GOÄ A5802: Bestrahlungsfelder richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A5802
Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 566 für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,98 € 1,8x
Höchstsatz 29,14 € 2,5x

Der Zuschlag GOÄ A5802 ermöglicht die Abrechnung zusätzlicher Bestrahlungsfelder bei ausgedehnten Befunden. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5802

Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 566 für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund

Die GOÄ-Ziffer A5802 beschreibt einen Zuschlag für zusätzliche Bestrahlungsfelder, der im Rahmen einer analogen Anwendung der Gebührenordnungsnummer 566 herangezogen wird. Diese Ziffer findet Anwendung, wenn aufgrund eines besonders ausgedehnten Befundes mehr als die standardmäßig vorgesehenen Felder bestrahlt werden müssen. Die Leistung ist mit 200 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 11,66 Euro entspricht.

Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der Komplexität der Zielvolumendefinition und der Notwendigkeit, das umliegende gesunde Gewebe optimal zu schonen. Durch die analoge Bewertung wird eine Lücke in der Honorierung moderner, hochpräziser Bestrahlungstechniken geschlossen, die einen erhöhten Planungs- und Einstellungsaufwand erfordern.

GOÄ A5802 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

In der modernen Radioonkologie erfordern komplexe Tumorerkrankungen häufig eine hochpräzise Anpassung der Bestrahlungsfelder. Die GOÄ A5802 kommt dann zum Einsatz, wenn die Standardfelderung nicht ausreicht, um das gesamte Zielvolumen adäquat zu erfassen. Dies ist typischerweise bei großflächigen oder unregelmäßig geformten Tumoren der Fall.

Klinische Szenarien umfassen beispielsweise die Bestrahlung von ausgedehnten Lymphabflusswegen oder die palliative Schmerzbestrahlung bei multiplen Knochenmetastasen. Auch bei der Behandlung von großflächigen Hauttumoren ist die Anwendung dieser Ziffer gerechtfertigt. Die Ziffer stellt sicher, dass der erhöhte physikalisch-technische Aufwand adäquat honoriert wird.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Notwendigkeit der zusätzlichen Felder direkt aus dem Bestrahlungsplan hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5802

Fallbeispiel 1: Bestrahlung eines ausgedehnten Mammakarzinoms

Eine Patientin stellt sich zur adjuvanten Strahlentherapie nach brusterhaltender Operation bei einem lokal fortgeschrittenen Mammakarzinom vor. Aufgrund des Befundes müssen neben der Brustwand auch die supraklavikulären und axillären Lymphabflusswege einbezogen werden. Dies erfordert die Einrichtung von insgesamt sechs Bestrahlungsfeldern.

Die Abrechnung erfolgt über die analoge Nr. 566 für die ersten Felder, ergänzt durch die zweimalige Berechnung der GOÄ A5802 für die vier zusätzlichen Bestrahlungsfelder. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die anatomische Ausdehnung des Zielvolumens.

Fallbeispiel 2: Palliative Bestrahlung bei multiplen Knochenmetastasen

Ein Patient mit metastasiertem Prostatakarzinom leidet unter starken Schmerzen im Bereich des Beckens und der Lendenwirbelsäule. Zur Schmerzlinderung wird eine palliative Strahlentherapie eingeleitet, die aufgrund der Verteilung der Metastasen über mehrere, nicht zusammenhängende Felder erfolgen muss.

Neben der analogen Grundleistung nach Nr. 566 wird die GOÄ A5802 für die zusätzlichen Bestrahlungsfelder angesetzt. Dies bildet den Mehraufwand für die Lagerung und die Feldkontrollen präzise ab.

Fallbeispiel 3: Großflächiges Lymphom im Mediastinum

Bei einem Patienten mit einem mediastinalen Lymphom ist eine mediastinale Bestrahlung indiziert. Wegen der Nähe zu kritischen Risikoorganen muss die Bestrahlung über mehrere, präzise ausgerichtete Felder erfolgen, um die Dosis im gesunden Gewebe zu minimieren.

Die Erstellung und Anwendung der zusätzlichen Felder wird durch den Zuschlag nach GOÄ A5802 abgebildet. Die präzise Dokumentation der Feldanordnung sichert den Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5802: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A5802 ist das Fehlen einer klaren medizinischen Begründung für die Notwendigkeit der zusätzlichen Felder. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern oft detaillierte Nachweise darüber, warum die Standardfelderung für den vorliegenden Befund nicht ausreichend war. Ohne diese dokumentierte medizinische Indikation droht eine Honorarkürzung.

Zudem wird die Ziffer fälschlicherweise manchmal ohne die analoge Grundleistung nach Nr. 566 abgerechnet. Da es sich um einen reinen Zuschlag handelt, ist dies gebührenrechtlich unzulässig. Ein weiterer Prüfpunkt ist die fehlerhafte Anzahl der Zuschläge; jeder Ansatz der Ziffer A5802 setzt zwingend zwei weitere Felder voraus, nicht lediglich ein einzelnes zusätzliches Feld.

Achtung: Die bloße Erwähnung eines "ausgedehnten Befundes" ohne konkrete Angabe der Feldanzahl und der anatomischen Regionen führt in der Praxis regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen.

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Dokumentation der GOÄ A5802: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarverluste und zeitintensive Rückfragen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die genaue Anzahl der Bestrahlungsfelder sowie deren anatomische Zuordnung exakt festgehalten werden. Auch die Begründung für den ausgedehnten Befund muss klar formuliert sein.

Es empfiehlt sich, die Bestrahlungspläne und die dazugehörigen Verifikationsaufnahmen direkt mit der Dokumentation zu verknüpfen. Dies dient im Zweifelsfall als objektiver Nachweis für die erbrachte Leistung und die Notwendigkeit der Feldanzahl.

Dokumentation: Adjuvante Strahlentherapie bei ausgedehntem Mammakarzinom links. Einrichtung von insgesamt 6 Bestrahlungsfeldern zur Erfassung der Brustwand und der Lymphabflusswege (supraklavikulär/axillär). Indikation für GOÄ A5802: Zwei zusätzliche Felder zur Schonung des Myokards bei komplexer Anatomie.

GOÄ A5802: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als radiologische Leistung unterliegt die GOÄ A5802 dem Gebührenrahmen für technische Leistungen. Der Regelsatz liegt hier bei dem 1,8-fachen Satz, während der Schwellenwert ohne Begründung nicht überschritten werden darf. Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich.

Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise extreme anatomische Varianten, erhebliche Compliance-Probleme des Patienten oder ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Feldkontrolle sein. Diese besonderen Umstände müssen in der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A5802 wird regelhaft in Kombination mit der analogen Leistung nach Nr. 566 abgerechnet. Daneben sind Leistungen für die Bestrahlungsplanung (z. B. nach Nr. 5855) und die bildgebende Kontrollen typische Begleiter im Abrechnungsalltag.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Zuschlägen, die dieselben physikalischen oder anatomischen Mehraufwände abdecken, ohne dass zusätzliche Felder vorliegen. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffernkombinationen sichert eine konforme und optimierte Honorierung.

Ziffer A5802 in der neuen GOÄ

Der alte Zuschlag A5802 vergütete genau zwei weitere Bestrahlungsfelder neben dem Grundfeld der photodynamischen Lichtbestrahlung. Die neue GOÄ kennt stattdessen einen einheitlichen Zuschlag je weiteres Feld: Nummer 4128 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4127 für jedes weitere Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²" mit 13,75 € je Feld.

Da A5802 zwei Zusatzfelder abdeckte, entspricht das strukturell zwei Ansätzen der 4128 — also 27,50 € statt der alten 20,99 € (2,3-facher Satz). Die Grundleistung nach 4127 muss im selben Behandlungsfall gesondert abgerechnet sein.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5802

Die GOÄ-Ziffer A5802 ist ein Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei einem ausgedehnten Befund im Rahmen einer analogen Anwendung der Nr. 566. Sie bewertet den erhöhten Aufwand bei der Bestrahlungsplanung und -durchführung. Die Abrechnung erfolgt analog mit 200 Punkten.
Der Einfachsatz (1,0-fach) der GOÄ A5802 beträgt 11,66 Euro bei einer Punktzahl von 200. Bei Anwendung des Regelsatzes (1,8-fach für radiologische Leistungen) ergibt sich ein Honorar von 20,99 Euro. Der Höchstsatz (2,5-fach) liegt bei 29,15 Euro.
Ein ausgedehnter Befund ist gegeben, wenn die anatomischen Gegebenheiten oder die Tumorgröße eine Bestrahlung über mehr als die standardmäßigen Felder erfordern. Dies muss medizinisch begründet und in der Patientenakte dokumentiert sein. Typische Beispiele sind großflächige Hauttumoren oder komplexe Lymphabflussgebiete.
Ja, die Ziffer kann bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit und Vorliegen weiterer Bestrahlungsfelder mehrfach berechnet werden. Jede Abrechnung setzt jedoch jeweils zwei zusätzliche Felder voraus. Eine genaue Dokumentation der Feldgrenzen und der Indikation ist hierbei zwingend erforderlich.
Die GOÄ A5802 darf nur als Zuschlag zur analogen Leistung nach Nr. 566 berechnet werden. Sie ist nicht eigenständig ohne diese Grundleistung ansetzbar. Zudem sind Überschneidungen mit anderen spezifischen Zuschlägen für dieselben Felder zu vermeiden.
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