GOÄ A5840: Bestrahlungsplanung bei Prostata-Seeds

5 Min. Lesezeit
GOÄ A5840
Bestrahlungsplanung vor und nach der Implantation von Prostata-Seeds, einmal je Bestrahlungsplan
Punktzahl 1500  
Einfachsatz 87,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 157,37 € 1,8x
Höchstsatz 218,58 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A5840 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und wie Sie typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5840

A5840: Bestrahlungsplanung vor und nach der Implantation von Prostata-Seeds, einmal je Bestrahlungsplan

Die Ziffer A5840 beschreibt eine analoge Bewertung auf Basis der Ziffer 5840 der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst die hochkomplexe, computergestützte dreidimensionale Bestrahlungsplanung, die speziell für die interstitielle Brachytherapie der Prostata (LDR-Brachytherapie) notwendig ist. Die Planung erfolgt in zwei wesentlichen Schritten, um eine präzise Dosisverteilung im Zielvolumen zu gewährleisten.

In der präoperativen Phase berechnet das System die optimale Positionierung der radioaktiven Seeds unter Schonung der Risikoorgane wie Rektum und Urethra. Nach der Implantation erfolgt eine postoperative Planungsüberprüfung (Postimplantations-Dosimetrie), um die tatsächlich erreichte Dosisverteilung zu verifizieren. Beide Schritte sind integraler Bestandteil dieser Ziffer und können nicht getrennt voneinander berechnet werden.

GOÄ A5840 in der Praxis: Indikation und Ablauf bei der LDR-Brachytherapie

Die klinische Anwendung der GOÄ A5840 ist eng an die Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms mit niedrigem Risikoprofil gebunden. In diesen Fällen stellt die permanente interstitielle Brachytherapie mit Jod-125- oder Palladium-103-Seeds eine etablierte, schonende Therapiealternative dar. Die präzise Bestrahlungsplanung bildet das Fundament für den klinischen Erfolg und die Vermeidung von Nebenwirkungen.

Der Ablauf erfordert eine enge Kooperation zwischen Urologen, Strahlentherapeuten und Medizinphysikexperten. Zunächst werden mittels transrektalem Ultraschall (TRUS) oder MRT die anatomischen Grenzen der Prostata exakt vermessen. Auf Basis dieser Bilddaten erfolgt die virtuelle Platzierung der Seeds im Planungssystem, bevor die eigentliche Implantation stattfindet.

Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, sollte auf der Liquidation stets der Hinweis auf die Gleichwertigkeit nach § 6 Abs. 2 GOÄ sowie die Referenzziffer 5840 gut sichtbar platziert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5840

Fallbeispiel 1: Standardmäßige LDR-Brachytherapie

Ein Patient mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom (Gleason-Score 6, PSA 6,2 ng/ml) stellt sich zur permanenten Seed-Implantation vor. Es erfolgt die präoperative Volumenmessung und die Erstellung des ersten Bestrahlungsplans. Vier Wochen nach der erfolgreichen Implantation von 55 Jod-125-Seeds wird eine postoperative CT-basierte Dosimetrie zur Qualitätskontrolle durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A5840 zum Regelsatz von 1,8 (157,37 €), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Planung bei ausgeprägter Prostatahyperplasie

Bei einem Patienten mit einem Prostatavolumen von 48 ml und einer ausgeprägten intravesikalen Lappung gestaltet sich die Bestrahlungsplanung als äußerst schwierig. Um eine Unterdosierung an den Rändern und eine Überdosierung der Harnblase zu vermeiden, sind multiple iterative Planungsdurchgänge notwendig. Die postoperative Dosimetrie zeigt eine hervorragende Abdeckung des Zielvolumens. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands wird die Ziffer A5840 mit dem Schwellenwert von 2,5 (218,58 €) und einer detaillierten Begründung abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Kombinationsbehandlung mit externer Bestrahlung

Ein Patient mit intermediärem Risiko erhält eine Kombination aus perkutaner Strahlentherapie und einem Brachytherapie-Boost. Die Planung der externen Bestrahlung wird separat nach GOÄ 5855 berechnet. Für die Planung der Seed-Implantation wird zusätzlich die Ziffer A5840 analog herangezogen. Da es sich um zwei völlig unterschiedliche physikalische Planungsverfahren handelt, ist die Nebeneinanderberechnung in diesem Fall medizinisch begründet und zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5840: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer für denselben Patienten im selben Behandlungszyklus. Da der Leistungstext explizit "einmal je Bestrahlungsplan" vorgibt, dürfen die präoperative Planung und die postoperative Dosimetrie nicht als zwei getrennte Leistungen abgerechnet werden. Beide Schritte sind mit der einmaligen Gebühr abgegolten.

Zudem führen Überschneidungen mit allgemeinen Planungsziffern wie der GOÄ 5835 (Bestrahlungsplanung für die interstitielle Therapie) häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Ziffer A5840 ist als speziellere Analogziffer für Prostata-Seeds anzusehen. Wird sie gewählt, ist die gleichzeitige Berechnung der allgemeineren Ziffern für dasselbe Zielvolumen ausgeschlossen.

Achtung: Beihilfestellen fordern bei Analogabrechnungen häufig eine besonders detaillierte Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Stellen Sie sicher, dass die Indikation der LDR-Brachytherapie klar aus den beigefügten Unterlagen hervorgeht.

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Dokumentation der GOÄ A5840: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen alle Schritte der physikalischen und klinischen Bestrahlungsplanung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die verwendeten Bildgebungsdaten (TRUS, CT oder MRT) sowie die berechneten Dosis-Volumen-Histogramme (DVH).

Auch die Anzahl der geplanten und tatsächlich implantierten Seeds sowie die postoperativ ermittelten Qualitätsparameter (wie D90 und V100) müssen dokumentiert sein. Diese Parameter belegen die medizinische Notwendigkeit und die fachgerechte Durchführung der postoperativen Planungsverifikation.

Dokumentation: Präoperative TRUS-gestützte Volumenmessung der Prostata (38 ml). Computergestützte 3D-Bestrahlungsplanung für 60 Jod-125-Seeds. Postoperative CT-Dosimetrie am Tag 28 post-op: V100 beträgt 95,2 %, D90 liegt bei 145 Gy. Risikoorgane (Rektum, Urethra) liegen innerhalb der Toleranzgrenzen.

GOÄ A5840: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der Ziffer A5840 über den Regelhöchstsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extrem asymmetrische Prostatakonfiguration, ausgeprägte Verkalkungen, die die Schallqualität im TRUS beeinträchtigen, oder ein Zustand nach transurethraler Resektion (TURP). Der dadurch entstehende erhöhte Zeitaufwand bei der virtuellen Seed-Verteilung muss in der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestrahlungsplanung nach A5840 steht nie isoliert. Typischerweise wird sie mit den Leistungen für die eigentliche Implantation (z. B. GOÄ 5841 analog) kombiniert. Auch die notwendigen bildgebenden Verfahren wie der transrektale Ultraschall (GOÄ 415) oder postoperative CT-Untersuchungen (GOÄ 5370) zur Lagekontrolle sind nebeneinander berechnungsfähig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Doppelbewertung von physikalisch-technischen Leistungen erfolgt, die bereits in der Planungsgebühr enthalten sind.

Ziffer A5840 in der neuen GOÄ

Die Bestrahlungsplanung vor und nach der Implantation von Prostata-Seeds findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 13604 — „Erstellung eines rechnergestützten individuellen 3D-Bestrahlungsplans bei der permanenten interstitiellen Low-Dose-Rate (LDR) Brachytherapie mit bis zu 10 Nadeln, Applikatoren oder Kanälen, je Bestrahlungsserie" — mit 317,28 €.

Die neue Legende umfasst Röntgenlokalisation, Festlegung des Zielvolumens, individuelle Dosisverteilungsberechnung sowie bei Bedarf Bildfusion, Simulation und KI-gestützte Optimierung. Bei mehr als zehn Nadeln ist zusätzlich der Zuschlag 13605 anzusetzen. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 157,37 €; die neue Ziffer liegt damit erheblich höher und spiegelt den gewachsenen Planungsaufwand wider.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5840

Die GOÄ-Ziffer A5840 regelt die Abrechnung der Bestrahlungsplanung vor und nach der Implantation von Prostata-Seeds. Es handelt sich um eine Analoggebühr, die auf der Ziffer 5840 basiert. Diese Leistung deckt die gesamte computergestützte 3D-Planung ab.
Die Ziffer A5840 ist einmal je Bestrahlungsplan berechnungsfähig. Dies umfasst sowohl die präoperative als auch die postoperative Planungsphase im Rahmen einer Brachytherapie. Eine getrennte Abrechnung dieser beiden Phasen ist nicht zulässig.
Der Regelhöchstsatz für diese strahlentherapeutische Leistung liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 157,37 € entspricht. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Der einfache Gebührensatz beträgt 87,43 €.
Die Ziffer A5840 darf nicht neben anderen Planungsleistungen für denselben Bestrahlungszyklus berechnet werden, wenn diese bereits die Seed-Implantation abdecken. Insbesondere sind Überschneidungen mit allgemeinen Bestrahlungsplanungen nach den Ziffern 5835 oder 5855 genau zu prüfen. Eine Doppelabrechnung für dasselbe Zielvolumen ist unzulässig.
Für eine erfolgreiche Erstattung müssen die detaillierten Planungsparameter, die Anzahl der berechneten Seeds sowie die prä- und postoperativen CT- oder MRT-Datensätze dokumentiert werden. Auch die Begründung für eventuelle Schwellenwertüberschreitungen gehört zwingend in die Patientenakte. Dies sichert den Anspruch gegenüber den privaten Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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