GOÄ 5265: Mammographie einer Ebene – Abrechnungstipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5265
Mammographie einer Seite, in einer Ebene
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,48 € 1,8x
Höchstsatz 43,72 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Mammographie nach GOÄ 5265 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5265

Mammographie einer Seite, in einer Ebene

Die Gebührenordnungsziffer 5265 beschreibt die radiologische Untersuchung der weiblichen oder männlichen Brust in Weichstrahlentechnik für eine Seite in einer Projektionsebene. Diese Leistung umfasst die fachgerechte Positionierung der Brust, die Durchführung der radiologischen Aufnahme sowie die anschließende Befundung und Dokumentation des Bildmaterials. Die Ziffer ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte unter den Spezialuntersuchungen verortet.

Die Leistung nach Nummer 5265 ist je Seite und Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Eine sorgfältige Indikationsstellung ist Voraussetzung für die rechtskonforme Anwendung im Praxisalltag.

GOÄ 5265 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Durchführung einer Mammographie in nur einer Ebene kommt vor allem bei gezielten Fragestellungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind die Verlaufskontrolle bekannter Befunde oder die ergänzende Abklärung nach einer vorangegangenen Sonographie. Auch bei Patientinnen mit eingeschränkter Mobilität, bei denen eine standardmäßige Zwei-Ebenen-Aufnahme nicht durchführbar ist, stellt diese Ziffer eine wichtige Option dar.

In der klinischen Routine wird die Mammographie meist in zwei Ebenen durchgeführt, was über die GOÄ 5266 abgerechnet wird. Die GOÄ 5265 bleibt somit speziellen Einzelfällen oder gezielten Zusatzaufnahmen vorbehalten.

Tipp: Wenn eine beidseitige Mammographie in jeweils nur einer Ebene durchgeführt wird, kann die GOÄ 5265 zweimal abgerechnet werden. Hierbei ist auf die genaue Kennzeichnung der Seiten (rechts/links) in der Rechnung zu achten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5265

Fallbeispiel 1: Einseitige Verlaufskontrolle

Eine Patientin stellt sich zur Verlaufskontrolle eines bekannten, benignen Befundes der linken Brust vor. Es erfolgt eine gezielte Mammographie der linken Seite in der kraniokaudalen Ebene. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5265 für die linke Seite.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Ein-Ebenen-Mammographie

Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf eine beidseitige Gynäkomastie. Zur weiteren Abklärung wird eine Mammographie beider Seiten in jeweils einer Ebene durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5265 mit dem Faktor 2 unter Angabe der Seitenlokalisation.

Fallbeispiel 3: Ergänzende Zielaufnahme

Nach einer Mammographie in zwei Ebenen (GOÄ 5266) zeigt sich ein unklarer Befund, der eine zusätzliche Vergrößerungsaufnahme in einer dritten Ebene erfordert. In diesem Fall darf die GOÄ 5265 nicht neben der GOÄ 5266 berechnet werden. Stattdessen kommt für die dritte Ebene die GOÄ 5267 neben der GOÄ 5266 zur Anwendung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5265: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 5265 mit den Ziffern 5266 oder 5267 für dieselbe Brustseite. Die Bestimmungen der GOÄ schließen diese Kombinationen explizit aus. Wenn mehrere Ebenen untersucht werden, bestimmt die Gesamtzahl der Projektionen die korrekte Ziffernauswahl.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig das Fehlen von Seitenangaben bei einer beidseitigen Abrechnung. Ohne die Zusätze "rechts" und "links" oder "beidseitig" wird die doppelte Abrechnung der Ziffer oft als Duplikat abgewiesen.

Achtung: Die GOÄ 5265 darf niemals am selben Untersuchungstag für dieselbe Brustseite neben der GOÄ 5266 abgerechnet werden. Achten Sie streng auf die Einhaltung der Ausschlussvorgaben.

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Dokumentation der GOÄ 5265: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Beanstandungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für die Beschränkung auf eine Ebene sowie die genaue Bezeichnung der Projektionsrichtung dokumentiert werden. Auch die Angabe der untersuchten Seite ist zwingend erforderlich.

Zusätzlich müssen die physikalischen Parameter der radiologischen Untersuchung festgehalten werden. Dazu gehören die Dosiswerte und Belichtungsdaten, die den gesetzlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung entsprechen.

Dokumentation: Mammographie der rechten Mamma in einer Ebene (mediolateral-oblique Projektion) zur Abklärung eines Tastbefundes im oberen äußeren Quadranten. Befund: Kein Nachweis von Mikrokalk oder malignitätsverdächtigen Verdichtungen. Strahlendosis dokumentiert gemäß StrSchV.

GOÄ 5265: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind schwierige Lagerungsbedingungen bei ausgeprägter Mastopathie oder schmerzempfindlichem Gewebe. Auch das Vorliegen von Brustimplantaten, die eine modifizierte Aufnahmetechnik erfordern, rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5265 wird im klinischen Alltag häufig mit anderen diagnostischen Leistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Mammasonographie nach GOÄ 4120 oder der klinischen Untersuchung der Brust nach GOÄ 160. Diese Kombinationen ermöglichen eine umfassende Diagnostik und sind voll erstattungsfähig.

Ziffer 5265 in der neuen GOÄ

Die Mammographie einer Seite in einer Ebene wird zur neuen Nummer 13258 — „Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in einer Ebene" — zum festen Satz von 52,59 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 31,48 €). Die Abrechnung erfolgt je Seite. Für kontrastmittelgestützte Mammographien steht der Zuschlag Nummer 13260 zur Verfügung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5265

Ja, die GOÄ 5265 ist bei der Untersuchung beider Brüste in einer Ebene zweimal berechnungsfähig. In diesem Fall muss die Abrechnung die Kennzeichnung für die rechte und linke Seite enthalten.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 5265 und 5266 für dieselbe Seite ist ausgeschlossen. Wenn zwei Ebenen einer Seite untersucht werden, ist ausschließlich die GOÄ 5266 anzusetzen.
Ein Erhöhen des Schwellenwertes ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Gewebedichte, das Vorliegen von Brustimplantaten oder erhebliche Mobilitätseinschränkungen der Patientin.
Ja, die Kombination aus Mammographie nach GOÄ 5265 und Mammasonographie nach GOÄ 4120 ist in einer Sitzung zulässig. Beide Verfahren ergänzen sich klinisch häufig bei unklaren Tastbefunden.
Die GOÄ 5265 beschreibt die Mammographie in einer Ebene, während die GOÄ 5267 für drei und mehr Ebenen herangezogen wird. Eine gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern für dieselbe Seite ist nicht erlaubt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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