GOÄ 5402: Radiojodkurztest rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5402
Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und/oder szintigraphischer Untersuchung(en) –
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x

Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung des Radiojodkurztests nach GOÄ-Ziffer 5402. Vermeiden Sie Honorarverluste und Abrechnungsfehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5402

Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden (Schilddrüse) – gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und/oder szintigraphischer Untersuchung(en) –

Die GOÄ-Ziffer 5402 beschreibt eine nuklearmedizinische Funktionsuntersuchung der Schilddrüse. Diese Untersuchung dient der Erfassung des Jodstoffwechsels über einen kurzen Zeitraum von maximal 24 Stunden. Sie liefert wichtige Erkenntnisse über die Aktivität des Schilddrüsengewebes.

Im Leistungsumfang sind eventuell erforderliche Blutaktivitätsbestimmungen bereits vollständig enthalten. Auch eine begleitende szintigraphische Untersuchung darf nicht getrennt berechnet werden. Die Ziffer deckt somit den gesamten diagnostischen Prozess innerhalb des definierten Zeitrahmens ab.

GOÄ 5402 in der Praxis: Diagnostische Relevanz und Indikationen

Der Radiojodkurztest kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine schnelle Abklärung der Schilddrüsenfunktion erforderlich ist. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine funktionelle Autonomie oder die Differenzialdiagnostik einer Hyperthyreose. Auch bei der Abgrenzung einer Thyreoiditis von einem Morbus Basedow leistet der Test wertvolle Dienste.

Im klinischen Alltag ermöglicht das Verfahren eine rasche Beurteilung, ob eine gesteigerte Jodaufnahme vorliegt. Dies ist entscheidend für die weitere therapeutische Planung. Die Abgrenzung zu länger andauernden Testverfahren ist dabei essenziell für die korrekte Honorierung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5402

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Schilddrüsenautonomie

Eine Patientin stellt sich mit Symptomen einer Hyperthyreose und sonographisch nachgewiesenen Knoten vor. Zur weiteren Abklärung wird ein Radiojodkurztest über sechs Stunden durchgeführt. Die Messung zeigt eine fokale Mehraufnahme des Radionuklids.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5402 zum Regelsatz. Da eine szintigraphische Darstellung integriert war, ist diese mit der Ziffer abgegolten. Eine separate Abrechnung von Szintigraphien ist ausgeschlossen.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei Hyperthyreose

Bei einem Patienten mit unklaren Schilddrüsenwerten soll zwischen einem Morbus Basedow und einer passageren Thyreoiditis unterschieden werden. Es erfolgt die Durchführung des Kurztests mit Bestimmung der Uptake-Werte nach vier und 24 Stunden.

Die Auswertung zeigt einen extrem niedrigen Uptake, was auf eine Thyreoiditis hinweist. Abgerechnet wird die GOÄ 5402. Die mehrfachen Messungen innerhalb der 24 Stunden rechtfertigen keine zusätzliche Ziffer, können aber den Steigerungsfaktor beeinflussen.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Jodblockade vor Kontrastmittelgabe

Vor einer geplanten CT-Untersuchung mit jodhaltigem Kontrastmittel muss bei einem Patienten mit bekannter Struma nodosa eine funktionelle Autonomie ausgeschlossen werden. Der Radiojodkurztest liefert innerhalb von 24 Stunden das Ergebnis.

Nach Ausschluss einer relevanten Autonomie kann das Kontrastmittel sicher verabreicht werden. Die nuklearmedizinische Leistung wird über die Ziffer 5402 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5402: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen nuklearmedizinischen Leistungen. Die Ziffern 5480 bis 5483 für die Schilddrüsenszintigraphie sind neben der GOÄ 5402 explizit ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen diese Kombinationen konsequent.

Zudem darf die GOÄ 5402 nicht für die Testung vor einer geplanten Radiojodtherapie herangezogen werden. Für diese prätherapeutische Dosimetrie ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 5403 vorgesehen. Eine Fehlbelegung führt hier regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarverlusten.

Achtung: Die Ziffern 5400, 5401 und 5403 dürfen am selben Behandlungstag keinesfalls neben der GOÄ 5402 abgerechnet werden. Es ist strikt auf diese Ausschlusskriterien in der Abrechnungssoftware zu achten.

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Dokumentation der GOÄ 5402: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und den Schutz vor Regressen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikationsstellung und die Aufklärung des Patienten dokumentiert sein. Auch die exakten Uhrzeiten der Applikation und der Messungen sind zwingend festzuhalten.

Darüber hinaus sollten die gemessenen Aktivitätswerte und das abschließende Untersuchungsergebnis präzise dokumentiert werden. Dies gilt auch für eventuell durchgeführte Blutentnahmen zur Aktivitätsbestimmung. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet im Ernstfall den Honoraranspruch des Arztes.

Dokumentation: Radiojodkurztest bei V.a. Autonomie. Applikation von I-123 um 08:00 Uhr. Messung des Uptake nach 4 Std. (12:00 Uhr) und 24 Std. (Folgetag 08:00 Uhr). Ergebnisse in der Akte hinterlegt. Keine Komplikationen.

GOÄ 5402: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum 2,5-fachen Satz erfordert eine individuelle Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei unruhigen Patienten oder schwierige anatomische Verhältnisse. Auch eine aufwendige Logistik bei der Probenverarbeitung kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit klinischen Basisleistungen wie der Beratung nach GOÄ 1 oder der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5. Auch eine Schilddrüsensonographie nach GOÄ 417 kann am selben Tag berechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Tipp: Bei erschwerten Bedingungen sollte konsequent die Möglichkeit der Faktorsteigerung genutzt werden. Eine präzise Formulierung der Erschwernis in der Rechnung verhindert zeitraubende Rückfragen der Kostenträger.

Ziffer 5402 in der neuen GOÄ

Der Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden bekommt mit Nummer 13502 einen direkten Nachfolger: „Radiojodkurztest der Schilddrüse bis zu 24 Stunden, ggf. einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und szintigraphischer Untersuchung(en)" zum Festpreis von 104,09 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 104,92 €, der Festpreis liegt damit nahezu unverändert.

Nicht berechnungsfähig neben 13500, 13501, 13503, 13543, 13544, 13545 oder 13549.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5402

Die GOÄ-Ziffer 5402 wird für einen Radiojodkurztest mit einer Dauer von bis zu 24 Stunden berechnet. Sie dient der diagnostischen Abklärung von Schilddrüsenerkrankungen wie Autonomien oder Thyreoiditen.
Nein, eine szintigraphische Untersuchung ist in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 5402 bereits enthalten. Die Ziffern 5480 bis 5483 sind daher am selben Tag nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Nein, die Ziffer ist für die Testung vor einer Radiojodtherapie explizit nicht berechnungsfähig. In diesen Fällen ist der klassische Radiojodtest nach GOÄ 5403 anzusetzen.
Neben der GOÄ 5402 dürfen die Ziffern 5400, 5401, 5403 sowie die Szintigraphie-Ziffern 5480 bis 5483 und 5485 nicht abgerechnet werden. Dies soll eine Doppelabrechnung ähnlicher nuklearmedizinischer Leistungen verhindern.
Ohne Begründung kann die Ziffer bis zum 1,8-fachen Satz gesteigert werden. Bei besonderem Aufwand, wie schwierigen Messbedingungen oder unruhigen Patienten, ist eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz mit schriftlicher Begründung möglich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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