GOÄ A5841: Prozessrechner bei PSI korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A5841
Zuschlag f. Prozessrechner i. Zusammenhang mit Prostata-Seedimplantation (PSI) (analog Nr. 5841*) – n. Beschlüssen des Ausschusses „Gebührenordnung” der BÄK
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 116,57 € 1,0x
Höchstsatz 116,57 € 1,0x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A5841: Erfahren Sie alles über die Abrechnung des Prozessrechner-Zuschlags bei der Prostata-Seedimplantation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5841

A5841: Zuschlag für die Anwendung eines Prozessrechners im Zusammenhang mit einer Prostata-Seedimplantation (PSI) (analog Nr. 5841)

Die Ziffer A5841 stellt eine Analogbewertung dar, die auf Beschlüssen des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer (BÄK) basiert. Sie schließt die technologische Lücke für die hochpräzise, computergestützte Echtzeit-Dosisplanung während einer interstitiellen Brachytherapie der Prostata.

Die Leistung umfasst die Berechnung der optimalen räumlichen Verteilung der radioaktiven Seeds im Gewebe. Hierbei verarbeitet ein hochspezialisierter Prozessrechner intraoperative Ultraschalldaten, um die Strahlendosis exakt auf das Zielvolumen abzustimmen und Risikoorgane wie die Harnblase und das Rektum maximal zu schonen.

GOÄ A5841 in der Praxis: Echtzeit-Dosisplanung bei der Brachytherapie

Die Abrechnung der Analogziffer A5841 ist an die Durchführung einer Prostata-Seedimplantation (PSI) gekoppelt. Diese minimal-invasive Therapieform erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Seed-Positionen an die anatomischen Gegebenheiten während des Eingriffs.

Der Einsatz des Prozessrechners erfolgt direkt im Operationssaal (intraoperatives Online-Planning). Der behandelnde Urologe oder Strahlentherapeut nutzt die errechneten Isodosenkurven, um die Nadeln zur Platzierung der LDR-Seeds millimetergenau zu steuern.

Tipp: Da es sich um eine Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ handelt, muss auf der Liquidation die Bezeichnung der Originalziffer 5841 mit dem verständlichen Zusatz der tatsächlich erbrachten Leistung (z. B. „entsprechend Zuschlag für Prozessrechner bei PSI“) aufgeführt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5841

Fallbeispiel 1: Standardmäßige LDR-Brachytherapie bei lokalisiertem Prostatakarzinom

Ein Patient mit einem lokal begrenzten Niedrig-Risiko-Prostatakarzinom unterzieht sich einer permanenten interstitiellen Brachytherapie mit Jod-125-Seeds. Während des Eingriffs wird die Dosisverteilung mittels eines angeschlossenen Planungssystems fortlaufend neu berechnet.

Die Abrechnung erfolgt mit der Hauptleistung der Implantation sowie dem Zuschlag nach GOÄ A5841 für die Echtzeit-Berechnung durch den Prozessrechner. Dies sichert die Honorierung des hohen technischen Aufwands.

Fallbeispiel 2: Intraoperative Planungsanpassung bei ausgeprägter Prostatahyperplasie

Bei einem Patienten mit einer anatomisch anspruchsvollen Prostataform muss die Seed-Verteilung aufgrund intraoperativer Abweichungen mehrfach angepasst werden. Der Prozessrechner kalkuliert die veränderten Isodosen in Echtzeit neu, um eine Unterdosierung am Apex zu verhindern.

Neben der erschwerten Implantation wird der Zuschlag A5841 angesetzt. Die aufwendige Mehrfachberechnung rechtfertigt zudem eine Erhöhung des Steigerungsfaktors der primären Implantationsleistung.

Fallbeispiel 3: Interdisziplinäre Durchführung der Seedimplantation

Ein Urologe und ein Strahlentherapeut führen die PSI gemeinsam durch. Der Strahlentherapeut übernimmt dabei die physikalische Bestrahlungsplanung und die Steuerung des Prozessrechners im OP.

Der Strahlentherapeut rechnet in diesem Szenario die Planungsleistungen sowie den Zuschlag GOÄ A5841 ab, während der Urologe die chirurgische Einbringung der Applikatoren liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5841: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit anderen computergestützten Planungsleistungen der GOÄ. Der Zuschlag A5841 darf nicht berechnet werden, wenn die zugrundeliegende Hauptleistung bereits die Prozessrechnernutzung als integralen Bestandteil der Leistungsbeschreibung enthält.

Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob eine echte Echtzeit-Dosisplanung stattgefunden hat. Die bloße Verwendung von präoperativ erstellten Schablonen (Preplanning) ohne intraoperative Anpassung rechtfertigt den Zuschlag nicht.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Analogziffer A5841 auf der Rechnung formal korrekt als Analogbewertung gekennzeichnet ist. Das Fehlen des Hinweises „analog“ oder eine unvollständige Leistungsbeschreibung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Zahlungsverweigerungen.

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Dokumentation der GOÄ A5841: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In den OP-Bericht und das Bestrahlungsprotokoll gehören detaillierte Angaben über das verwendete Planungssystem und die Anzahl der berechneten Planungsschritte.

Es muss klar ersichtlich sein, dass die Dosisberechnung interaktiv und intraoperativ erfolgte. Die Speicherung der generierten Isodosenpläne und der finalen Dosis-Volumen-Histogramme (DVH) in der Patientenakte ist obligatorisch.

Dokumentationsbeispiel: Intraoperative Echtzeit-Dosisplanung mittels Prozessrechner (System XY). Kontinuierliche Erfassung der Ultraschall-Schnittbilder, interaktive Optimierung der Seed-Positionen (32 Seeds, Jod-125). Berechnung der Isodosenkurven zur Schonung von Urethra und Rektum. Finales DVH archiviert.

GOÄ A5841: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Zuschlagsleistung ist die Ziffer A5841 nach den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ nicht steigerungsfähig. Sie darf ausschließlich mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) in Höhe von 116,57 € abgerechnet werden.

Erhöhter Aufwand, der durch anatomische Besonderheiten oder technische Schwierigkeiten entsteht, muss stattdessen über den Steigerungsfaktor der zugrundeliegenden Hauptleistung (z. B. der Implantation oder der Bestrahlung) abgebildet und entsprechend begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A5841 wird typischerweise mit den Leistungen für die interstitielle Brachytherapie kombiniert. Hierzu gehören die Applikation von Radionukliden sowie die notwendigen bildgebenden Verfahren wie der transrektale Ultraschall (TRUS) zur Steuerung.

Zudem ist die Kombination mit den physikalischen Bestrahlungsplanungen nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern des Abschnitts O (Strahlentherapie) üblich, sofern diese nicht dieselbe computergestützte Leistung beschreiben. Eine genaue Abstimmung der Abrechnungsausschlüsse ist hierbei zwingend erforderlich.

Ziffer A5841 in der neuen GOÄ

Der Zuschlag für den Prozessrechner im Zusammenhang mit der Prostata-Seed-Implantation wird zur neuen Nummer 13606 — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13603 oder 13604 für Realtime-Planning und/oder Post-Planning" — mit 36,21 €.

Die neue Ziffer setzt die Grundleistung 13604 (aus der Planung, vgl. A5840) voraus und darf nicht erneut aus diesem Mapping generiert werden. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 116,57 €; die neue Zuschlagsziffer liegt deutlich darunter, was die veränderte Bewertungslogik im Gesamtpaket der LDR-Brachytherapie widerspiegelt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5841

Die GOÄ-Ziffer A5841 regelt den Zuschlag für den Einsatz eines Prozessrechners zur Echtzeit-Dosisplanung bei einer Prostata-Seedimplantation. Es handelt sich um eine Analogziffer nach den Beschlüssen der Bundesärztekammer. Die Leistung wird mit 2000 Punkten bewertet.
Das Honorar für die GOÄ A5841 beträgt im einfachen Gebührensatz (1,0-fach) exakt 116,57 €. Da es sich um eine Zuschlagsleistung handelt, ist eine Steigerung dieses Betrags nicht zulässig. Der Zuschlag wird immer zum Einfachsatz abgerechnet.
Nein, die GOÄ-Ziffer A5841 ist als Zuschlag nicht steigerungsfähig und muss mit dem Faktor 1,0 abgerechnet werden. Eventuelle Erschwernisse beim Eingriff müssen über den Steigerungsfaktor der zugehörigen Hauptleistung geltend gemacht werden. Dies muss in der Rechnung entsprechend begründet werden.
Für die Abrechnung der A5841 muss eine interstitielle Brachytherapie der Prostata stattfinden, bei der ein Prozessrechner zur intraoperativen Echtzeit-Dosisplanung eingesetzt wird. Die bloße Verwendung präoperativ erstellter Pläne ohne Live-Anpassung reicht nicht aus. Die Dokumentation muss den Einsatz des Planungssystems im OP belegen.
Der häufigste Fehler ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogziffer auf der Liquidation. Zudem darf der Zuschlag nicht berechnet werden, wenn die Hauptleistung bereits eine computergestützte Planung beinhaltet. Eine unvollständige Dokumentation der Isodosenberechnung führt ebenfalls häufig zu Kürzungen durch Versicherer.
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