Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A5800 (computergestützte Bestrahlungsplanung): Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und fehlerfreie Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5800
A5800: Computergestützte Bestrahlungsplanung (analog zu Ziffer 5800)
Die Ziffer A5800 beschreibt die computergestützte Bestrahlungsplanung als analoge Leistung zur Ziffer 5800. Diese Leistung umfasst die präzise Berechnung der Dosisverteilung im Körper des Patienten unter Verwendung moderner Planungssoftware. Ziel ist es, das Tumorgewebe maximal zu schädigen und gleichzeitig das umliegende gesunde Gewebe bestmöglich zu schonen.
Die Erbringung dieser Leistung erfordert die Integration von Bilddaten aus CT, MRT oder PET in das Planungssystem. Der Strahlentherapeut legt die Zielvolumina und die Risikoorgane fest, woraufhin die physikalische Dosisberechnung erfolgt. Diese hochkomplexe Tätigkeit ist ein essenzieller Bestandteil einer modernen, präzisionsorientierten Strahlentherapie.
GOÄ A5800 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Abrechnung der Ziffer A5800 ist in der modernen Onkologie bei fast allen Formen der perkutanen Bestrahlung indiziert. Typische klinische Situationen umfassen die Planung von intensitätsmodulierter Strahlentherapie (IMRT) oder volumetrischer rotationsmodulierter Strahlentherapie (VMAT). Auch bei stereotaktischen Bestrahlungen von Hirnmetastasen oder Lungentumoren kommt diese Ziffer regelmäßig zum Einsatz.
Voraussetzung für die Berechnung ist die tatsächliche Durchführung einer computergestützten dreidimensionalen oder mehrdimensionalen Planung. Eine einfache, zweidimensionale Standardplanung rechtfertigt den Ansatz dieser hochwertigen Analogziffer hingegen nicht. Die Abgrenzung erfolgt hierbei über den Einsatz spezialisierter Bestrahlungsplanungssysteme (TPS), die eine individuelle Rekonstruktion der Patientenanatomie erlauben.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5800
Fallbeispiel 1: IMRT bei Prostatakarzinom
Ein Patient stellt sich zur kurativen Strahlentherapie eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms vor. Es erfolgt eine hochpräzise IMRT-Planung zur Schonung von Rektum und Harnblase. Die computergestützte Bestrahlungsplanung wird auf Basis eines Planungs-CTs durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der Analogziffer A5800 zum Regelhöchstsatz von 1,8 (26,23 €).
Fallbeispiel 2: Stereotaktische Bestrahlung einer Lungenmetastase
Bei einer Patientin mit einer solitären Lungenmetastase ist eine stereotaktische Körperbestrahlung (SBRT) indiziert. Aufgrund der Atembewegung des Tumors ist eine vierdimensionale (4D-CT) Bestrahlungsplanung erforderlich. Dieser erhebliche Mehraufwand rechtfertigt den Ansatz der Ziffer A5800 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,5 (36,42 €) unter Angabe der entsprechenden Begründung.
Fallbeispiel 3: Re-Bestrahlung bei Glioblastom-Rezidiv
Ein Patient benötigt eine erneute Bestrahlung im Bereich des Gehirns bei einem Rezidiv eines Glioblastoms. Die Planung erfordert die Fusionierung von aktuellen MRT-Bildern mit dem Planungs-CT sowie den Abgleich mit den Altdaten der Erstbestrahlung. Diese hochkomplexe Bilddaten-Fusionierung und Dosisakkumulation wird über die Ziffer A5800 abgerechnet, wobei auch hier ein gesteigerter Satz begründet werden kann.
Häufige Fehler bei der GOÄ A5800: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von A5800 mit anderen Planungsleistungen für denselben Behandlungszyklus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob eine Doppelabrechnung von Planungsleistungen vorliegt. Die computergestützte Planung darf pro Bestrahlungsserie in der Regel nur einmalig in Ansatz gebracht werden, es sei denn, eine klinisch begründete Neuplanung wird notwendig.
Achtung: Die bloße Anpassung eines bestehenden Bestrahlungsplans im Sinne einer Verifikation oder Lagekontrolle darf nicht erneut mit der Ziffer A5800 berechnet werden. Hierfür sind gegebenenfalls andere, weniger hoch bewertete Ziffern der GOÄ heranzuziehen.
Zudem beanstanden Prüfer häufig das Fehlen einer detaillierten Begründung bei der Überschreitung des Regelhöchstsatzes. Wird der Faktor 1,8 überschritten, muss die Begründung patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne Bezug zur anatomischen oder technischen Komplexität des Einzelfalls werden regelmäßig zurückgewiesen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A5800: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Schritte der computergestützten Planung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die verwendeten Bilddaten, die definierten Zielvolumina (GTV, CTV, PTV) sowie die berechneten Dosis-Volumen-Histogramme (DVH).
Dokumentation: Computergestützte 3D-Bestrahlungsplanung auf Basis von CT- und MRT-Bilddatenfusion. Definition des PTV (Prostata inkl. Samenblasen) und der Risikoorgane (Rektum, Blase, Femurköpfe). Optimierung der Dosisverteilung mittels IMRT-Algorithmus, Erstellung und Freigabe des DVH.
Zusätzlich sollte der schriftliche Bericht des Strahlentherapeuten die Freigabe des Bestrahlungsplans explizit dokumentieren. Die Archivierung des finalen Bestrahlungsplans im Onkologie-Informationssystem (OIS) dient als physischer Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
GOÄ A5800: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A5800 kann bei Vorliegen besonderer medizinischer Umstände bis zum Höchstsatz von 2,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extreme anatomische Nähe des Tumors zu hochsensiblen Risikoorganen (z. B. Sehnerv, Rückenmark) oder die Notwendigkeit einer komplexen Atemgating-Steuerung. Auch die Fusionierung mehrerer unterschiedlicher Bildgebungsmodalitäten (z. B. PET-CT mit MRT) rechtfertigt eine Steigerung des Faktors.
Tipp: Die Formulierung der Begründung für die Steigerung sollte stets individuell erfolgen. Ein Satz wie "Erhöhter Planungsaufwand bei kritischer Lage des Zielvolumens unmittelbar angrenzend an das Chiasma opticum" ist für Kostenträger schwer anfechtbar.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Ziffer A5800 häufig in Kombination mit bildgebenden Verfahren zur Planungsunterstützung abgerechnet. Hierzu gehören insbesondere CT-Untersuchungen nach den Ziffern 5370 ff. oder MRT-Untersuchungen. Auch die Kombination mit der Ziffer 5855 (Bestrahlung) im weiteren Verlauf der Therapie ist der Regelfall, wobei die Planung zeitlich vor der ersten Applikation abgeschlossen sein muss.
Ziffer A5800 in der neuen GOÄ
Hinter der alten Analogziffer A5800 standen zwei ganz verschiedene Leistungen: die computergestützte Bestrahlungsplanung bei photodynamischer Therapie am Augenhintergrund und der Behandlungsplan für dermatologische PDT. Diese Wege trennen sich in der neuen GOÄ:
- 4860 „Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (Laserbehandlung) mit Behandlungsplan, einschließlich Infusion des Photosensibilisators" (94,53 €) je Auge — die neue Ziffer schließt den Behandlungsplan und die Photosensibilisator-Infusion bereits ein
Der alte Planungsanteil für die dermatologische PDT-Haut hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer; er gilt als in der Lichtbestrahlungsziffer aufgegangen. Heute lag der 2,3-fache Satz bei 26,23 €; die neue Augenhintergrund-PDT mit 94,53 € spiegelt den erheblich höheren Aufwand dieses Eingriffs wider.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5800
Was hat nicht gestimmt?