Die Abrechnung nuklearmedizinischer Spezialuntersuchungen nach GOÄ 5472 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden bietet Klarheit über Indikationen und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5472
Szintigraphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle –
Die Gebührenziffer 5472 beschreibt eine Auffangposition für nuklearmedizinische Leistungen, die keiner anderen spezifischen Gruppe im Abschnitt O der GOÄ zugeordnet sind. Sie umfasst sowohl bildgebende szintigraphische Verfahren als auch reine Funktionsmessungen mittels einer Messsonde. Die Einbringung des notwendigen Radiopharmakons in eine Körperhöhle ist in der Leistung bereits enthalten, die Sachkosten für das Präparat selbst jedoch nicht.
GOÄ 5472 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die Anwendung dieser Ziffer erfordert eine präzise Indikationsstellung, da sie für seltene oder sehr spezifische Fragestellungen konzipiert ist. Häufige klinische Szenarien betreffen die Abklärung einer Hodenperfusion bei Verdacht auf eine Hodentorsion oder die Durchgängigkeitsprüfung der Tränenwege. Auch die nuklearmedizinische Funktionsprüfung der Eileiter (Tuben-Szintigraphie) bei unerfülltem Kinderwunsch stellt eine typische Indikation dar.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Bestimmung der kardialen Ejektionsfraktion mittels einer externen Messsonde. Da moderne nuklearmedizinische Abteilungen häufig auf Gammakameras oder PET-CTs zurückgreifen, kommt die reine Sondenmessung seltener vor, bleibt jedoch für mobile oder bettseitige Messungen relevant. Die Abgrenzung zu komplexeren szintigraphischen Verfahren mit Gammakameras ist hierbei essenziell.
Tipp: Bei der Abrechnung sollte stets genau geprüft werden, ob nicht eine spezifischere Ziffer des Abschnitts O herangezogen werden kann, da die GOÄ 5472 explizit nur für Leistungen ohne anderweitige Gruppenzuordnung gilt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5472
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hodentorsion
Ein junger Patient stellt sich mit akuten Hodenschmerzen in der urologischen Praxis vor. Zur Differenzialdiagnose zwischen einer Epididymitis und einer beginnenden Hodentorsion wird eine Perfusionsszintigraphie der Hoden durchgeführt. Nach intravenöser Applikation des Tracers erfolgt die kontinuierliche Messung der Aktivitätsbelegung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5472 zum Regelsatz, da keine spezifischere Ziffer für die Hodenszintigraphie existiert.
Fallbeispiel 2: Tränenkanal-Szintigraphie bei Epiphora
Eine Patientin leidet unter chronischem Tränenfluss (Epiphora) unklarer Genese. Zur Überprüfung der Durchgängigkeit der Tränenwege wird ein Radiopharmakon in den Bindehautsack appliziert und der Abfluss szintigraphisch verfolgt. Da es sich um eine szintigraphische Untersuchung der Tränenkanäle handelt, ist der Ansatz der GOÄ 5472 vollkommen korrekt. Die Sachkosten für die radioaktiven Augentropfen werden zusätzlich gemäß § 10 GOÄ liquidiert.
Fallbeispiel 3: Tuben-Szintigraphie bei Sterilitätsabklärung
Im Rahmen einer Sterilitätsdiagnostik soll die Transportfunktion der Eileiter überprüft werden. Hierzu wird ein markiertes Humanalbumin-Mikrosphären-Präparat in das Cavum uteri eingebracht. Die anschließende szintigraphische Erfassung des Transports in die Tuben wird über die Ziffer 5472 abgerechnet. Die Einbringung des Radiopharmakons in die Körperhöhle ist durch den Leistungstext der Ziffer 5472 explizit abgedeckt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5472: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Doppelabrechnung mit anderen szintigraphischen Leistungen. Wenn eine umfassendere Untersuchung einer Region durchgeführt wird, die bereits durch eine andere Ziffer abgebildet ist, darf die GOÄ 5472 nicht zusätzlich für Teilaspekte dieser Untersuchung berechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Sachkosten. Die Kosten für das verwendete Radiopharmakon dürfen zwar separat berechnet werden, jedoch müssen die Einkaufspreise exakt nachgewiesen werden. Pauschalierungen ohne Einzelnachweis führen regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen der Beihilfe oder der privaten Versicherer.
Achtung: Die GOÄ 5472 darf nicht als Hilfsziffer missbraucht werden, um zeitaufwendige Messungen bei Standard-Szintigraphien aufzuwerten. Jede Anwendung muss eine eigenständige, medizinisch begründete Leistung darstellen.
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Dokumentation der GOÄ 5472: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen zu vermeiden. Im Befundbericht müssen die Indikation, das verwendete Radiopharmakon inklusive Chargennummer und Aktivität sowie der genaue Ablauf der Messung festgehalten werden. Auch das Ergebnis der Funktionsmessung oder die szintigraphischen Aufnahmen müssen archiviert und im Befundbericht detailliert beschrieben werden.
Besonders bei der Einbringung von Substanzen in Körperhöhlen sollte der genaue Applikationsweg dokumentiert werden. Dies belegt die Erfüllung der Leistungskriterien der GOÄ 5472 und schützt vor dem Vorwurf einer unvollständigen Leistungserbringung.
Dokumentationsbeispiel: Durchführung einer Tränenkanal-Szintigraphie beidseits nach Applikation von Tc-99m-Pertechnetat-Tropfen in den Konjunktivalsack. Kontinuierliche Aktivitätsmessung über 20 Minuten. Nachweis einer mechanischen Abflussbehinderung links im mittleren Drittel des Ductus nasolacrimalis. Rechts regelrechter Abfluss.
GOÄ 5472: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ 5472 möglich, erfordert jedoch eine solide medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei unruhigen Patienten oder anatomische Varianten, die eine deutlich aufwendigere Positionierung der Messsonde erfordern. Auch eine erschwerte Applikation des Radiopharmakons kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5472 können Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 sowie symptombezogene Untersuchungen abgerechnet werden, sofern die zeitlichen und formalen Vorgaben erfüllt sind. Die intravenöse Einbringung des Tracers ist in der Regel nicht separat berechenbar, wenn sie integraler Bestandteil der nuklearmedizinischen Untersuchung ist. Die Sachkosten für das Radiopharmakon sind jedoch immer separat auszuweisen.
Ziffer 5472 in der neuen GOÄ
Die Auffangziffer für sonstige szintigraphische Untersuchungen und Funktionsmessungen (bisher 2,3-facher Satz 99,67 €) wird in der neuen GOÄ in mehrere spezifische Ziffern aufgelöst, je nach Art der Untersuchung:
- 13517 „Verteilungsszintigraphie eines großen Gelenks, einschließlich intraartikulärer Injektion des Radiopharmazeutikums" (90,26 €); Punktion des Gelenks gesondert berechnungsfähig
- 13532 „Intraoperative Lymphknoten-Sondenmessung" (71,38 €); einmal je operativem Zugang berechnungsfähig
- 13538 „Szintigraphische Untersuchung von Pleuraergüssen oder Peritonealergüssen mit selektiver Applikation eines Radiopharmakons in den Pleuralraum oder Peritonealraum, einschließlich intracavitärer Applikation" (85,58 €)
- 13539 „Szintigraphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Messsonde) ohne Gruppenzuordnung auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle" (65,52 €) — als allgemeine Auffangleistung
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5472
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