GOÄ 5401: Schilddrüsenszintigraphie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 5401
Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – einschließlich quantitativer Untersuchung –, mit Bestimmung der globalen, gegebenenfalls auch der regionalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse mit Gammakamera und Meßwertverarbeitungssystem als Jodidclearance-Äquivalent – einschließlich individueller Kalibrierung und Qualitätskontrolle (z. B. Bestimmung der injizierten Aktivität) –
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 136,39 € 1,8x
Höchstsatz 189,42 € 2,5x

Die quantitative Schilddrüsenszintigraphie nach GOÄ 5401 ist Standard in der Nuklearmedizin. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler bei der Abrechnung vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5401

Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) – einschließlich quantitativer Untersuchung –, mit Bestimmung der globalen, gegebenenfalls auch der regionalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse mit Gammakamera und Meßwertverarbeitungssystem als Jodidclearance-Äquivalent – einschließlich individueller Kalibrierung und Qualitätskontrolle (z. B. Bestimmung der injizierten Aktivität) –

Die GOÄ-Ziffer 5401 beschreibt die quantitative Schilddrüsenszintigraphie, welche über die reine Bildgebung hinausgeht. Im Zentrum dieser Leistung steht die präzise Messung der Radionuklidaufnahme, meist als Technetium-Uptake (TcTU) bezeichnet. Diese quantitative Analyse liefert essenzielle funktionelle Daten über das Schilddrüsengewebe.

Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Akquisition mit der Gammakamera auch die Meßwertverarbeitung und die notwendige Qualitätskontrolle. Hierzu gehört insbesondere die Kalibrierung des Messsystems und die Bestimmung der exakt injizierten Aktivität. Diese vorbereitenden und begleitenden Schritte sind integraler Bestandteil der Ziffer und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ 5401 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die quantitative Schilddrüsenszintigraphie kommt vor allem bei der Abklärung von Schilddrüsenautonomien und der Differenzialdiagnostik des Hyperthyreose-Syndroms zum Einsatz. Durch die Bestimmung des globalen und regionalen Uptakes lässt sich feststellen, ob heiße Knoten vorliegen oder eine diffuse Autonomie vorliegt. Dies ist entscheidend für die Planung einer Radioiodtherapie oder einer Operation.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abgrenzung einer funktionellen Autonomie von einer Thyreoiditis. Während bei einer Autonomie ein erhöhter oder normaler Uptake zu verzeichnen ist, zeigt sich bei einer entzündlich bedingten Freisetzung von Schilddrüsenhormonen ein extrem niedriger Uptake. Die GOÄ 5401 liefert hier die entscheidende diagnostische Trennschärfe.

Tipp: Achten Sie darauf, dass für die Berechnung der GOÄ 5401 die quantitative Auswertung (Uptake-Bestimmung) zwingend dokumentiert sein muss. Fehlt diese quantitative Analyse, ist lediglich die einfachere GOÄ 5400 berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5401

Fallbeispiel 1: Abklärung eines solitären Schilddrüsenknotens

Ein Patient stellt sich mit einem sonographisch nachgewiesenen, echoarmen Knoten von 1,5 cm Durchmesser und supprimiertem TSH-Wert vor. Zur weiteren Abklärung wird eine Schilddrüsenszintigraphie mit Technetium-99m durchgeführt. Die quantitative Auswertung ergibt einen lokalisierten, erhöhten Uptake im Bereich des Knotens bei supprimiertem restlichen Schilddrüsengewebe (autonomes Adenom).

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5401 zum Regelsatz (1,8-fach). Die Sachkosten für das verwendete Radionuklid Technetium-99m werden gemäß § 10 GOÄ als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Morbus Basedow

Eine Patientin zeigt klinische Zeichen einer Hyperthyreose mit erhöhtem TRAK-Titer. Zur Bestätigung der Diagnose und zur Bestimmung des globalen Uptakes vor einer geplanten Therapie wird eine quantitative Szintigraphie veranlasst. Es zeigt sich ein diffus erhöhter Uptake von 8,5 %.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5401. Da die Patientin aufgrund einer ausgeprägten Klaustrophobie während der Gammakamera-Untersuchung intensiv betreut werden musste, wird ein Steigerungsfaktor von 2,3-fach gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer funktionellen Autonomie vor Kontrastmittelgabe

Vor einer geplanten CT-Untersuchung mit iodhaltigem Kontrastmittel soll bei einer älteren Patientin mit bekannter Struma nodosa eine relevante funktionelle Autonomie ausgeschlossen werden. Die quantitative Szintigraphie zeigt einen globalen Tc-Uptake im Normbereich, sodass die Kontrastmittelgabe freigegeben werden kann.

Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 5401 zum Regelsatz (1,8-fach), da die quantitative Bestimmung des Uptakes zur sicheren Beurteilung zwingend erforderlich war.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5401: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 5401 mit der GOÄ-Ziffer 5400 (einfache Schilddrüsenszintigraphie). Die Ziffer 5400 ist ein direkter Ausschluss und darf nicht neben der quantitativen Untersuchung berechnet werden. Die quantitative Leistung schließt die einfache Bildgebung konzeptionell ein.

Ebenfalls unzulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern für die Mehrphasenszintigraphie (GOÄ 5480 bis 5483) oder der Funktionsszintigraphie (GOÄ 5485). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die bloße Durchführung einer Schilddrüsenszintigraphie rechtfertigt nicht automatisch die GOÄ 5401. Wenn im Befundbericht keine konkreten Prozentwerte für den Uptake (z. B. TcTU) angegeben sind, stufen Prüfer die Leistung auf die schlechter bewertete GOÄ 5400 zurück.

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Dokumentation der GOÄ 5401: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der Untersuchungsparameter unerlässlich. In der Patientenakte müssen die injizierte Aktivität des Radionuklids, die Uhrzeit der Applikation sowie die genaue Messzeit festgehalten werden. Auch die Kalibrierungsdaten des Messsystems sollten im System hinterlegt sein.

Der schriftliche Befundbericht muss zwingend die quantitativen Ergebnisse enthalten. Dies umfasst den globalen Technetium-Uptake in Prozent sowie gegebenenfalls die regionalen Uptake-Werte von heißen oder kalten Knoten. Ohne diese messwertbasierten Angaben ist die Abrechnung der GOÄ 5401 formal fehlerhaft.

Dokumentationsbeispiel: "Schilddrüsenszintigraphie nach i.v. Applikation von 75 MBq Tc-99m-Pertechnetat. Aufnahmezeit: 20 min p.i. Gammakamera-Akquisition mit quantitativer Auswertung. Globaler Tc-Uptake (TcTU): 1,8 % (Normbereich: 0,5–2,0 %). Homogene Nuklidverteilung beider Schilddrüsenlappen, kein Nachweis regionaler Speicheranomalien."

GOÄ 5401: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5401 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Zeitaufwand oder eine überdurchschnittliche Schwierigkeit sind erhebliche Bewegungsunruhe des Patienten (z. B. bei Tremor), ausgeprägte Adipositas permagna mit schwieriger Positionierung oder technische Artefakte, die eine Wiederholung von Messsequenzen erforderlich machen.

Auch eine extrem verlangsamte Radionuklid-Anreicherung, die eine deutlich verlängerte Wartezeit zwischen Injektion und Messung erfordert, kann als schwellenwertüberschreitende Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Schilddrüsenszintigraphie im Rahmen einer umfassenden Schilddrüsendiagnostik durchgeführt. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der Schilddrüsensonographie nach GOÄ-Ziffer 417. Auch die notwendigen Laboruntersuchungen (z. B. freies T3, freies T4, TSH) nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M sind problemlos am selben Tag berechnungsfähig.

Nicht berechnungsfähig sind hingegen die physikalisch-technischen Vorbereitungen oder die Befundung als separate Ziffern, da diese bereits mit der Bewertung der GOÄ 5401 abgegolten sind. Die Sachkosten für das Radionuklid werden separat nach § 10 GOÄ ausgewiesen.

Ziffer 5401 in der neuen GOÄ

Die quantitative Schilddrüsenszintigraphie mit Bestimmung der globalen Radionuklidaufnahme (bisher 2,3-facher Satz 136,39 €) wird in der neuen GOÄ durch Nummer 13501 abgedeckt: „Szintigraphische Untersuchung der Schilddrüse einschließlich quantitativer Untersuchung mit Bestimmung der globalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse, einschließlich Messwertverarbeitungssystem ggf. als Jodidclearance-Äquivalent" zum Festpreis von 131,79 €.

Nicht berechnungsfähig neben 13500, 13502, 13543, 13544, 13545 oder 13549. Die alte Ziffer erfasste auch die regionale Aufnahme; diese ist in der neuen Legende nicht mehr ausdrücklich enthalten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5401

Die GOÄ-Ziffer 5400 beschreibt die einfache Schilddrüsenszintigraphie ohne quantitative Bestimmung. Im Gegensatz dazu beinhaltet die GOÄ-Ziffer 5401 zwingend eine quantitative Untersuchung mit Bestimmung der Radionuklidaufnahme (Uptake-Messung).
Neben der GOÄ 5401 dürfen die Ziffern 5400, 5402 sowie die Ziffern 5480 bis 5483 und 5485 nicht am selben Tag abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern die Doppelberechnung ähnlicher szintigraphischer Leistungen.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5-fach ist bei begründetem Mehraufwand möglich. Typische Gründe sind eine erschwerte Lagerung des Patienten oder eine stark verzögerte Radionuklid-Anreicherung.
In der klinischen Praxis wird meist Technetium-99m (Tc-99m) als Pertechnetat verwendet. Die Bestimmung dieses Technetium-Uptakes (TcTU) ist der Standard für die quantitative Auswertung nach GOÄ 5401.
Ja, die Kosten für das verwendete Radionuklid (z. B. Tc-99m) sind nicht in der Gebühr der GOÄ 5401 enthalten. Sie können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.
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