GOÄ 5325: Koronarangiographie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5325
Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 314,75 € 1,8x
Höchstsatz 437,15 € 2,5x

Die Abrechnung der selektiven Koronarangiographie nach GOÄ-Ziffer 5325 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5325

Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie

Die Leistungsziffer 5325 ist im Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) unter dem Unterabschnitt 5 (Angiographie) angesiedelt. Sie beschreibt die selektive Darstellung der Herzkranzgefäße oder Bypässe mittels moderner Cinetechnik.

Diese Leistung umfasst die vollständige angiographische Untersuchung des gesamten koronaren Gefäßbaums in einer Serie. Die Einbringung des Kontrastmittels über den Katheter ist dabei ein integraler Bestandteil, sofern dies nicht über gesonderte Katheter erfolgt.

GOÄ 5325 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung

Die Indikation zur Durchführung einer selektiven Koronarangiographie nach GOÄ 5325 ist bei dem Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit (KHK) oder zur präoperativen Abklärung vor Herzklappenoperationen gegeben. Auch bei akutem Koronarsyndrom kommt diese Ziffer regelmäßig zur Anwendung.

Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zur Ziffer 5324. Wird im Rahmen der Untersuchung lediglich ein einzelnes Herzkranzgefäß selektiv dargestellt, ist zwingend die GOÄ-Ziffer 5324 anzusetzen.

Tipp: Die Ziffer 5325 ist auch dann nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig, wenn zusätzlich Bypässe untersucht werden. In diesem Fall kann für die Darstellung der Bypässe jedoch die Ziffer 5326 für weitere Serien hinzutreten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5325

Fallbeispiel 1: Standard-Koronarangiographie aller Hauptstämme

Ein Patient stellt sich mit stabiler Angina pectoris zur diagnostischen Abklärung vor. Es erfolgt die selektive Darstellung der linken und rechten Koronararterie in einer Serie mittels Cinetechnik über einen gemeinsamen Zugang.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5325 als Erstserie. Zusätzlich können die Ziffer 360 (Katheterisierung) sowie die Ziffer 628 (Druckmessung) berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Untersuchung von Koronargefäßen und Bypässen

Bei einem Patienten mit Zustand nach Bypass-Operation wird eine Kontroll-Angiographie durchgeführt. Hierbei werden sowohl die nativen Herzkranzgefäße als auch zwei aortokoronare Venenbypässe in insgesamt drei Serien dargestellt.

Abrechnungstechnisch wird die Erstserie mit der GOÄ-Ziffer 5325 bewertet. Für die beiden zusätzlichen Serien zur Darstellung der Bypässe wird die GOÄ-Ziffer 5326 zweifach angesetzt.

Fallbeispiel 3: Selektive Darstellung von nur einem Gefäß

Im Rahmen einer Intervention wird ausschließlich die linke Koronararterie selektiv dargestellt, um einen isolierten Befund zu kontrollieren. Eine Darstellung der rechten Koronararterie erfolgt in dieser Sitzung nicht.

Da nicht alle Herzkranzgefäße untersucht wurden, darf die GOÄ 5325 nicht herangezogen werden. Stattdessen ist die GOÄ-Ziffer 5324 für die selektive Darstellung eines einzelnen Herzkranzgefäßes abzurechnen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5325: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffer 5325 und Ziffer 5324. Die Ziffer 5324 ist explizit ausgeschlossen, wenn die vollständige Koronarangiographie nach 5325 erfolgt.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von kardiologischen Funktionsprüfungen wie den Ziffern 626, 627, 629, 630 oder 632. Diese Leistungen sind am selben Behandlungstag neben der GOÄ 5325 strikt ausgeschlossen.

Achtung: Die Einbringung des Kontrastmittels über Katheter ist nur dann gesondert berechnungsfähig, wenn dies über jeweils gesonderte Katheter erfolgt. Die unreflektierte Mehrfachberechnung von Katheterleistungen ohne entsprechende Dokumentation führt regelmäßig zu Kürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 5325: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen alle dargestellten Gefäßabschnitte und Bypässe detailliert beschrieben werden.

Auch die Anzahl der gefahrenen Serien sowie die verwendeten Kathetertypen müssen exakt dokumentiert sein. Dies gilt insbesondere, wenn zusätzliche Serien nach Ziffer 5326 oder gesonderte Katheterisierungen abgerechnet werden sollen.

Dokumentation: Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße (LCA und RCA) mittels Cinetechnik in 1 Serie. Darstellung der Hauptstämme und Seitenäste. Keine Kontrastmitteleinbringung über gesonderte Katheter. Dokumentation der Durchleuchtungszeit und Dosisflächenprodukt erfolgt im System.

GOÄ 5325: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 5325 liegt beim 1,8-fachen Satz (314,75 €). Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (437,15 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Besonderheiten wie extreme Gefäßtortuositäten, ausgeprägte koronare Kalzinierungen oder unruhige Patienten, die eine verlängerte Untersuchungszeit bedingen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5325 lässt sich hervorragend mit anderen interventionellen und diagnostischen Ziffern kombinieren. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 360 und 361 für die Katheterisierung.

Auch die Ziffer 628 für die intrakardiale Druckmessung sowie die Ziffern 5326 bis 5328 für zusätzliche Serien oder ergänzende angiographische Darstellungen sind zulässige Kombinationspartner.

Ziffer 5325 in der neuen GOÄ

Die selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypässe mittels Cinetechnik geht in der neuen GOÄ — gemeinsam mit Nr. 5324 — in der Nummer 3001 auf — „Linksherzkatheteruntersuchung mit Sondierung eines großen Herzkranzgefäßes oder mehrerer großer Herzkranzgefäße (RIVA, RCA, RCX) oder eines Bypasses" — zum festen Satz von 548,04 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 314,75 €). Werden neben der Grundleistung nach Nummer 3001 weitere Bypässe sondiert, ist der Zuschlag Nummer 3004 je Sitzung einmal zusätzlich berechnungsfähig. Nummer 3001 ist nicht neben Nummer 3007 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5325

Die GOÄ 5325 wird für die selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypässe mittels Cinetechnik abgerechnet. Sie kommt typischerweise bei der diagnostischen Abklärung einer koronaren Herzkrankheit zum Einsatz.
Nein, die GOÄ 5325 ist je Sitzung unabhängig von der Anzahl der untersuchten Herzkranzgefäße insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Für zusätzliche Serien muss die Ziffer 5326 herangezogen werden.
Die GOÄ 5324 wird berechnet, wenn lediglich ein einzelnes Herzkranzgefäß selektiv dargestellt wird. Die GOÄ 5325 hingegen setzt die Darstellung aller Herzkranzgefäße oder Bypässe voraus.
Neben der GOÄ 5325 sind unter anderem die kardiologischen Funktionsprüfungen nach den Ziffern 626, 627, 629, 630 und 632 ausgeschlossen. Auch die Ziffern 5300–5302, 5315–5317 sowie die Ziffer 5324 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz kann durch einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten begründet werden. Typische Gründe sind anatomische Varianten, schwere Gefäßverkalkungen oder erhebliche Patientenunruhe während der Untersuchung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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