GOÄ 5733: Computergesteuerte Analyse korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5733
Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,63 € 1,0x
Höchstsatz 46,63 € 1,0x
Ausschlüsse

Der Zuschlag GOÄ 5733 für computergesteuerte Analysen bietet 46,63 € Honorar. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5733

Im offiziellen Gebührenverzeichnis wird die Ziffer wie folgt beschrieben:

Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)

Diese Zuschlagsziffer bewertet den erheblichen Mehraufwand, der durch die computergestützte Nachverarbeitung von Bilddaten entsteht. Sie kommt primär im Rahmen von modernen Schnittbildverfahren wie der Magnetresonanztomographie (MRT) zum Einsatz. Die Leistung umfasst die softwarebasierte Auswertung komplexer Datensätze, die über die Standardbildrekonstruktion hinausgeht.

GOÄ 5733 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ 5733 setzt eine medizinisch indizierte, computergestützte Zusatzanalyse voraus. Ein häufiges Einsatzgebiet ist die multiparametrische MRT der Prostata (mpMRT). Hierbei berechnet eine Spezialsoftware die zeitliche Dynamik der Kontrastmittelanreicherung in Form von Kinetik-Kurven.

Auch bei der MR-Mammographie ist diese Analyse unverzichtbar, um gutartige von bösartigen Gewebeveränderungen abzugrenzen. Ein weiteres wichtiges Feld sind dreidimensionale Rekonstruktionen bei Gefäßdarstellungen (MR-Angiographie). Die reine visuelle Beurteilung der Schichtbilder reicht für diese Ziffer nicht aus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5733

Fallbeispiel 1: Multiparametrische MRT der Prostata

Ein Patient stellt sich zur Abklärung eines erhöhten PSA-Wertes vor. Es erfolgt eine mpMRT der Prostata mit Kontrastmittelgabe. Zur präzisen Einordnung nach dem PI-RADS-Klassifikationssystem wird eine computergestützte Kinetik-Analyse durchgeführt. Die Software generiert Zeit-Intensitäts-Kurven des suspekten Areals. Neben den MRT-Grundleistungen wird der Zuschlag 5733 für die Kinetik-Analyse abgerechnet.

Fallbeispiel 2: MR-Mammographie bei Hochrisikopatientin

Bei einer Patientin mit familiärer Vorbelastung wird eine MR-Mammographie durchgeführt. Zur Beurteilung eines unklaren Herdbefundes ist die Analyse des Kontrastmittel-Wash-in und -Wash-out erforderlich. Die computergestützte Auswertung liefert die entscheidenden Kurvenverläufe. Die Abrechnung erfolgt über die MRT-Ziffern der Mamma zuzüglich der Ziffer 5733.

Fallbeispiel 3: MR-Angiographie der Becken-Beingefäße

Zur Planung einer interventionellen Therapie bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit wird eine MR-Angiographie durchgeführt. Aus den primären Schichtbildern wird eine aufwendige 3D-Rekonstruktion des Gefäßbaums erstellt. Diese räumliche Darstellung erleichtert dem Operateur die Orientierung. Die Abrechnung des Zuschlags nach GOÄ 5733 ist hier vollumfänglich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5733: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler ist der Versuch, die Ziffer mit einem Steigerungssatz über dem 1,0-fachen Satz abzurechnen. Die GOÄ schreibt jedoch zwingend vor, dass dieser Zuschlag nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden darf. Eine Steigerung auf den 1,8-fachen oder 2,5-fachen Satz ist rechtlich unzulässig und führt zur sofortigen Kürzung.

Achtung: Der Zuschlag 5733 ist je Sitzung streng auf eine einmalige Abrechnung begrenzt. Auch wenn mehrere Körperregionen analysiert werden, darf die Ziffer nicht mehrfach in Ansatz gebracht werden.

Zudem müssen die strengen Ausschlussbestimmungen im selben Behandlungsfall beachtet werden. Die Ziffer darf nicht neben der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (analog 5855) oder Leistungen der Strahlentherapie (Kapitel O IV) abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 5377, 5378 und bedingt A5830 ist ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 5733: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der computergestützten Analyse klar hervorgehen. Zudem sollten die generierten Analyseergebnisse wie Kurvendiagramme oder 3D-Renderings dauerhaft im PACS archiviert werden.

Dokumentation: Durchführung einer computergestützten Kinetik-Analyse (Time-Intensity-Curves) zur Differenzierung einer suspekten Läsion im peripheren rechtsseitigen Prostatadrittel. Archivierung der Kurven im PACS.

Im Befundbericht sollte die Analyse explizit erwähnt und das Ergebnis interpretiert werden. Die bloße Erwähnung, dass eine Software genutzt wurde, reicht ohne dokumentierte Befundrelevanz oft nicht aus.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine, die sowohl die Indikation als auch das konkrete technische Verfahren der computergestützten Analyse präzise beschreiben.

GOÄ 5733: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Wie bereits erläutert, existiert für die GOÄ-Ziffer 5733 keine Steigerungsfähigkeit. Der Gesetzgeber hat für diesen Zuschlag einen Festbetrag von 46,63 € definiert. Erschwerende Faktoren können stattdessen bei der Hauptleistung (der zugrundeliegenden MRT-Ziffer) über einen erhöhten Steigerungssatz geltend gemacht werden.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag 5733 wird regelhaft mit den MRT-Leistungen des Abschnitts O III kombiniert. Typische Partnerziffern sind die 5720 (MRT der Prostata) oder die 5724 (MRT der weiblichen Brust). Es ist darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen mit anderen softwaregestützten Auswertungen stattfinden, die bereits in den Hauptleistungen enthalten sind.

Ziffer 5733 in der neuen GOÄ

Der bisherige allgemeine Zuschlag für computergesteuerte Analyse und 3D-Rekonstruktion (heute beim 2,3-fachen Satz: 46,63 €) wird im Entwurf auf zwei klar umrissene Anwendungsbereiche aufgeteilt — alle übrigen Verfahren erhalten keinen direkten Nachfolger:

  • 13361 Zuschlag für computergesteuerte Analyse der Hirnfeinstrukturen oder ZNS-Gefäße (z. B. Volumetrie), nur zu MRT-Leistungen von Kopf oder Wirbelsäule — einmal je Sitzung (13,63 €)
  • 13552 Zuschlag für rechnergestützte rekonstruktive dreidimensionale Bildanalyse bei SPECT oder PET (z. B. MPR, MIP) — je Sitzung (54,12 €)

CT-Computeranalysen, kinematische Auswertungen und sonstige bildgebende Verfahren außerhalb dieser beiden Gruppen erhalten im Entwurf keinen eigenen Nachfolgecode. Wer heute mit Ziffer 5733 für CT-3D-Rekonstruktionen abrechnet, sollte prüfen, ob eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 der neuen GOÄ in Betracht kommt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5733

Nein, die GOÄ-Ziffer 5733 ist eine Zuschlagsziffer, die ausschließlich mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) abgerechnet werden darf. Eine Erhöhung des Steigerungssatzes ist gesetzlich ausgeschlossen.
Die Ziffer 5733 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Werden am selben Tag mehrere MRT-Untersuchungen in getrennten Sitzungen durchgeführt, muss dies zeitlich genau dokumentiert werden.
Typische Anwendungsgebiete sind die multiparametrische MRT der Prostata (mpMRT), die MR-Mammographie sowie MR-Angiographien mit 3D-Rekonstruktionen. Sie dient der computergestützten Auswertung von Kontrastmittelkinetiken oder räumlichen Darstellungen.
Die Ziffer darf im selben Behandlungsfall nicht neben der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT analog 5855), Leistungen aus Kapitel O IV sowie den Nummern 5377, 5378 und bedingt A5830 abgerechnet werden.
Da die Ziffer nur zum einfachen Gebührensatz berechnet werden darf, beträgt das Honorar immer exakt 46,63 €. Eine Abweichung von diesem Betrag ist in der GOÄ nicht vorgesehen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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