Der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 5837 vergütet den Mehraufwand bei Großfeld-Bestrahlungen. Der Artikel erläutert die rechtssichere Abrechnung in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5837
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
Die GOÄ-Ziffer 5837 ist ein spezifischer Zuschlagstarif aus dem Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) der Gebührenordnung für Ärzte. Er dient der Abgeltung des erhöhten Aufwands, der bei komplexen Bestrahlungsszenarien im Rahmen der Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen entsteht. Voraussetzung ist, dass die Bestrahlung mit einer Energie von mindestens 1 MeV durchgeführt wird.
Die Leistung umfasst die zusätzliche Vorbereitung, präzise Positionierung und Überwachung, die durch die Nutzung eines Großfeldes oder durch die Anwendung von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern notwendig werden. Der Verordnungsgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Schonung des umliegenden gesunden Gewebes bei großflächigen oder mehrfeldrigen Bestrahlungen eine signifikant höhere Komplexität aufweist.
GOÄ 5837 in der Praxis: Voraussetzungen und Indikationsstellung
In der radiotherapeutischen Praxis kommt die GOÄ 5837 primär bei der Behandlung fortgeschrittener maligner Tumoren zum Einsatz. Typische Indikationen sind Tumorerkrankungen, die eine großflächige Bestrahlung erfordern, wie beispielsweise Lymphome oder ausgedehnte Knochenmetastasen. Auch die adjuvante Bestrahlung nach chirurgischen Eingriffen, bei denen ein großes Zielvolumen erfasst werden muss, rechtfertigt den Ansatz dieses Zuschlags.
Für die korrekte Abrechnung muss zwingend die Basisleistung nach GOÄ-Ziffer 5836 (Hochvoltbestrahlung) erbracht und dokumentiert sein. Ohne diese Hauptleistung ist der Zuschlag formal ungültig und führt bei der Rechnungsprüfung unweigerlich zur Zurückweisung. Die Definition eines Großfeldes orientiert sich an den gängigen radiologischen Standards und den Richtlinien der Fachgesellschaften.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Definition des Großfeldes oder die genaue Anzahl der Strahleneintrittsfelder stets explizit aus dem Bestrahlungsplan hervorgeht, um Rückfragen der Kostenträger im Vorfeld zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5837
Fallbeispiel 1: Bestrahlung eines Mammakarzinoms mit mehreren Feldern
Eine Patientin erhält im Rahmen der adjuvanten Therapie eines Mammakarzinoms eine Hochvoltbestrahlung. Zur optimalen Schonung der Risikoorgane (Lunge und Herz) werden insgesamt vier unterschiedliche Strahleneintrittsfelder genutzt. Die Bestrahlung erfolgt mit einem Linearbeschleuniger (Energie über 1 MeV).
Da mehr als zwei Strahleneintrittsfelder verwendet wurden, ist die Abrechnung des Zuschlags medizinisch und formal begründet. Abgerechnet wird die Basisleistung nach GOÄ 5836 zusammen mit dem Zuschlag nach GOÄ 5837 für diese Fraktion.
Fallbeispiel 2: Großfeld-Bestrahlung bei malignem Lymphom
Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen malignen Lymphom ist eine großflächige Bestrahlung des mediastinalen Raums erforderlich. Die Bestrahlung erfolgt über ein definiertes Großfeld, um das gesamte Tumorgebiet homogen zu erfassen.
Die Anwendung des Großfeldes erfüllt die Kriterien der Ziffer 5837 unabhängig von der Anzahl der Felder. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der Ziffern 5836 und 5837 zum jeweiligen Steigerungssatz.
Fallbeispiel 3: Komplexe Beckenbestrahlung bei Prostatakarzinom
Ein Patient mit einem lokal fortgeschrittenen Prostatakarzinom wird mittels einer Mehrfeld-Technik (fünf Felder) im Beckenbereich bestrahlt. Die präzise Ausrichtung erfordert einen erheblichen zeitlichen und technischen Aufwand je Fraktion.
Die Verwendung von fünf Feldern überschreitet die geforderte Mindestanzahl von mehr als zwei Feldern deutlich. Der Zuschlag nach GOÄ 5837 wird neben der Ziffer 5836 für jede einzelne erbrachte Fraktion in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5837: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung des Zuschlags innerhalb einer Sitzung. Unabhängig davon, ob vier, fünf oder mehr Strahleneintrittsfelder genutzt werden, darf die GOÄ 5837 pro Bestrahlungsfraktion nur ein einziges Mal in Rechnung gestellt werden. Eine Vervielfachung der Ziffer analog zur Feldanzahl ist unzulässig.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die unvollständige Dokumentation der Feldgrößen. Wenn aus den Unterlagen nicht zweifelsfrei hervorgeht, dass ein Großfeld vorlag oder die Mindestanzahl an Feldern überschritten wurde, wird der Zuschlag gestrichen. Die bloße Behauptung in der Rechnung reicht im Ernstfall nicht aus.
Achtung: Der Zuschlag 5837 kann niemals alleine stehen. Wird die Basisleistung 5836 aufgrund eines Codierfehlers nicht übermittelt, ist auch der Zuschlag nicht erstattungsfähig.
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Dokumentation der GOÄ 5837: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und revisionssichere Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Bestrahlungsprotokoll müssen die physikalischen und technischen Parameter jeder Fraktion exakt festgehalten werden. Dazu gehören die exakte Angabe der Feldgrenzen, die Feldgröße in Quadratzentimetern sowie die genaue Konfiguration der Eintrittspforten.
Zusätzlich sollte die medizinische Notwendigkeit der Mehrfeld- oder Großfeldtechnik kurz im klinischen Verlauf dokumentiert sein. Dies erleichtert die Argumentation bei nachträglichen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder private Gutachter erheblich.
Dokumentation: Fraktionierte Hochvoltbestrahlung (6 MeV) des Mediastinums über ein Großfeld (Größe: 15x20 cm) zur homogenen Dosisverteilung. Durchführung gemäß Bestrahlungsplan vom [Datum]. Basisleistung nach GOÄ 5836 und Zuschlag nach GOÄ 5837 dokumentiert.
GOÄ 5837: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz für die GOÄ-Ziffer 5837 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 12,58 € entspricht. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, extrem unruhigen Patienten oder aufwendigen Lagerungsmaßnahmen kann die Gebühr bis zum 2,5-fachen Satz (17,48 €) gesteigert werden. Eine solche Überschreitung des Schwellenwertes erfordert jedoch eine patientenindividuelle und nachvollziehbare Begründung auf der Liquidation.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5837 wird regelhaft mit der Basisleistung 5836 kombiniert. Daneben sind für die vorbereitenden Maßnahmen die Ziffern für die Bestrahlungsplanung (z. B. GOÄ 5831 bis 5833) berechnungsfähig. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Berechnung von Zuschlägen, die andere, sich gegenseitig ausschließende Bestrahlungstechniken honorieren, sofern diese in derselben Fraktion angewendet werden.
Ziffer 5837 in der neuen GOÄ
Den Zuschlag für Großfeldbestrahlung oder mehr als zwei Strahleneintrittfelder bei Beschleunigerbehandlungen (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,58 €) führt der Entwurf nicht fort. Die Feldanzahl spielt in der neuen dosisbasierten Bestrahlungssystematik keine Rolle mehr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5837
Was hat nicht gestimmt?