GOÄ A5830: MLC-Ausblendung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A5830
Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung,
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x

Die Abrechnung der computergestützten Individual-Ausblendung (MLC) nach GOÄ A5830 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5830

Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung, analog Nr. 5378

Die Ziffer A5830 beschreibt eine hochpräzise Methode der modernen Strahlentherapie. Durch den Einsatz von Multileaf-Kollimatoren wird der Therapiestrahl exakt an die Konturen des Tumors angepasst. Dies ermöglicht eine maximale Schonung des umliegenden, gesunden Gewebes. Die Abrechnung erfolgt analog zur GOÄ-Nummer 5378, was durch den Zentralen Konsultationsausschuss festgelegt wurde.

GOÄ A5830 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der computergestützten Individual-Ausblendung ist heute Standard in der Radioonkologie. Besonders bei der Behandlung von Tumoren, die in unmittelbarer Nähe zu strahlensensiblen Risikoorganen liegen, ist diese Technik unverzichtbar. Typische Indikationen umfassen beispielsweise Prostatakarzinome, Hirntumoren oder Kopf-Hals-Tumoren. Die Programmierung der MLC-Systeme erfordert eine präzise dreidimensionale Bestrahlungsplanung.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation zur Schonung spezifischer Risikoorgane für jedes einzelne Feld klar aus der Behandlungsplanung hervorgeht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5830

Fallbeispiel 1: Bestrahlung eines Prostatakarzinoms

Ein Patient erhält eine kurative Strahlentherapie bei einem lokal begrenzten Prostatakarzinom. Zur Schonung von Rektum und Harnblase wird eine computergestützte Individual-Ausblendung über fünf Bestrahlungsfelder programmiert. Die Abrechnung erfolgt für jedes der fünf Felder einmalig für die gesamte Bestrahlungsserie. Somit kann die Ziffer A5830 fünfmal im Rahmen dieser Serie angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Komplexe Bestrahlung eines Glioblastoms

Bei der Bestrahlung eines hochgradigen Glioms liegt das Zielvolumen extrem nah am Hirnstamm. Die Erstellung der MLC-Konfiguration erfordert aufgrund der hochgradig unregelmäßigen Geometrie einen extremen Programmieraufwand. Die Abrechnung der Ziffer A5830 erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8. Dies wird mit der schwierigen Feldkonfiguration und der kritischen Nähe zum Risikoorgan begründet.

Fallbeispiel 3: Adjuvante Bestrahlung bei Mammakarzinom

Nach einer brusterhaltenden Operation erfolgt die adjuvante Bestrahlung der betroffenen Brust. Zum Schutz der Lunge und des Myokards werden zwei tangentiale Felder mit MLC-Ausblendung geplant. Die Ziffer A5830 wird für diese zwei Bestrahlungsfelder jeweils einmalig für die Bestrahlungsserie abgerechnet. Dies sichert eine adäquate Vergütung des planerischen Aufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5830: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fälschliche Abrechnung von Sachkosten für physikalische Bleiblöcke. Wenn die Individual-Ausblendung über MLC (A5830) erfolgt, ist der zusätzliche Ansatz von Auslagen nach § 10 GOÄ für Bleiblöcke für dasselbe Feld ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent. Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnungsfrequenz.

Achtung: Die Ziffer A5830 darf nicht pro Bestrahlungssitzung (Fraktion) abgerechnet werden. Sie ist streng auf eine einmalige Berechnung je Feld und Bestrahlungsserie limitiert.

Wird eine Bestrahlungsserie aufgrund einer anatomischen Veränderung des Patienten vorzeitig angepasst (Re-Planung), kann eine neue Serie begründet sein. Dies muss jedoch detailliert dokumentiert und medizinisch begründet werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ A5830: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer A5830 müssen die exakten Parameter der MLC-Programmierung in der Bestrahlungsplanungssoftware hinterlegt sein. Zudem muss die medizinische Notwendigkeit der Ausblendung, also der Schutz spezifischer Risikoorgane, dokumentiert werden. Auch die Verifizierung der Feldgrenzen vor der ersten Applikation gehört in die Akte.

Dokumentation: Indikation zur MLC-Ausblendung bei Feld 1 bis 3 zur Schonung des Rückenmarks. Erfolgreiche computergestützte Programmierung und Verifizierung der Feldkonfiguration am [Datum].

GOÄ A5830: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwierigkeitsgrad der MLC-Programmierung variiert je nach Feldgröße und Feldkonfiguration erheblich. Gemäß den Vorgaben des Zentralen Konsultationsausschusses ist dieser unterschiedliche Aufwand über den Steigerungsfaktor nach § 5 GOÄ abzubilden. Besonders komplexe, asymmetrische Felder oder die unmittelbare Nähe zu mehreren Risikoorganen rechtfertigen eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 hinaus.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A5830 wird typischerweise in Kombination mit den Ziffern für die Hochvoltstrahlentherapie (z. B. GOÄ 5840 bis 5855) abgerechnet. Auch die vorausgehende computergestützte Bestrahlungsplanung nach GOÄ 5835 ist ein häufiger Kombinationspartner. Es ist darauf zu achten, dass die Planungsleistungen und die Ausblendungsleistungen sauber voneinander abgegrenzt dokumentiert werden.

Ziffer A5830 in der neuen GOÄ

Für die computergestützte Individual-Ausblendung mittels Multileaf-Kollimatoren (MLC) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Im Gesamtkatalog findet sich keine Ziffer, die MLC oder Multileaf-Ausblendung explizit benennt. Der heute mit 104,92 € (2,3-facher Satz) vergütete Aufwand geht im IMRT-Kontext in der Komplex-IMRT-Ziffer auf — eine separate Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5830

Die GOÄ-Ziffer A5830 darf einmal je Feld und Bestrahlungsserie abgerechnet werden. Eine tägliche Abrechnung pro Bestrahlungssitzung ist ausgeschlossen. Ändert sich das Feldlayout während einer Serie grundlegend, kann eine neue Bestrahlungsserie vorliegen.
Nein, eine zusätzliche Abrechnung von Auslagen nach § 10 GOÄ für Bleiblöcke ist neben der Ziffer A5830 ausgeschlossen. Die computergestützte Individual-Ausblendung mittels Multileaf-Kollimatoren ersetzt diese physischen Blöcke. Eine Kombination beider Abrechnungswege für dasselbe Feld ist unzulässig.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch eine besonders komplexe Feldkonfiguration oder eine schwierige Feldgröße begründet werden. Auch die unmittelbare Nähe zu hochsensiblen Risikoorganen, die eine extrem präzise Programmierung erfordert, rechtfertigt einen höheren Faktor nach § 5 GOÄ. Die Begründung muss patientenindividuell dokumentiert werden.
Nein, die Ziffer A5830 wird analog zur GOÄ-Nummer 5378 abgerechnet. Dies basiert auf einem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen. Sie beschreibt die computergestützte Individual-Ausblendung mittels Multileaf-Kollimatoren (MLC).
In der Patientenakte müssen die genaue Feldkonfiguration, die Zielvolumendefinition und die zu schonenden Risikoorgane detailliert festgehalten werden. Zudem sollte der Nachweis der erfolgreichen Programmierung und Verifizierung des Multileaf-Kollimators dokumentiert sein. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Prüfungen durch private Krankenversicherungen ab.
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