GOÄ A5803: Bestrahlungsfeld-Zuschlag korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A5803
Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 5802 für jedes weitere Bestrahlungsfeld
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 5,83 € 1,0x
Höchstsatz 5,83 € 1,0x

Die Abrechnung von zusätzlichen Bestrahlungsfeldern über die GOÄ-Ziffer A5803 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5803

Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 5802 für jedes weitere Bestrahlungsfeld

Die GOÄ-Ziffer A5803 dient der Honorierung des zusätzlichen Aufwands, der durch die Einrichtung und Nutzung weiterer Bestrahlungsfelder entsteht. Sie ist als analoger Zuschlag konzipiert und bezieht sich direkt auf die analoge Anwendung der Gebührenordnungsnummer 5802. Diese Struktur ermöglicht es, moderne strahlentherapeutische Verfahren, die über das Standardmaß hinausgehen, adäquat abzubilden.

Medizinisch umfasst die Leistung die präzise Einstellung, Überprüfung und Applikation der Strahlendosis für jedes zusätzliche Feld. Da moderne Therapieverfahren oft hochkomplexe, mehrdimensionale Bestrahlungspläne erfordern, bildet dieser Zuschlag die erhöhte technische und zeitliche Komplexität der Behandlung ab. Die Ziffer stellt sicher, dass der Mehraufwand pro Feld transparent liquidiert werden kann.

GOÄ A5803 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der modernen Radioonkologie und Strahlentherapie ist die präzise Schonung von gesundem Risikogewebe bei gleichzeitiger Maximierung der Dosis im Zielvolumen essenziell. Dies wird häufig durch die Nutzung mehrerer Bestrahlungsfelder realisiert. Die GOÄ-Ziffer A5803 kommt daher primär bei fraktionierten Bestrahlungen zum Einsatz, bei denen komplexe Zielvolumina aus unterschiedlichen Winkeln therapiert werden müssen.

Typische klinische Szenarien umfassen die Behandlung von tief liegenden Tumoren oder die Bestrahlung von Regionen in unmittelbarer Nähe zu hochsensiblen Organen. Die Abrechnung setzt voraus, dass die analoge Basisleistung nach Nr. 5802 erbracht und dokumentiert wurde. Ohne diese primäre Leistung ist der ansatzweise Ausschluss der Zuschlagsziffer A5803 formal gegeben.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Anzahl der berechneten Zuschläge exakt mit der Anzahl der zusätzlich genutzten Bestrahlungsfelder übereinstimmt. Jedes Feld über das erste Feld hinaus rechtfertigt den einmaligen Ansatz der Ziffer A5803.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5803

Fallbeispiel 1: Multimodale Bestrahlung eines Prostatakarzinoms

Ein Patient erhält eine fraktionierte Bestrahlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms unter Schonung der Blase und des Rektums. Hierzu werden insgesamt vier Bestrahlungsfelder eingerichtet. Die Abrechnung erfolgt über die analoge Basisleistung nach Nr. 5802 für das erste Feld sowie über die dreimalige Berechnung der Ziffer A5803 für die drei weiteren Felder. Diese Kombination bildet den tatsächlichen physikalisch-technischen Aufwand präzise ab.

Fallbeispiel 2: Bestrahlung von Lymphknotenstationen bei Mammakarzinom

Bei einer Patientin nach brusterhaltender Therapie ist die Bestrahlung der Brustwand sowie der supraklavikulären Lymphknoten indiziert. Zur optimalen Dosisverteilung werden drei separate Bestrahlungsfelder genutzt. Die Liquidation umfasst die analoge Nr. 5802 für das Hauptfeld und die zweimalige Ziffer A5803 für die zusätzlichen Felder. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der anatomischen Komplexität der Zielregionen.

Fallbeispiel 3: Palliativbestrahlung multipler Knochenmetastasen

Im Rahmen einer palliativen Schmerztherapie werden zwei räumlich getrennte Knochenmetastasen in einer Sitzung bestrahlt, wobei pro Metastase zwei Felder genutzt werden. Für die erste Region wird die Basisleistung analog nach Nr. 5802 angesetzt, ergänzt durch die Ziffer A5803 für das zweite Feld. Für die zweite, anatomisch getrennte Region kann eine separate Basisleistung mit entsprechendem Zuschlag für das Zusatzfeld begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5803: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Mengenkalkulation der Zuschläge. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Anzahl der abgerechneten Zuschläge mit den physikalischen Bestrahlungsprotokollen übereinstimmt. Ein unbegründeter Mehrfachansatz ohne dokumentierte Feldänderung führt regelmäßig zu Kürzungen.

Zudem wird oft übersehen, dass die Ziffer A5803 eine analoge Bewertung darstellt. Wird die zugrundeliegende Basisleistung nicht korrekt als Analogziffer deklariert, verliert auch der Zuschlag seine formale Berechtigung. Die strikte Kopplung an die Nr. 5802 muss auf der Liquidation stets ersichtlich sein.

Achtung: Die bloße Drehung des Bestrahlungsgeräts ohne Änderung der Feldkonfiguration oder des Kollimators rechtfertigt in der Regel keinen separaten Zuschlag nach A5803. Die physikalische Unabhängigkeit der Felder muss nachweisbar sein.

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Dokumentation der GOÄ A5803: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Koordinaten, die Winkelstellungen sowie die physikalischen Parameter jedes einzelnen Feldes hinterlegt sein. Auch die medizinische Indikation für die Multitarget- oder Mehrfeld-Einstellung sollte kurz skizziert werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Bestrahlungspläne und die Verifikationsaufnahmen direkt mit der Dokumentation zu verknüpfen. Dies liefert im Falle einer Überprüfung den unwiderlegbaren Nachweis über die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Dokumentation: Fraktionierte Bestrahlung der Zielregion Becken über 4 Felder (Gantrywinkel: 0°, 90°, 180°, 270°). Verifikationsaufnahmen erfolgt. Basisleistung analog Nr. 5802 erbracht, 3x Zuschlag analog A5803 dokumentiert.

GOÄ A5803: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A5803 kann unter Berücksichtigung der Kriterien des § 5 GOÄ gesteigert werden. Ein Überschreiten des Schwellenwertes ist dann gerechtfertigt, wenn die Einstellung der zusätzlichen Felder durch anatomische Besonderheiten des Patienten oder technische Erschwernisse überdurchschnittlich zeitaufwendig war. Typische Begründungen sind beispielsweise ausgeprägte Adipositas, Lagerungsschwierigkeiten bei Kontrakturen oder extreme Atembewegungen des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A5803 wird regelhaft in Kombination mit der analogen Basisleistung nach Nr. 5802 abgerechnet. Darüber hinaus sind begleitende Leistungen wie die computergestützte Bestrahlungsplanung oder bildgebende Kontrollen zur Lagerungsverifikation häufige Kombinationspartner. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Doppelbewertungen von Planungsleistungen vermieden werden, da diese bereits in den jeweiligen Grundleistungen enthalten sein können.

Ziffer A5803 in der neuen GOÄ

Der alte Per-Feld-Zuschlag A5803 für jedes weitere Bestrahlungsfeld jenseits der von A5802 abgedeckten Felder wird zur neuen Nummer 4128 — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4127 für jedes weitere Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²" — mit 13,75 € je Feld.

Die Beschränkung auf den einfachen Gebührensatz aus der alten GOÄ entfällt ersatzlos; im Festpreissystem der neuen GOÄ gibt es keine Steigerungsfaktoren mehr. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 5,83 €, die neue Ziffer liegt mit 13,75 € deutlich höher.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5803

Die GOÄ-Ziffer A5803 ist ein Zuschlag für jedes weitere Bestrahlungsfeld bei der analogen Anwendung im Rahmen der Strahlentherapie. Sie wird zusätzlich zur analogen Basisleistung nach Nummer 5802 berechnet.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer A5803 beträgt 5,83 Euro bei einer Punktzahl von 100 Punkten. Bei Anwendung des Regelsatzes erhöht sich dieser Betrag entsprechend des gewählten Steigerungsfaktors.
Die GOÄ-Ziffer A5803 kann für jedes weitere Bestrahlungsfeld, das über das erste Feld hinausgeht, einmal berechnet werden. Die genaue Anzahl der Felder muss in der Rechnung transparent angegeben und medizinisch begründet sein.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die genaue Lage, die Anzahl und die medizinische Notwendigkeit aller Bestrahlungsfelder detailliert dokumentiert werden. Auch die Zuordnung zur analogen Basisleistung nach Nr. 5802 ist zwingend festzuhalten.
Ja, die Ziffer A5803 ist wie andere selbstständige GOÄ-Leistungen steigerungsfähig. Ein Überschreiten des Regelsatzes erfordert jedoch eine patientenindividuelle, medizinische Begründung in der Liquidation.
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