GOÄ 5470: Nuklearmedizinische Bilanzierung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5470
Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum –
Punktzahl 950  
Einfachsatz 55,37 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,67 € 1,8x
Höchstsatz 138,42 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5470 für nuklearmedizinische Bilanzierungstests birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5470

Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor – einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum –

Die GOÄ-Ziffer 5470 beschreibt eine hochspezifische nuklearmedizinische Untersuchung zur quantitativen Bilanzierung von Stoffwechselprozessen. Hierbei werden radioaktiv markierte Substanzen oder deren Analoga verabreicht, um deren Verteilung, Aufnahme oder Ausscheidung im menschlichen Körper präzise zu messen. Die Messung kann in verschiedenen Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Stuhl (Faeces) oder Liquor erfolgen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistung ist, dass alle notwendigen Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Dies bedeutet, dass begleitende externe Messungen nicht separat berechnet werden dürfen. Die Ziffer ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte unter den Resorptions- und Exkretionstests angesiedelt.

GOÄ 5470 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

In der klinischen Praxis kommt die GOÄ 5470 vor allem dann zum Einsatz, wenn komplexe Resorptionsstörungen oder pathologische Verluste von körpereigenen Substanzen exakt quantifiziert werden müssen. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die Diagnostik von Malabsorptionssyndromen, bei denen die Aufnahme von Vitaminen oder Gallensäuren gestört ist. Auch der Nachweis von gastrointestinalen Eiweißverlusten (Protein-Losing-Enteropathie) fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Die Indikation für diese nuklearmedizinische Bilanzierung ist meist dann gegeben, wenn konventionelle Laboruntersuchungen keine ausreichende diagnostische Sicherheit bieten. Durch den Einsatz von radioaktiv markierten Analoga lässt sich der exakte Weg einer Substanz durch den Organismus lückenlos nachvollziehen. Dies ermöglicht eine präzise therapeutische Steuerung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder nach operativen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikationsstellung für diese aufwendige nuklearmedizinische Diagnostik klar aus der Patientenakte hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern vorzubeugen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5470

Fallbeispiel 1: Diagnostik eines Gallensäureverlustsyndroms

Ein Patient stellt sich mit chronischen, wässrigen Diarrhöen nach einer Ileumresektion vor. Zum Ausschluss eines Gallensäureverlustsyndroms wird ein SeHCAT-Test (75Se-Homotaurocholsäure) durchgeführt. Die quantitative Bestimmung der Retention erfolgt mittels nuklearmedizinischer Messungen über sieben Tage. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5470 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Nachweis eines gastrointestinalen Proteinverlusts

Bei Verdacht auf eine exsudative Enteropathie wird dem Patienten radioaktiv markiertes Chrom-51-Albumin intravenös verabreicht. Über mehrere Tage hinweg wird der Stuhl gesammelt und die Radioaktivität im Faeces quantitativ bestimmt, um den enteralen Eiweißverlust zu bilanzieren. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5470, wobei der hohe Aufwand der Stuhlsammlung und -aufbereitung eine Steigerung des Faktors rechtfertigen kann.

Fallbeispiel 3: Schilling-Test zur Vitamin-B12-Resorptionsmessung

Zur Abklärung einer perniziösen Anämie wird ein klassischer Schilling-Test mit radioaktiv markiertem Vitamin B12 durchgeführt. Nach oraler Gabe und anschließender parenteraler Sättigung wird die Radioaktivität im 24-Stunden-Urin gemessen. Diese quantitative Bestimmung der Resorption wird korrekt mit der GOÄ 5470 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5470: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5470 ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die Ziffer darf laut den Bestimmungen der GOÄ nicht neben den Nummern 5480, 5481 und 5483 berechnet werden. Diese Ziffern betreffen andere nuklearmedizinische In-vitro-Untersuchungen oder Clearance-Bestimmungen, die methodisch abzugrenzen sind.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die separate Berechnung von Probenaufbereitungen oder externen Messungen. Da die Leistungsbeschreibung der GOÄ 5470 die Formulierung „einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum“ enthält, sind diese Teilschritte mit der Gebühr abgegolten. Eine Doppelabrechnung von Einzelmessungen führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 5470 mit Clearance-Untersuchungen nach den Ziffern 5480 bis 5483 für denselben Untersuchungszeitraum ist strikt ausgeschlossen und wird bei Prüfungen sofort gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 5470: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarausfälle bei der Abrechnung der GOÄ 5470 zu vermeiden. In der Patientenakte müssen das verwendete radioaktive Nuklid, die genaue Applikationsform (oral, intravenös) sowie die exakten Messzeiten dokumentiert werden. Auch die Art der untersuchten Proben (z. B. 24-Stunden-Sammelurin oder Stuhlproben) muss zweifelsfrei festgehalten werden.

Zusätzlich sollten die Messergebnisse und die daraus resultierende quantitative Bilanzierung im Befundbericht detailliert dargestellt werden. Falls es während der Untersuchung zu Verzögerungen oder erschwerten Bedingungen kam, müssen diese zeitnah notiert werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.

Dokumentation: Durchführung eines SeHCAT-Tests mit 370 kBq 75Se-Homotaurocholsäure p.o. zur Abklärung eines Gallensäureverlustsyndroms. Messung der Retention über dem Abdomen an Tag 0 und Tag 7 mittels Gammakamera. Retention an Tag 7 beträgt 4 % (pathologisch).

GOÄ 5470: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5470 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein außergewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenaufbereitung, beispielsweise bei stark verunreinigten Stuhlproben. Auch eine erschwerte Kooperation des Patienten bei mehrtägigen Sammelphasen oder unvorhergesehene technische Messschwierigkeiten können eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 5470 können begleitende ärztliche Leistungen wie Beratungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) und symptombezogene Untersuchungen (GOÄ 5) abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die intravenöse Einbringung des Radiopharmakons kann unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnet werden. Wichtig ist jedoch, dass keine Schilddrüsenblockade oder andere nuklearmedizinische Funktionsprüfungen am selben Tag liquidiert werden, die den Ausschlusskriterien unterliegen.

Ziffer 5470 in der neuen GOÄ

Der Nachweis und/oder die quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust körpereigener Stoffe durch radioaktive Markierung erhält mit Nummer 13537 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 58,15 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 99,67 €, der Festpreis liegt damit deutlich darunter.

Die neue Legende übernimmt den vollständigen Leistungsumfang einschließlich der notwendigen Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum. Nicht berechnungsfähig neben 13543, 13544 oder 13545.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5470

Die GOÄ 5470 rechnet die quantitative Bilanzierung von Resorption oder Verlusten ab, während die GOÄ 5480 für spezifische Clearance-Untersuchungen vorgesehen ist. Beide Ziffern schließen sich gegenseitig von der Nebeneinanderberechnung aus.
Ja, bei erhöhtem Aufwand kann die Ziffer bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Dies muss in der Rechnung mit einer patientenbezogenen Begründung, wie etwa einer erschwerten Probenaufbereitung, belegt werden.
Die GOÄ 5470 darf nicht neben den Ziffern 5480, 5481 und 5483 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung von Doppelabrechnungen ähnlicher nuklearmedizinischer Testverfahren.
Ja, alle notwendigen Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum sind bereits in der Leistung der GOÄ 5470 inkludiert. Eine separate Berechnung dieser Messungen ist daher nicht zulässig.
Typische Anwendungen sind der SeHCAT-Test zur Diagnostik des Gallensäureverlustsyndroms sowie der Schilling-Test zur Bestimmung der Vitamin-B12-Resorption. Auch enterale Proteinverlustmessungen werden über diese Ziffer abgerechnet.
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