Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5840: So rechnen Ärzte den Bestrahlungsplan für die Brachytherapie rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5840
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
Die GOÄ-Ziffer 5840 beschreibt eine hochspezialisierte radiologische Leistung im Rahmen der Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden. Diese Leistung umfasst die detaillierte physikalische und klinische Planung einer Bestrahlungsserie. Sie bildet das Fundament für eine präzise und schonende Tumortherapie im unmittelbaren Nahbereich des Tumorgewebes.
Der Leistungsinhalt der Ziffer 5840 ist streng definiert und setzt sich aus mehreren Teilschritten zusammen. Hierzu gehören die präzise Berechnung der Dosis im Zielvolumen sowie die Festlegung der Lokalisation und Einstellung der Applikatoren. Zudem sind die Dokumentation mittels Feldkontrollaufnahmen und die Erfassung der klinischen Indikation zwingende Bestandteile der Leistung.
GOÄ 5840 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 5840 setzt voraus, dass eine Brachytherapie nach den Ziffern 5844 (interstitielle oder intrakavitäre Brachytherapie) oder 5846 (Kontakttherapie) geplant wird. Typische klinische Einsatzgebiete finden sich in der gynäkologischen Onkologie, der Urologie sowie bei der Behandlung von Hauttumoren mittels Kontakttherapie. Die Planung stellt sicher, dass das umschlossene Radionuklid seine maximale Wirkung im Zielvolumen entfaltet, während das umliegende gesunde Gewebe bestmöglich geschont wird.
Grundsätzlich ist die Ziffer 5840 nur einmal je Bestrahlungsserie berechnungsfähig. Eine Serie definiert sich über den zusammenhängenden Behandlungszyklus eines bestimmten Zielvolumens. Treten jedoch gravierende anatomische Veränderungen während der Therapie auf, die eine vollständige Neuplanung erfordern, kann eine erneute Berechnung unter Angabe einer medizinischen Begründung gerechtfertigt sein.
Tipp: Bei der Low-Dose-Rate-Brachytherapie der Prostata (PSI) existiert eine offizielle Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer. Hiernach ist die Erstellung eines Vorplans sowie eines Post-Implantations-Nachplans (jeweils analog nach Nr. 5840) zulässig, sodass die Ziffer im Behandlungsverlauf insgesamt zweimal angesetzt werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5840
Fallbeispiel 1: Intrakavitäre Brachytherapie bei Zervixkarzinom
Eine Patientin mit einem fortgeschrittenen Zervixkarzinom erhält eine intrakavitäre Brachytherapie nach GOÄ-Ziffer 5844. Vor dem Start der Applikation erfolgt die Erstellung des Bestrahlungsplans inklusive Dosisberechnung und Applikatorlokalisation. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5840 zum Regelsatz (1,8-fach) neben der Ziffer 5844 für die Durchführung der Therapie.
Fallbeispiel 2: Low-Dose-Rate-Brachytherapie der Prostata (PSI)
Bei einem Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom wird eine permanente Seed-Implantation durchgeführt. Es erfolgt zunächst die präoperative Bestrahlungsplanung und Wochen nach dem Eingriff eine CT-gestützte Post-Implantationsplanung (Nachplan). Abrechnungstechnisch werden hier zwei Bestrahlungspläne analog nach GOÄ 5840 angesetzt, da sich die Dosisverteilung durch die tatsächliche Lage der Seeds verändert hat.
Fallbeispiel 3: Kontakttherapie eines Basalioms
Ein Patient stellt sich mit einem oberflächlichen Basaliom im Gesichtsbereich vor, das mittels Kontakttherapie (GOÄ-Ziffer 5846) behandelt werden soll. Der Arzt erstellt einen individuellen Bestrahlungsplan zur exakten Positionierung des Applikators und Dosisverteilung. Die Erstellung dieses Plans wird mit der GOÄ-Ziffer 5840 berechnet, da alle geforderten Leistungsinhalte vollständig erbracht und dokumentiert wurden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5840: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffer 5840 und Ziffer 5842. Die GOÄ-Ziffer 5842 regelt die Bestrahlungsplanung für die interstitielle oder intrakavitäre Brachytherapie mit einem ferngesteuerten Afterloading-System. Da es sich hierbei um ein eigenständiges, technisiertes Verfahren handelt, besteht ein strikter gesetzlicher Ausschluss zwischen diesen beiden Planungsziffern.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die mehrfache Berechnung der Ziffer 5840 innerhalb einer einzigen Bestrahlungsserie. Ohne eine fundierte, einzelfallbezogene Begründung in der Liquidation ist eine Mehrfachabrechnung unzulässig. Ausgenommen hiervon ist lediglich die oben beschriebene Prostata-Seed-Implantation (PSI), sofern die analogen Vorgaben der Bundesärztekammer exakt eingehalten werden.
Achtung: Das Fehlen einzelner obligater Leistungsinhalte, wie beispielsweise der Feldkontrollaufnahmen oder der Dosisberechnung im Zielvolumen, führt bei einer Überprüfung unweigerlich zum Honorarverlust. Alle vier in der Leistungslegende genannten Kriterien müssen zwingend erfüllt sein.
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Dokumentation der GOÄ 5840: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle vier Kernbereiche der Leistungslegende detailliert und nachvollziehbar erfasst werden. Insbesondere die Berechnung der Dosisverteilung und die genaue Lage der Applikatoren sollten durch entsprechende Bilddaten und Protokolle belegt sein.
Auch die Indikationsstellung für die gewählte Brachytherapieform muss klar aus den Behandlungsunterlagen hervorgehen. Feldkontrollaufnahmen zur Verifizierung der Applikatorposition sind digital zu archivieren und dem Planungsdatensatz zuzuordnen. Nur so kann im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der vollständige Leistungsumfang zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentationsbeispiel:
- Indikation: Histologisch gesichertes Zervixkarzinom (cT2a N0 M0).
- Dosisberechnung: Zielvolumendefinition (HR-CTV), Dosisvorgabe 7 Gy je Fraktion am Referenzpunkt.
- Applikation: Einbringen des Ring-Stift-Applikators, Lokalisation radiologisch verifiziert.
- Dokumentation: Feldkontrollaufnahmen Nr. 3 und 4 archiviert, Dosis-Volumen-Histogramm (DVH) erstellt.
GOÄ 5840: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 5840 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Honorar von 157,37 € entspricht. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 2,5 (218,58 €) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen für einen erhöhten Aufwand sind eine extrem schwierige anatomische Lage des Tumors, erhebliche Lagerungsschwierigkeiten des Patienten oder eine hochkomplexe Geometrie des Zielvolumens.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 5840 wird regelhaft mit den therapeutischen Ziffern der Brachytherapie kombiniert. Hierzu zählen insbesondere die Ziffer 5844 für die interstitielle/intrakavitäre Applikation sowie die Ziffer 5846 für die Kontakttherapie. Sehr häufig wird zudem der Zuschlag für die Anwendung eines Prozessrechners nach GOÄ-Ziffer 5841 angesetzt, welcher die computergestützte Optimierung der Dosisverteilung honoriert.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit diagnostischen Ziffern, die bereits integraler Bestandteil der Planung sind. Die für die Planung notwendigen bildgebenden Verfahren wie CT (Ziffer 5370 ff.) oder MRT (Ziffer 5700 ff.) sind jedoch eigenständig neben der Planungsziffer abrechenbar, sofern sie medizinisch indiziert sind und separat durchgeführt wurden.
Ziffer 5840 in der neuen GOÄ
Die Brachytherapieplanung (heute beim 2,3-fachen Satz: 157,37 €) wird im Entwurf nach Art des 3D-Plans und nach Bestrahlungsverfahren aufgeteilt:
- 13601 Rechnergestützter Bestrahlungsplan, je Bestrahlungsserie bei Brachytherapie (365,00 €) — bei intrakavitärer HDR-Behandlung
- 13603 Rechnergestützter individueller 3D-Plan bei HDR-Brachytherapie mit bis zu zehn Nadeln, Applikatoren oder Kanälen, einschließlich Röntgenlokalisation, Zielvolumenfestlegung und Dosisverteilung — je Bestrahlungssitzung (303,87 €)
- 13604 Rechnergestützter individueller 3D-Plan bei permanenter interstitieller LDR-Brachytherapie oder Augenapplikatoren — je Bestrahlungsserie (317,28 €)
Welche neue Planungsziffer gilt, entscheidet das Verfahren: HDR oder LDR, intrakavitär oder interstitiell, mit oder ohne vollständigem 3D-Planungsinhalt. Die Dokumentation des Planungsumfangs ist die Grundlage der Zuordnung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5840
Was hat nicht gestimmt?