpreis von 124,22 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 125,89 €, der Festpreis liegt damit geringfügig darunter.
Die Kapitelregel begrenzt die Abrechnung grundsätzlich auf einmal je Leistung und Lokalisation.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5410
Was hat nicht gestimmt?