GOÄ 5486: SPECT-Abrechnung – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5486
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 125,89 € 1,8x
Höchstsatz 174,85 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5486 (SPECT) wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Ziffer fehlerfrei und rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5486

Nr. 5486: Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen – 1200 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 5486 beschreibt eine nuklearmedizinische Spezialleistung zur dreidimensionalen Rekonstruktion von szintigraphischen Daten. Im Gegensatz zur klassischen planaren Szintigraphie ermöglicht die SPECT-Technik eine schichtweise Erfassung der Radioaktivitätsverteilung im Körper. Dies führt zu einer deutlich verbesserten räumlichen Zuordnung von pathologischen Prozessen.

Die Leistung umfasst die Akquisition der Rohdaten mittels einer rotierenden Gammakamera sowie die anschließende mathematische Schnittbildrekonstruktion in den drei anatomischen Standardebenen (transversal, sagittal und koronal). Diese Methode liefert dem behandelnden Arzt präzise diagnostische Informationen, die über eine einfache zweidimensionale Darstellung weit hinausgehen.

GOÄ 5486 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ 5486 erfolgt in der Regel als ergänzende Spezialleistung zu einer primären szintigraphischen Untersuchung. Typische Einsatzgebiete sind die Kardiologie, die Neurologie sowie die Onkologie. Durch die dreidimensionale Darstellung lassen sich kleinste Gewebeveränderungen oder Perfusionsstörungen exakt lokalisieren.

Häufige Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit (KHK) mittels Myokardszintigraphie oder die Abklärung von Demenzerkrankungen mittels Hirnszintigraphie. Auch in der Onkologie, beispielsweise bei der Suche nach Knochenmetastasen oder der Lokalisation von neuroendokrinen Tumoren, ist die SPECT-Untersuchung ein unverzichtbares Werkzeug der modernen Nuklearmedizin.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation für die dreidimensionale Darstellung in der Patientenakte klar dokumentiert ist, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5486

Fallbeispiel 1: Myokard-SPECT bei Verdacht auf KHK

Ein Patient stellt sich mit unklaren Thoraxschmerzen unter Belastung vor. Zur Abklärung einer myokardialen Ischämie wird eine Myokardszintigraphie durchgeführt, ergänzt durch eine SPECT-Untersuchung zur präzisen Perfusionsbeurteilung des linken Ventrikels.

Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der Basisziffer für die Szintigraphie und der Ergänzungsziffer für die dreidimensionale Rekonstruktion. Neben der Primärleistung wird die GOÄ 5486 für die SPECT-Darstellung in drei Ebenen angesetzt.

Abrechnung: GOÄ 5410 (Myokardszintigraphie) + GOÄ 5486 (SPECT).

Fallbeispiel 2: Hirnszintigraphie bei Demenzverdacht

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine neurodegenerative Erkrankung. Es erfolgt eine Hirnszintigraphie zur Darstellung des regionalen zerebralen Blutflusses, kombiniert mit einer dreidimensionalen Schnittbildrekonstruktion zur Beurteilung kortikaler Defizite.

Die räumliche Zuordnung der Perfusionsminderungen erfordert zwingend die Auswertung in drei Ebenen. Daher ist der Ansatz der Ziffer 5486 neben der entsprechenden Funktionsszintigraphie des Gehirns vollumfänglich gerechtfertigt.

Abrechnung: GOÄ 5423 (Hirnszintigraphie mit Funktionsprüfung) + GOÄ 5486 (SPECT).

Fallbeispiel 3: Tumorszintigraphie bei Knochenmetastasen

Ein Onkologie-Patient benötigt eine genaue Lokalisation von suspekten Speicherherden in der Wirbelsäule. Nach der planaren Ganzkörperszintigraphie wird eine SPECT der Lendenwirbelsäule durchgeführt, um degenerative Veränderungen von malignen Metastasen abzugrenzen.

Die zusätzliche räumliche Auflösung durch die SPECT liefert den entscheidenden diagnostischen Mehrwert. Die Abrechnung der GOÄ 5486 erfolgt hier als zulässige Ergänzungsleistung zur Tumorszintigraphie.

Abrechnung: GOÄ 5456 (Tumorszintigraphie) + GOÄ 5486 (SPECT).

Häufige Fehler bei der GOÄ 5486: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit der Ziffer 5487. Die GOÄ-Ziffer 5487 beschreibt eine mehrphasige SPECT oder eine SPECT mit EKG-Triggerung (Gated-SPECT). Diese beiden Ziffern schließen sich gegenseitig aus und dürfen niemals nebeneinander für dieselbe Untersuchung berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig den Ansatz der Ziffer 5486, wenn die medizinische Notwendigkeit der dreidimensionalen Darstellung aus der Dokumentation nicht hervorgeht. Eine einfache planare Aufnahme rechtfertigt den Ansatz dieser hochwertigen Spezialleistung nicht.

Achtung: Die Ziffer 5486 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine zweidimensionale planare Szintigraphie ohne tatsächliche dreidimensionale Schichtbildrekonstruktion stattgefunden hat.

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Dokumentation der GOÄ 5486: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die rechtfertigende Indikation als auch der konkrete Ablauf der SPECT-Akquisition detailliert festgehalten werden.

Der schriftliche Befundbericht muss zwingend Angaben zur Rekonstruktion in den drei Ebenen (transversal, sagittal, koronal) enthalten. Auch die verwendeten Rekonstruktionsalgorithmen und Filtertechniken sollten kurz dokumentiert werden, um den hohen technischen Aufwand der Leistung transparent zu machen.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf KHK bei atypischer Angina pectoris. Durchführung einer Myokardszintigraphie in Ruhe und unter Belastung. Ergänzende SPECT-Akquisition (GOÄ 5486) zur dreidimensionalen Perfusionsanalyse. Rekonstruktion in transversaler, sagittaler und koronaler Ebene zeigt einen reversiblen Perfusionsdefekt im posterolateralen Myokardsegment.

GOÄ 5486: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5486 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 (125,89 €) bis zum Höchstsatz von 2,5 (174,85 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein erheblicher Mehraufwand bei der Bildakquisition, beispielsweise durch ausgeprägte Bewegungsartefakte bei unruhigen oder schmerzgeplagten Patienten.

Auch eine besonders aufwendige Nachbearbeitung der Bilddaten, wie die manuelle Korrektur von Schwächungsartefakten oder die Fusion mit externen CT-Daten, rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5486 ist eine klassische Zuschlags- bzw. Ergänzungsleistung. Sie wird regelhaft in Kombination mit den primären szintigraphischen Leistungen abgerechnet. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der Myokardszintigraphie (GOÄ 5410), der Hirnszintigraphie (GOÄ 5422/5423) sowie der Tumorszintigraphie (GOÄ 5456).

Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung mit Leistungen der Schnittbilddiagnostik anderer Fachgebiete, sofern diese dieselbe anatomische Region betreffen und die Kriterien einer Doppelberechnung erfüllen. Die strikte Beachtung der Ausschlussziffern sichert eine reibungslose Erstattung.

Ziffer 5486 in der neuen GOÄ

Die SPECT (Single-Photonen-Emissions-Computertomographie) mit Darstellung in drei Ebenen (bisher eigenständige Ergänzungsleistung; 2,3-facher Satz 125,89 €) wird in der neuen GOÄ als Zuschlag geführt: Nummer 13546 „Zuschlag zu [einer Reihe szintigraphischer Leistungen] für Einzelphotonen-Emissionscomputertomographie (SPECT) mit Darstellung in mindestens drei Ebenen" zum Festpreis von 120,01 €.

Der Zuschlag ist nur zu den in seiner Legende ausdrücklich genannten Hauptleistungen (u. a. 13500, 13504–13519, 13523, 13525–13530, 13533–13539, 13541, 13545) berechnungsfähig. In einer Sitzung nicht neben 13547 ansetzbar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5486

Die GOÄ-Ziffer 5486 berechnet die Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen. Sie wird als Ergänzungsleistung zu szintigraphischen Untersuchungen wie der Myokard- oder Hirnszintigraphie angesetzt.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 5486 beträgt 125,89 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 69,94 Euro, während der Höchstsatz (2,5-facher Satz) mit 174,85 Euro berechnet wird.
Die GOÄ-Ziffer 5486 darf nicht neben der Ziffer 5487 (mehrphasige SPECT) abgerechnet werden. Beide Ziffern schließen sich gegenseitig aus, da die Ziffer 5487 die aufwendigere Variante darstellt.
Ja, die GOÄ 5486 ist explizit neben der Myokardszintigraphie nach GOÄ 5410 berechnungsfähig. Sie dient dabei als Ergänzungsleistung zur räumlichen Darstellung der Myokardperfusion.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz hinaus kann durch einen erhöhten Zeitaufwand bei unruhigen Patienten oder schwierigen anatomischen Verhältnissen begründet werden. Auch eine besonders komplexe Befundung oder Artefaktbereinigung rechtfertigt einen höheren Faktor.
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