GOÄ 5855: Intraoperative Bestrahlung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5855
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen
Punktzahl 6900  
Einfachsatz 402,18 € 1,0x
Regelhöchstsatz 723,92 € 1,8x
Höchstsatz 1005,45 € 2,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5855: Erfahren Sie alles über die Abrechnung der intraoperativen Bestrahlung und die wichtigen Analogbewertungen für IMRT und IGRT.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5855

Nr. 5855: Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen – 6900 Punkte

Die Gebührenposition GOÄ 5855 beschreibt die intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen (IORT). Diese hochspezialisierte Form der Strahlentherapie wird direkt während eines chirurgischen Eingriffs am geöffneten Patienten angewendet. Ziel ist es, verbliebene Tumorzellen im OP-Gebiet unmittelbar und präzise zu vernichten, während das umliegende gesunde Gewebe maximal geschont wird.

Die Leistung fällt unter den Abschnitt O V der Gebührenordnung für Ärzte, welcher sich mit besonders aufwendigen Bestrahlungstechniken befasst. Neben der originären Anwendung hat die Ziffer durch offizielle Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) eine herausragende Bedeutung für moderne, hochpräzise Bestrahlungsverfahren wie die IMRT und die stereotaktische Präzisionsbestrahlung erlangt.

GOÄ 5855 in der Praxis: Intraoperative Bestrahlung und Analogbewertungen

In der klinischen Praxis wird die originäre GOÄ 5855 vor allem bei der chirurgischen Sanierung von soliden Tumoren eingesetzt, beispielsweise bei fortgeschrittenen Karzinomen im Bauchraum oder beim Mammakarzinom. Die Bestrahlung erfolgt meist mit schnellen Elektronen eines Linearbeschleunigers direkt am freigelegten Tumorlager. Dadurch lässt sich eine sehr hohe Strahlendosis exakt im Zielvolumen applizieren.

Weitaus häufiger wird die GOÄ 5855 jedoch im Rahmen von Analogbewertungen herangezogen. Die Bundesärztekammer empfiehlt die analoge Anwendung für die intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) mit bildgeführter Überprüfung der Zielvolumina (IGRT). Ebenso wird die fraktionierte, stereotaktische Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger am Körperstamm (SBRT) analog über diese Ziffer abgerechnet.

Tipp: Bei der analogen Abrechnung der IMRT/IGRT nach GOÄ 5855 ist zu beachten, dass diese gemäß BÄK-Empfehlung auf den 1,8-fachen Gebührensatz gedeckelt ist, dafür jedoch ohne Mengenbegrenzung je Bestrahlungssitzung liquidiert werden kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5855

Fallbeispiel 1: Originäre intraoperative Elektronenbestrahlung (IORT)

Bei einer Patientin mit einem lokal fortgeschrittenen Mammakarzinom erfolgt die brusterhaltende Operation. Unmittelbar nach der Tumorektomie wird das Tumorlager noch intraoperativ mit schnellen Elektronen eines Linearbeschleunigers bestrahlt. Der Strahlentherapeut rechnet hierfür die GOÄ-Ziffer 5855 zum Regelsatz (1,8-fach = 723,92 €) ab, da der Eingriff ohne außergewöhnliche Erschwernisse verlief.

Fallbeispiel 2: Analoge Abrechnung der IMRT mit IGRT

Ein Patient erhält aufgrund eines Prostatakarzinoms eine intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) mit täglicher bildgeführter Lagekontrolle (IGRT). Die Abrechnung erfolgt je Bestrahlungssitzung analog der Ziffer 5855 GOÄ analog mit dem maximal zulässigen 1,8-fachen Steigerungssatz. Da es sich um eine IMRT handelt, entfällt eine Mengenbegrenzung bezüglich der Fraktionsanzahl.

Fallbeispiel 3: Stereotaktische Präzisionsbestrahlung am Körperstamm

Zur Behandlung einer solitären Lungenmetastase wird eine fraktionierte, stereotaktische Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger durchgeführt. Abgerechnet wird die Leistung je drei Fraktionen analog der Ziffer 5855 GOÄ analog. Die Bestrahlungsplanung wird separat analog mit dem 1,75-fachen Satz der GOÄ 5855 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5855: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der intraoperativen Elektronenbestrahlung mit der interstitiellen Brachytherapie (Spickung mit radioaktiven Substanzen). Für die intraoperative Spickung dürfen die Ziffern 5842 bis 5844 herangezogen werden, eine Abrechnung der GOÄ 5855 ist in diesen Fällen explizit ausgeschlossen.

Zudem versuchen private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen regelmäßig, bei der analogen IMRT-Abrechnung eine Mengenbegrenzung analog zur stereotaktischen Präzisionsbestrahlung durchzusetzen. Dies ist jedoch unzulässig, da die IMRT standardmäßig rund 30 Fraktionen erfordert und die BÄK-Empfehlung bewusst keine Limitierung vorsieht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dies in einem wegweisenden Urteil (Az. 12 K 1012/12) bestätigt.

Achtung: Neben der analogen Abrechnung der GOÄ 5855 für IMRT oder SBRT sind Leistungen aus dem Kapitel O IV. sowie die Ziffern 5377, 5378, 5733 und A 5830 im selben Behandlungsfall strengstens ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 5855: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Bei der originären IORT müssen die Indikation, die chirurgische Freilegung, die exakte Dosisapplikation sowie die Energie der schnellen Elektronen detailliert im Bestrahlungsprotokoll festgehalten werden.

Bei den analogen Anwendungen (IMRT/IGRT) ist die Dokumentation der bildgeführten Überprüfung der Zielvolumina (IGRT) zwingend erforderlich. Auch die individuelle Dosis-Volumen-Histogramm-Berechnung und die Anpassung der Ausblendungen müssen klar aus der Patientenakte hervorgehen.

Dokumentationsbeispiel (IORT):
Intraoperative Elektronenbestrahlung (IORT) des Tumorbetts nach R0-Resektion bei Z.n. Rektumkarzinom. Applikation von 12 Gy mittels schnellen Elektronen (Energie: 9 MeV) über einen Tubus von 6 cm Durchmesser. Vollständiger Schutz der Ureteren durch Bleischilde dokumentiert.

GOÄ 5855: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die originäre GOÄ 5855 kann bei erhöhtem Aufwand (z. B. schwierige anatomische Verhältnisse im Operationsgebiet, aufwendige Lagerung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen für Risikoorgane) bis zum Höchstsatz von 2,5 (1.005,45 €) gesteigert werden. Dies erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Wichtig: Die analoge IMRT-Abrechnung ist laut BÄK-Beschluss starr auf den 1,8-fachen Satz begrenzt und darf nicht weiter gesteigert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer strahlentherapeutischen Serie wird die GOÄ 5855 häufig mit Planungsleistungen kombiniert. Bei der stereotaktischen Präzisionsbestrahlung ist die 3-D-Bestrahlungsplanung analog mit dem 1,75-fachen Satz der GOÄ 5855 berechnungsfähig. Ausgeschlossen sind hingegen die Standard-Planungsziffern aus dem Kapitel O IV sowie die Ziffern 5377 (Computer-Tomographie zur Bestrahlungsplanung) und 5733 (MRT zur Bestrahlungsplanung), wenn sie im selben Behandlungsfall neben den analogen Leistungen erbracht werden.

Ziffer 5855 in der neuen GOÄ

Die intraoperative Strahlenbehandlung — und die nach altem Kommentar dazugehörenden analogen Anwendungen IMRT, IGRT und fraktionierte Stereotaxie — werden im Entwurf in eigenständige Leistungspaare aus Bestrahlung und Planung aufgeteilt:

  • 13621 Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen oder Photonen über 1 MeV, je Bestrahlungssitzung (608,33 €)
  • 13617 Intensitätsmodulierte Bestrahlung (IMRT) mittels Photonen oder Elektronen, erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere je 5 Gy (176,10 €), zzgl. 13608 individueller IMRT-Bestrahlungsplan, einmal je erstes Zielvolumen (2.323,16 €)
  • 13616 Fraktionierte stereotaktische Bestrahlung (über 1 MeV), erstes Zielvolumen je 1 Gy, jedes weitere je 5 Gy (253,31 €), zzgl. 13607 rechnergestützte individuelle Bestrahlungsplanung für Stereotaxie, einmal je erstes Zielvolumen (2.516,95 €)

Die Planung (13607, 13608) ist nur ansetzbar, wenn sie tatsächlich erbracht und dokumentiert wurde. Heute beim 2,3-fachen Satz: 723,92 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5855

Ja, die intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) mit IGRT kann gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer analog nach der GOÄ-Ziffer 5855 berechnet werden. Diese Analogabrechnung ist auf den 1,8-fachen Gebührensatz begrenzt. Eine Mengenbegrenzung für die Anzahl der Fraktionen existiert hierbei nicht.
Neben der analogen Anwendung der GOÄ 5855 sind Leistungen aus dem Kapitel O IV. sowie die Ziffern 5377, 5378, 5733 und A 5830 im selben Behandlungsfall ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Standard-Planungsleistungen und bestimmte bildgebende Verfahren zur Bestrahlungsplanung. Der Ausschluss muss bei der Rechnungsstellung zwingend beachtet werden.
Nein, für die analoge Abrechnung der IMRT nach GOÄ 5855 gibt es keine Mengenbegrenzung. Dies unterscheidet sie von der stereotaktischen Präzisionsbestrahlung, die auf maximal 15 Fraktionen in sechs Monaten limitiert ist. Gerichte haben die Abrechnung ohne Mengenbegrenzung für rechtens erklärt.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5855 ist für die intraoperative Spickung mit radioaktiven Substanzen (Brachytherapie) nicht berechnungsfähig. Für diese interventionellen strahlentherapeutischen Maßnahmen müssen stattdessen die Ziffern 5842 bis 5844 genutzt werden. Die GOÄ 5855 bezieht sich ausschließlich auf die Bestrahlung mit Elektronen.
Der Höchstsatz der GOÄ-Ziffer 5855 liegt beim 2,5-fachen Steigerungssatz bei 1.005,45 €. Der einfache Gebührensatz beträgt 402,18 €, während der Regelhöchstsatz (1,8-fach) bei 723,92 € liegt. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei der analogen IMRT-Abrechnung jedoch ausgeschlossen.
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