GOÄ 6000: Innere Leichenschau rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 6000
Vollständige innere Leichenschau – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomische Diagnose –
Punktzahl 1710  
Einfachsatz 99,67 € 1,0x
Regelhöchstsatz 229,24 € 2,3x
Höchstsatz 348,85 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 6000 (Innere Leichenschau): Erfahren Sie alles über Abrechnung, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 6000

Vollständige innere Leichenschau – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomische Diagnose –

Die GOÄ-Ziffer 6000 beschreibt die vollständige innere Leichenschau, umgangssprachlich auch als Obduktion oder Sektion bezeichnet. Diese Leistung umfasst das systematische Öffnen der drei großen Körperhöhlen (Schädel, Brust- und Bauchhöhle) sowie die makroskopische Untersuchung aller inneren Organe. Ziel ist die Klärung der Todesursache und die Erstellung einer präzisen pathologisch-anatomischen Diagnose.

Im Leistungsumfang zwingend enthalten ist die Erstellung eines detaillierten Leichenschauberichts, welcher auch als Sektionsprotokoll bezeichnet wird. Die Ziffer ist dem Abschnitt P (Sektionsleistungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Vorbereitende oder nachbereitende Maßnahmen am Leichnam sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 6000 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Durchführung einer inneren Leichenschau nach GOÄ 6000 ist in der klinischen und rechtsmedizinischen Praxis von zentraler Bedeutung. Typische Indikationen sind unklare Todesursachen bei natürlichen Todesfällen oder klinische Fragestellungen zur Verifizierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Auch im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen in Krankenhäusern wird diese Sektionsleistung regelmäßig erbracht.

Abzugrenzen ist die GOÄ 6000 von der äußeren Leichenschau, die lediglich der Feststellung des Todes und der ersten Klassifikation der Todesart dient. Die innere Leichenschau erfordert hingegen eine operative Eröffnung des Leichnams und eine tiefgehende Organuntersuchung. Sie darf nur von qualifizierten Ärzten, meist Pathologen oder Rechtsmedizinern, durchgeführt und abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 6000

Fallbeispiel 1: Klinische Sektion bei unklarem Organversagen

Ein Patient verstirbt im Krankenhaus an einem unklaren Multiorganversagen. Zur Klärung der zugrundeliegenden Pathologie führt der Pathologe eine vollständige innere Leichenschau durch. Nach der Sektion aller drei Körperhöhlen verfasst er den schriftlichen Sektionsbericht mit der abschließenden Diagnose.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 6000 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine besonderen Erschwernisse vorlagen. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 229,24 Euro.

Fallbeispiel 2: Sektion bei hochinfektiösem Leichnam

Es erfolgt eine innere Leichenschau bei einem Verstorbenen mit einer nachgewiesenen, hochgradig ansteckenden Infektionskrankheit. Aufgrund der notwendigen, aufwendigen Schutzmaßnahmen und des erhöhten Infektionsrisikos ist der Arbeitsaufwand erheblich gesteigert.

Der Arzt rechnet die GOÄ 6000 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab. Die Begründung verweist explizit auf das erhöhte Infektionsrisiko und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.

Fallbeispiel 3: Sektion nach komplexen operativen Eingriffen

Nach einer komplexen Herzoperation verstirbt ein Patient postoperativ. Zur Überprüfung des Operationsergebnisses und zur Klärung von Komplikationen wird eine vollständige Sektion durchgeführt. Die Präparation der frisch operierten und teils veränderten anatomischen Strukturen gestaltet sich als äußerst zeitaufwendig.

Die Abrechnung der GOÄ 6000 erfolgt hier mit einem Faktor von 3,0. Als Begründung wird der erhebliche zeitliche Mehraufwand durch die postoperative Situation und die schwierigen Präparationsbedingungen dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 6000: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 6000 ist die Missachtung der strengen Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf nicht neben den Ziffern 70 (Bescheinigungen), 75 (Ausführlicher Bericht) oder 80 (Schriftliche gutachterliche Äußerung) abgerechnet werden. Diese Berichte und Diagnosen sind bereits integraler Bestandteil der Sektionsleistung.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 6001 bis 6003 (Teilsektionen) ausgeschlossen. Eine Teilsektion kann logischerweise nicht neben einer vollständigen inneren Leichenschau berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Die Erstellung des Sektionsberichts und der pathologisch-anatomischen Diagnose ist mit der GOÄ 6000 abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung von Schreibgebühren oder Befundberichten nach anderen GOÄ-Ziffern ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 6000: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 6000. Der schriftliche Leichenschaubericht muss den Zustand aller untersuchten Organe und Körperhöhlen detailliert beschreiben. Auch die makroskopischen Befunde und die abschließende pathologisch-anatomische Diagnose müssen klar formuliert sein.

Für die Abrechnung ist es ratsam, die genauen Sektionszeiten sowie eventuelle Besonderheiten im Protokoll festzuhalten. Dies dient als primärer Nachweis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Vollständige Eröffnung von Schädel-, Brust- und Bauchhöhle. Makroskopische Beurteilung aller Organsysteme. Sektionsbericht erstellt am [Datum], pathologisch-anatomische Hauptdiagnose: Akuter Myokardinfarkt bei schwerer Koronarsklerose. Sektionsdauer: 120 Minuten.

GOÄ 6000: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 6000 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand, schwierige Präparationsverhältnisse sowie ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Sektionsteam.

Die Begründung muss patientenbezogen, nachvollziehbar und direkt auf der Rechnung vermerkt sein. Pauschale Begründungen ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.

Tipp: Nutzen Sie bei infektiösen Leichen stets die Steigerung mit einer präzisen Begründung des erhöhten Schutz- und Hygieneaufwands.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die innere Leichenschau mit histologischen Untersuchungen kombiniert, um die makroskopische Diagnose abzusichern. Hierzu können Ziffern aus dem Abschnitt M wie die GOÄ-Ziffer 4815 (Histologische Untersuchung) herangezogen werden. Auch toxikologische Untersuchungen sind unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen kombinierbar.

Nicht kombinierbar sind hingegen alle Leistungen, die die Leichenschau selbst betreffen oder in den Ausschlusskriterien genannt sind. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten verhindert Honorarverluste.

Ziffer 6000 in der neuen GOÄ

Die vollständige innere Leichenschau einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose wird zur neuen Nummer 13700 — jetzt als „Vollständige Obduktion, einschließlich pathologisch-anatomischer Diagnose und Obduktionsprotokoll" bezeichnet — Festpreis 1.263,40 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 229,24 €). Die Benennung folgt dem modernen Sprachgebrauch; der Leistungsinhalt ist inhaltlich identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6000

Die GOÄ 6000 wird für die vollständige innere Leichenschau (Sektion) einschließlich der Erstellung des Sektionsberichts und der Diagnose berechnet. Sie kommt zur Anwendung, wenn alle drei großen Körperhöhlen geöffnet und die Organe makroskopisch untersucht wurden.
Neben der GOÄ 6000 dürfen die Ziffern 70, 75, 80 sowie die Teilsektionsziffern 6001 bis 6003 nicht abgerechnet werden. Diese Leistungen sind bereits im Leistungsumfang der inneren Leichenschau enthalten.
Ja, bei besonderen Erschwernissen wie stark veränderten anatomischen Verhältnissen, Zustand nach komplexen Operationen oder hohem Infektionsrisiko kann bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Ja, die Erstellung des schriftlichen Leichenschauberichts und der pathologisch-anatomischen Diagnose ist integraler Bestandteil der GOÄ 6000. Eine separate Abrechnung von Berichten oder Gutachten hierfür ist unzulässig.
Die Leistung darf von approbierten Ärzten erbracht werden, die die Sektion fachgerecht durchführen. In der Praxis handelt es sich dabei meist um Fachärzte für Pathologie oder Rechtsmedizin.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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