GOÄ 5266: Abrechnung der Mammographie in zwei Ebenen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 5266
Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 47,21 € 1,8x
Höchstsatz 65,58 € 2,5x
Ausschlüsse

Die korrekte Abrechnung der Mammographie nach GOÄ-Ziffer 5266 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Screening, Kombinationen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5266

Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen

Die GOÄ-Ziffer 5266 beschreibt die radiologische Untersuchung der weiblichen oder männlichen Brustdrüse (Mamma) in zwei Projektionsebenen. In der klinischen Praxis handelt es sich dabei standardmäßig um die craniocaudale (CC) und die mediolaterale oblique (MLO) Projektion. Diese beiden Ebenen sind notwendig, um eine räumliche Zuordnung von Befunden zu ermöglichen und Überlagerungen von Drüsengewebe zu minimieren.

Die Leistung umfasst die Positionierung der Brust, die Kompression zur Reduktion der Strahlendosis sowie die eigentliche Bildakquisition. Auch die anschließende Befundung und Dokumentation der Aufnahmen sind mit dieser Gebührenziffer abgegolten.

GOÄ 5266 in der Praxis: Indikationen und Screening-Richtlinien

Die Indikation zur Durchführung einer Mammographie nach GOÄ 5266 ergibt sich entweder aus einem konkreten klinischen Verdacht oder im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen. Typische klinische Indikationen sind tastbare Befunde, unklare Schmerzen, Mamillensekretion oder die Nachsorge nach einer Brustkrebstherapie. Bei der Abklärung von Beschwerden wird die Untersuchung in der Regel beidseitig durchgeführt, um einen Seitenvergleich zu ermöglichen.

Ein wesentlicher Anwendungsbereich ist das strukturierte Mammografie-Screening-Programm für privat versicherte Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Dieses Programm sieht alle zwei Jahre eine präventive Untersuchung vor, deren Kosten von den privaten Krankenversicherungen im tariflichen Umfang erstattet werden. Für die Durchführung und Abrechnung gelten spezielle vertragliche und gebührenrechtliche Regelungen, die eine hohe Qualität sichern sollen.

Tipp: Für das obligatorische mündliche Aufklärungsgespräch vor der Durchführung eines Mammographie-Screenings kann die GOÄ-Ziffer 1 zusätzlich in Ansatz gebracht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5266

Fallbeispiel 1: Beidseitiges Mammographie-Screening

Eine beschwerdefreie 52-jährige privat versicherte Patientin stellt sich zum zweijährlichen Mammographie-Screening vor. Es erfolgt die Aufklärung, gefolgt von digitalen Mammographie-Aufnahmen beider Brüste in jeweils zwei Ebenen. Die Befundung erfolgt unabhängig durch zwei Ärzte, und es zeigt sich ein unauffälliger Befund.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1 für das Aufklärungsgespräch sowie die zweimalige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5266 (einmal je Seite). Hinzu kommt der Zuschlag für digitale Radiographie nach GOÄ-Ziffer 5298. Die unabhängige Doppelbefundung wird von beiden Ärzten jeweils mit der GOÄ-Ziffer 60 analog liquidiert.

Fallbeispiel 2: Diagnostische Abklärung bei Tastbefund

Eine Patientin stellt sich mit einem neu getasteten Knoten in der linken Brust vor. Nach einer klinischen Untersuchung und Palpation erfolgt die Mammographie der betroffenen linken Seite in zwei Ebenen mittels digitaler Technik.

In diesem Szenario wird die klinische Untersuchung mit der GOÄ-Ziffer 7 (Palpation der Brustdrüsen) abgerechnet. Die radiologische Diagnostik wird über die GOÄ-Ziffer 5266 für die linke Seite abgebildet. Zusätzlich ist der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 5298 für die digitale Bilderzeugung berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Stereotaktische Biopsie mit Röntgenkontrolle

Bei einer Patientin wurde ein suspekter Mikrokalkherd festgestellt, der mittels stereotaktischer Vakuumbiopsie abgeklärt werden soll. Während des Eingriffs erfolgt eine Röntgenkontrolle zur Überprüfung der korrekten Nadelposition.

Neben der Biopsieleistung (GOÄ-Ziffer 314) und der Lokalanästhesie (GOÄ-Ziffer 490) wird die Röntgenkontrolle während der Biopsie mit der GOÄ-Ziffer 5266 analog abgerechnet. Bei Bedarf kann diese Ziffer für eine zweite Kontrolle erneut analog angesetzt werden, jeweils ergänzt durch den Digitalzuschlag nach GOÄ-Ziffer 5298.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5266: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Mammographie ist die fehlerhafte Kombination von einseitigen und beidseitigen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 5265 (Mammographie in einer Ebene) darf für dieselbe Seite nicht neben der GOÄ-Ziffer 5266 abgerechnet werden. Wenn eine Seite in zwei Ebenen und die andere Seite in nur einer Ebene dargestellt wird, muss dies exakt dokumentiert und getrennt ausgewiesen werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden zudem häufig die mehrfache Berechnung der GOÄ-Ziffer 5266 am selben Tag ohne Angabe der Seitenlokalisation. Es muss auf der Rechnung zwingend vermerkt werden, dass die Leistung für die rechte und linke Mamma separat erbracht wurde (z. B. durch den Zusatz rechts und links oder beidseitig).

Achtung: Der Zuschlag für digitale Radiographie nach GOÄ-Ziffer 5298 darf pro Sitzung nur einmal berechnet werden, auch wenn beide Seiten mammographiert wurden. Eine mehrfache Abrechnung des Zuschlags führt regelmäßig zu Kürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 5266: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die wichtigste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen die Indikation für die Untersuchung, die genaue Lokalisation (rechts, links oder beidseitig) sowie die technischen Parameter der Exposition festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben zur Kompressionskraft, der Schichtdicke und der applizierten Dosis (Dosisflächenprodukt).

Der schriftliche Befundbericht muss eine detaillierte Beschreibung des Parenchymmusters (z. B. nach ACR-Klassifikation) sowie die Beurteilung eventueller Herdbefunde, Asymmetrien oder Mikrokalkansammlungen enthalten. Abschließend muss eine klare Klassifikation nach BI-RADS (Breast Imaging Reporting and Data System) erfolgen, um das weitere Prozedere eindeutig zu definieren.

Dokumentationsbeispiel: "Indikation: Tastbefund oberer Außenquadrant links. Digitale Mammographie links in CC- und MLO-Projektion. Parenchymdichte: ACR Typ C. Kein Nachweis suspekter Herdbefunde oder Mikrokalk. BI-RADS 1 (links). Strahlendosis: PGD 1,2 mGy."

GOÄ 5266: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 1,8-fachen Regelsatz bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (oder darüber hinaus mit Honorarvereinbarung) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für einen erhöhten Zeitaufwand oder eine schwierige Ausführung sind ein extrem dichtes Drüsengewebe (ACR-Dichte III oder IV), das die Befundung erheblich erschwert. Auch das Vorliegen von Brustimplantaten erfordert zusätzliche Eklund-Aufnahmen und rechtfertigt eine Steigerung.

Weitere anerkannte Begründungen sind eine eingeschränkte Mobilität der Patientin (z. B. bei Rollstuhlfahrerinnen oder ausgeprägter Arthrose), die das korrekte Positionieren am Gerät massiv erschwert. Diese Faktoren müssen in der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der radiologischen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 5266 selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt im selben Termin eine ergänzende Sonographie der Brustdrüsen, die nach den GOÄ-Ziffern 418 (eine Seite) und gegebenenfalls 420 (Gegenseite) berechnet wird. Bei der Abklärung von Mikrokalk können zudem Spezialaufnahmen erforderlich sein, die über die GOÄ-Ziffer 5267 (Spezialaufnahmen) abgerechnet werden.

Wichtig ist auch die korrekte Abbildung von Folgekonferenzen bei pathologischen Befunden. Die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz (Tumorboard) wird mit der GOÄ-Ziffer 60 analog bewertet, während eine ausführliche Beratung der Patientin über den Befund nach GOÄ-Ziffer 34 (Mindestdauer 20 Minuten) liquidiert werden kann.

Ziffer 5266 in der neuen GOÄ

Die Mammographie einer Seite in zwei Ebenen teilt sich in der neuen GOÄ je nach Anwendungskontext auf. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 47,21 €.

  • 13259 Röntgenaufnahme der Mamma einer Seite, in zwei Ebenen (64,71 €) — für die diagnostische Standardmammographie, je Seite
  • 13265 Röntgenaufnahme der Mamma im Rahmen interventioneller Maßnahmen, einschließlich der jeweiligen Intervention (z. B. Biopsie oder Markierung der Mamma), je Zielläsion (278,78 €) — wenn die Mammographieaufnahme unmittelbar im Rahmen einer Biopsie oder Markierung angefertigt wird

Die entscheidende Weiche ist der Einsatzkontext: Reine diagnostische Bildgebung geht in Nummer 13259; Aufnahme plus Intervention in einer Sitzung geht in die Komplexleistung Nummer 13265, die Bildgebung und Eingriff gemeinsam abgilt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5266

Bei einer beidseitigen Mammographie in zwei Ebenen ist die GOÄ-Ziffer 5266 insgesamt zweimal berechnungsfähig. Für jede Seite wird die Ziffer einmal angesetzt.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 5298 für digitale Radiographie ist neben der GOÄ 5266 berechnungsfähig. Dies gilt sowohl für diagnostische Aufnahmen als auch im Screening-Programm.
Die unabhängige ärztliche Doppelbefundung sowie die Teilnahme an der Konsensuskonferenz werden jeweils mit der GOÄ-Ziffer 60 analog abgerechnet. Dies entspricht den Vorgaben für das strukturierte Screening-Programm.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5265 für eine Mammographie in einer Ebene ist neben der GOÄ 5266 für dieselbe Seite ausgeschlossen. Die höherwertige Leistung in zwei Ebenen bildet die Untersuchung vollständig ab.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Regelsatz ist bei erschwerten Bedingungen wie extrem dichtem Brustdrüsengewebe (ACR-Dichte III oder IV), dem Vorliegen von Brustimplantaten oder eingeschränkter Mobilität der Patientin zulässig. Diese Erschwernisse müssen in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
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