Die Schilddrüsensonographie nach GOÄ 417 gehört zum Praxisalltag. Dieser Leitfaden zeigt, wie Fallstricke vermieden und Honorarverluste verhindert werden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 417
Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
Die GOÄ-Ziffer 417 beschreibt die Schilddrüsensonographie als eigenständige Leistung. Sie ist mit einer Punktzahl von 210 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 12,24 Euro entspricht. Diese Leistung umfasst die vollständige sonographische Darstellung beider Schilddrüsenlappen sowie des Isthmus.
Im Vergleich zur allgemeinen Organuntersuchung nach GOÄ-Ziffer 410 ist die Schilddrüsensonographie um lediglich 10 Punkte höher bewertet. Da sich aus der spezifischen Aufführung der Schilddrüsensonographie keine weiteren gebührenrechtlichen Konsequenzen ergeben, wird in Fachkreisen häufig eine Zusammenfassung beider Leistungspositionen diskutiert. Dennoch bleibt die GOÄ 417 die spezifische Abrechnungsziffer für diese Untersuchung.
GOÄ 417 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Indikation zur Durchführung einer Schilddrüsensonographie ist im klinischen Alltag breit gefächert. Häufige Anlässe sind der Verdacht auf eine Struma nodosa, die Abklärung von Tastbefunden im Halsbereich oder die Verlaufskontrolle bekannter Schilddrüsenknoten. Auch bei laborchemischen Auffälligkeiten wie einer Hyper- oder Hypothyreose ist die Sonographie das diagnostische Mittel der Wahl.
Darüber hinaus dient die Untersuchung der Detektion und Verlaufskontrolle von Autoimmunerkrankungen der Schilddrüse. Hierzu zählen insbesondere die Hashimoto-Thyreoiditis und der Morbus Basedow. Die präzise Vermessung des Organvolumens sowie die Beurteilung der Echogenität des Parenchyms sind dabei essenzielle Bestandteile der Leistung.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass bei der Verlaufskontrolle von Schilddrüsenknoten die exakten Maße in drei Dimensionen dokumentiert werden, um die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 417
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Tastbefund
Ein Patient stellt sich mit einem tastbaren Knoten im Bereich des rechten Schilddrüsenlappens vor. Es erfolgt eine ausführliche sonographische Untersuchung der Schilddrüse zur Beurteilung der Morphologie und zur exakten Größenbestimmung des Knotens. Die Untersuchung zeigt einen echoarmen, scharf begrenzten Knoten von 1,5 cm Durchmesser.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 417 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um eine Erstdiagnostik handelt, ist die Indikation zweifelsfrei gegeben und die Dokumentation des Befundes sichert den Honoraranspruch.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Struma nodosa
Eine Patientin mit bekannter, multinodöser Struma stellt sich zur jährlichen Kontrolluntersuchung vor. Die Sonographie dient dem Vergleich der Knotengrößen und der Beurteilung von Perfusionsmustern. Es zeigen sich keine signifikanten Größenänderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Auch in diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 417 abgerechnet. Die Begründung in der Patientenakte stützt sich auf die notwendige Verlaufskontrolle einer chronischen Erkrankung.
Fallbeispiel 3: Abklärung bei V.a. Hashimoto-Thyreoiditis
Bei einer Patientin mit neu aufgetretener Hypothyreose und erhöhten TPO-Antikörpern wird eine Schilddrüsensonographie durchgeführt. Der Ultraschall zeigt das typische Bild eines diffus echoarmen, inhomogenen Parenchyms mit verstärkter Vaskularisation.
Die Diagnose einer Autoimmunthyreoiditis wird sonographisch untermauert. Die Abrechnung der GOÄ 417 erfolgt problemlos, da die klinische Symptomatik und die Laborbefunde die Untersuchung medizinisch notwendig machen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 417: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 417 neben anderen Ultraschallziffern wie der GOÄ 410 (Organsonographie). Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung dieser Ziffern in derselben Sitzung explizit aus. Werden mehrere Organe sonographiert, muss die Abrechnung sorgfältig koordiniert werden.
Insbesondere der Ausschluss neben den Ziffern 412, 413, 415, 418 und 435 führt in Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien automatisiert. Ein Verstoß führt unweigerlich zur Streichung der nachfolgenden Ziffern.
Achtung: Die GOÄ 417 darf nicht am selben Tag neben der GOÄ 410 für eine andere Organuntersuchung abgerechnet werden, selbst wenn es sich um unterschiedliche anatomische Regionen handelt.
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Dokumentation der GOÄ 417: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Für die Schilddrüsensonographie müssen die Maße beider Lappen (Länge, Breite, Tiefe) sowie das errechnete Gesamtvolumen dokumentiert werden. Zudem ist eine Beschreibung des Parenchyms (echonormal, echoarm, inhomogen) zwingend erforderlich.
Falls Herdbefunde oder Zysten vorliegen, müssen diese bezüglich ihrer Lage, Größe und Echogenität detailliert beschrieben werden. Die Speicherung von repräsentativen Bildbefunden im Archivsystem der Praxis ist für eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich.
Dokumentationsbeispiel:
Schilddrüsensonographie: Re. Lappen 18x15x45 mm (Vol. ca. 6,3 ml), li. Lappen 17x14x42 mm (Vol. ca. 5,2 ml). Gesamtvolumen ca. 11,5 ml. Parenchym homogen, echonormal. Keine umschriebenen Herdbefunde. Isthmus unauffällig.
GOÄ 417: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 417 über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Adipositas des Patienten, die die Schallbedingungen erheblich verschlechtert, oder eine ausgeprägte Narbenbildung nach vorangegangenen Halsoperationen.
Auch eine ausgeprägte Unruhe des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, kann als Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenindividuell und für den medizinischen Laien verständlich in der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Schilddrüsensonographie im Rahmen einer umfassenden endokrinologischen oder allgemeinmedizinischen Diagnostik erbracht. Erlaubt ist die Kombination mit Beratungsleistungen nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 sowie mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5. Auch Laborleistungen zur Bestimmung der Schilddrüsenparameter (z. B. TSH, fT3, fT4) sind regelhaft kombinierbar.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen Sonographie-Ziffern für den Halsbereich in derselben Sitzung, sofern diese den genannten Ausschlüssen unterliegen. Eine sorgfältige Prüfung der Ziffernkombinationen vor der Rechnungsstellung schützt vor zeitaufwendigen Rückfragen der Kostenträger.
Ziffer 417 in der neuen GOÄ
Ziffer 417 (Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse, bisher beim 2,3-fachen Satz: 28,15 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:
- 1210 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1208 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen“ (24,81 €, je Sitzung, Zuschlag zu 1207) — bei: Gezielte Sonographie der Epithelkörperchen bei Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
- 1208 „Sonographische Untersuchung der Schilddrüse, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren, ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung“ (39,55 €, 1 je Sitzung)
Je nach Konstellation sind 24,81 € bis 39,55 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 417
Was hat nicht gestimmt?