Die Abrechnung der Positronen-Emissions-Tomographie nach GOÄ-Ziffer 5488 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5488
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) – gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen –
Die GOÄ-Ziffer 5488 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Darstellung von Stoffwechselprozessen im Körper. Diese Leistung umfasst die Positronen-Emissions-Tomographie einer bestimmten Körperregion, wobei die multiplanare Rekonstruktion in mehreren Ebenen bereits abgegolten ist. Die Ziffer ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte verortet und stellt eine der am höchsten bewerteten Einzelleistungen dar.
Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen ist der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befunden und der Diagnose bereits Teil dieser Leistung. Eine gesonderte Berechnung eines einfachen Berichts ist daher ausgeschlossen. Nur bei Vorliegen besonderer medizinischer Voraussetzungen kann ein ausführlicher Bericht separat liquidiert werden.
GOÄ 5488 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Indikation zur Durchführung einer PET nach GOÄ 5488 ist streng zu stellen und betrifft meist komplexe onkologische, kardiologische oder neurologische Fragestellungen. In der Onkologie dient die Untersuchung primär dem Staging von Tumoren, der Suche nach Rezidiven oder der Vitalitätsprüfung von Tumorgewebe nach einer Chemo- oder Strahlentherapie. Hierbei wird die regionale Stoffwechselaktivität mittels schwach radioaktiver Tracer präzise visualisiert.
In der Neurologie wird die Ziffer häufig für die Lokalisationsdiagnostik epileptogener Foki oder zur Differenzialdiagnostik von Demenzerkrankungen herangezogen. Kardiologische Fragestellungen betreffen meist den Nachweis von vitalem Myokard vor geplanten Revaskularisationen. Die Abgrenzung zur Ganzkörper-PET ist dabei essenziell, da die GOÄ 5488 explizit auf eine Körperregion oder Teilkörperuntersuchung beschränkt ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5488
Fallbeispiel 1: Regionales PET bei Verdacht auf Bronchialkarzinom-Rezidiv
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf ein Lokalrezidiv eines Bronchialkarzinoms vor. Zur Abklärung der lokalen Stoffwechselaktivität im Thoraxbereich wird eine regionale PET durchgeführt. Die Untersuchung zeigt eine fokale Mehrspeicherung im ehemaligen Tumorbett, was den Verdacht erhärtet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5488 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: PET-Untersuchung des Gehirns bei therapierefraktärer Epilepsie
Bei einer Patientin mit therapierefraktärer fokaler Epilepsie soll vor einem geplanten chirurgischen Eingriff der epileptogene Fokus lokalisiert werden. Es erfolgt eine hochauflösende PET-Untersuchung des Gehirns. Die präzise Darstellung der Stoffwechselminderung (Hypometabolismus) erlaubt die exakte Zuordnung des Fokus. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5488 mit einer begründeten Steigerung aufgrund des erhöhten Rekonstruktionsaufwands.
Fallbeispiel 3: Kombination mit szintigrafischer Basisleistung bei Knochenmetastasen
Im Rahmen eines Tumorstagings bei einem Prostatakarzinom-Patienten wird eine regionale PET des Beckens durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine szintigrafische Basisleistung zur Beurteilung des gesamten Skelettsystems. Neben der GOÄ-Ziffer 5488 wird die GOÄ-Ziffer 5430 für die Basisleistung in Ansatz gebracht. Diese Kombination ist medizinisch begründet und nach aktueller Rechtsprechung vollumfänglich liquidationsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5488: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 5488 und 5489. Die Ganzkörper-PET nach Ziffer 5489 schließt die regionale PET nach Ziffer 5488 begrifflich und abrechnungstechnisch aus. Ein solches Nebeneinander führt unweigerlich zur Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung des Befundberichts. Die routinemäßige Berechnung der GOÄ-Ziffer 75 neben der 5488 wird von Prüfern oft gestrichen, da der einfache Befundbericht bereits abgegolten ist. Nur wenn ein ausführlicher Befundbericht mit Anamnese, Epikrise und Therapieempfehlung erstellt wurde, ist die Ziffer 75 ansetzbar. Dies wird durch das Urteil des Landgerichts Bonn (Az.: 9 O 464/09) gestützt.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Kombination von PET und szintigrafischen Basisleistungen die medizinische Notwendigkeit für beide Verfahren getrennt aus der Dokumentation hervorgeht, um Kürzungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 5488: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikationsstellung, der verwendete radioaktive Tracer inklusive Dosis sowie die untersuchte Körperregion zweifelsfrei dokumentiert sein. Auch die technischen Parameter der Akquisition und die Art der multiplanaren Rekonstruktion gehören in den Befundbericht.
Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet wird. Unruhige Patienten, die eine intensive Betreuung benötigen, oder technische Besonderheiten bei der Bildfusion müssen detailliert beschrieben werden. Dies sichert den Abrechnungsanspruch bei nachträglichen Prüfungen ab.
Dokumentation: Regionales PET des Gehirns bei V.a. Demenz vom Alzheimer-Typ. Applikation von 185 MBq 18F-FDG i.v. Akquisition 50 min p.i., Dauer 20 min. Erhöhter Betreuungsaufwand bei ausgeprägter motorischer Unruhe des Patienten. Multiplanare Rekonstruktion in drei Ebenen erfolgt.
Tipp: Verwenden Sie standardisierte Dokumentationsvorlagen in Ihrer Praxissoftware, die alle abrechnungsrelevanten Parameter für die PET-Diagnostik automatisch abfragen.
GOÄ 5488: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 5488 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Als medizinische Begründung für eine Überschreitung des Schwellenwertes gelten beispielsweise ein extremes Übergewicht des Patienten, das die Bildqualität beeinträchtigt und längere Messzeiten erfordert. Auch eine ausgeprägte Klaustrophobie, die eine kontinuierliche ärztliche Überwachung oder Sedierung notwendig macht, rechtfertigt die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5488 sind bestimmte nuklearmedizinische Leistungen kombinierbar. Die szintigrafische Basisleistung nach GOÄ-Ziffer 5430 oder 5431 ist im Rahmen der Tumordiagnostik explizit neben der PET berechnungsfähig. Ebenso kann die Schnittbildszintigraphie (SPECT) nach GOÄ-Ziffer 5410 in derselben Sitzung abgerechnet werden, sofern sie eine eigenständige diagnostische Fragestellung beantwortet.
Ziffer 5488 in der neuen GOÄ
Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET; bisher 2,3-facher Satz 629,50 €) wird in der neuen GOÄ nach Untersuchungsumfang aufgeteilt:
- 13550 „Positronen-Emissions-Tomographie mit quantitativer Auswertung, je Region" (598,83 €) — bei PET einer einzelnen Region; neben 13551 nur einmal in einer Sitzung berechnungsfähig
- 13551 „Positronen-Emissions-Tomographie von Körperstamm und proximalen Extremitäten mit quantitativer Auswertung" (686,80 €) — bei PET des Körperstamms einschließlich proximaler Extremitäten
Neu ist, dass die quantitative Auswertung in der neuen GOÄ zwingender Bestandteil beider PET-Leistungen ist, während die alte Ziffer 5488 keine Pflicht zur quantitativen Auswertung enthielt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5488
Was hat nicht gestimmt?