GOÄ 5326: Koronarangiographie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5326
Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  oder , zweite bis fünfte Serie, je Serie
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 41,96 € 1,8x
Höchstsatz 58,27 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5326 für weitere Serien der Koronarangiographie birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5326

Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie

Die GOÄ-Ziffer 5326 beschreibt eine ergänzende radiologische Leistung im Rahmen der kardiologischen Diagnostik. Sie kommt zum Einsatz, wenn nach der initialen Darstellung der Herzkranzgefäße weitere Bildserien notwendig werden. Diese Ziffer deckt somit den zusätzlichen Aufwand für die selektive Koronarangiographie ab der zweiten Serie ab.

Die Leistung ist eng an die vorherige Erbringung der Grundleistungen gekoppelt. Ohne eine vorangehende Untersuchung nach den Nummern 5324 oder 5325 ist eine Abrechnung dieser Ziffer nicht möglich. Die Ziffer bildet somit die fortlaufende Diagnostik während einer Sitzung ab.

GOÄ 5326 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

In der kardiologischen Praxis ist die detaillierte Darstellung der Herzkranzgefäße bei Verdacht auf eine Koronare Herzkrankheit (KHK) essenziell. Häufig reicht eine einzige Bildserie nicht aus, um alle Gefäßabschnitte oder komplexe Stenosen vollständig zu beurteilen. In diesen Fällen werden zusätzliche Serien in unterschiedlichen Projektionswinkeln angefertigt.

Typische Indikationen für den Einsatz der GOÄ 5326 sind die Evaluation von Bypass-Gefäßen oder die Abklärung komplexer anatomischer Varianten. Auch bei einer geplanten interventionellen Kardiologie (wie einer PTCA) sind präzise Kontrollaufnahmen unerlässlich. Jede dieser zusätzlichen Serien wird über die Ziffer 5326 erfasst.

Tipp: Die Ziffer 5326 ist je Sitzung maximal viermal berechnungsfähig. Achten Sie darauf, jede Serie im Befundbericht präzise zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5326

Fallbeispiel 1: Mehrgefäßdarstellung bei KHK-Verdacht

Ein Patient stellt sich mit stabiler Angina Pectoris vor. Nach der initialen Angiographie der linken Herzkranzarterie (LCA) mittels GOÄ 5325 erfolgen drei weitere Serien zur vollständigen Darstellung der rechten Herzkranzarterie (RCA) und eines venösen Bypasses. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der komplexen Mehrgefäßdarstellung.

Die Abrechnung erfolgt mit der Grundziffer GOÄ 5325 für die erste Serie. Für die drei zusätzlichen Serien wird die GOÄ 5326 insgesamt dreimal in Ansatz gebracht. Dies sichert die vollständige Abbildung des diagnostischen Aufwands.

Fallbeispiel 2: Komplexe Intervention mit Kontrollserien

Bei einer diagnostischen Herzkatheteruntersuchung zeigt sich eine hochgradige Stenose. Zur Vorbereitung einer ad-hoc-Intervention werden zwei zusätzliche Serien in unterschiedlichen Projektionen gefahren, um die genaue Länge der Stenose zu vermessen. Diese Kontrollserien dienen der präzisen Platzierung des Stents.

Neben der Grundleistung GOÄ 5324 für die Erstserie werden zwei Serien nach GOÄ 5326 abgerechnet. Die Dokumentation weist die unterschiedlichen Projektionsrichtungen als Begründung aus.

Fallbeispiel 3: Abklärung von Koronaranomalien

Bei einem jungen Patienten besteht der Verdacht auf einen atypischen Abgang der rechten Koronararterie. Um den genauen Verlauf des Gefäßes im Verhältnis zur Aorta darzustellen, sind insgesamt vier zusätzliche selektive Injektionen und Bildserien erforderlich. Die anatomische Varianz erfordert diesen erhöhten Aufwand.

Abrechnungstechnisch wird die Erstserie über GOÄ 5324 abgerechnet. Die vier weiteren Serien werden jeweils über die GOÄ 5326 geltend gemacht, womit die Höchstgrenze von vier Serien pro Sitzung erreicht ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5326: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5326 ist das Überschreiten der maximalen Anzahl von vier Serien pro Sitzung. Da die erste Serie bereits in der Grundleistung (GOÄ 5324 oder 5325) enthalten ist, darf die GOÄ 5326 höchstens viermal berechnet werden. Weitere Serien können nicht über andere Ziffern wie die GOÄ 350 deklariert werden.

Zudem müssen die strengen Ausschlussziffern beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung mit den Ziffern 626, 627, 629 oder den nuklearmedizinischen Leistungen 5300 bis 5302 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Abrechnungsprüfung der privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Ein Ausweichen auf die GOÄ-Ziffer 350 für weitere Serien ist unzulässig, da diese Leistung nicht einschlägig ist. Für die Kontrastmitteleinbringung ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 360 heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 5326: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Für jede abgerechnete Serie nach GOÄ 5326 muss im Befundbericht die genaue Indikation und das dargestellte Gefäßgebiet dokumentiert sein. Auch die Angabe der gewählten Projektionsrichtung ist dringend zu empfehlen.

Aus der Dokumentation muss klar hervorgehen, warum die zusätzlichen Serien für die diagnostische oder therapeutische Entscheidungsfindung notwendig waren. Pauschale Angaben ohne Bezug zum konkreten Behandlungsfall werden von Prüfstellen oft nicht anerkannt. Eine präzise Patientenakte schützt vor Regressen.

Dokumentationsbeispiel: Selektive Koronarangiographie der LCA (1. Serie, GOÄ 5325). Im Anschluss 2. Serie (RCA in LAO-Projektion), 3. Serie (RCA in RAO-Projektion) zur Beurteilung einer komplexen Bifurkationsstenose. Dokumentation der Indikation für die Zusatzserien im Befundbericht.

GOÄ 5326: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unruhigen Patienten kann der Aufwand für die Durchführung der Serien erheblich steigen. In solchen Fällen ist eine Anhebung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 1,8 bis zum 2,5-fachen Satz gerechtfertigt. Ein erhöhter Zeitaufwand muss jedoch patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5326 wird regelhaft in Kombination mit den Grundleistungen GOÄ 5324 oder 5325 abgerechnet. Zusätzlich kann die Einbringung von Kontrastmittel über die GOÄ-Ziffer 360 berechnet werden, sofern dies über einen gesonderten Katheter erfolgt. Diese Ziffernkombinationen spiegeln den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Herzkatheterlabor wider.

Ziffer 5326 in der neuen GOÄ

Die zweite bis fünfte Serie bei der selektiven Koronarangiographie wird in der neuen GOÄ durch den Zuschlag Nummer 3049 abgebildet — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3007, 3020 oder 3046 für angiographische und/oder Durchleuchtungsleistungen ab zwei Serien" — zum festen Satz von 108,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 41,96 € je Serie). Strukturell entscheidende Änderung: In der alten GOÄ konnte die Ziffer 5326 für die zweite bis fünfte Serie bis zu viermal je Sitzung angesetzt werden. Nummer 3049 ist dagegen einmal je Sitzung berechnungsfähig, unabhängig davon, wie viele Serien ab der zweiten angefertigt wurden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5326

Die GOÄ-Ziffer 5326 ist je Sitzung höchstens viermal berechnungsfähig. Sie deckt die zweite bis fünfte Serie der selektiven Koronarangiographie ab. Die erste Serie ist bereits in der vorangehenden Grundleistung nach Nr. 5324 oder 5325 enthalten.
Ja, die GOÄ-Ziffer 5326 setzt die Erbringung einer Leistung nach Nr. 5324 oder 5325 zwingend voraus. Sie wird für jede weitere Serie im Anschluss an diese Grundleistungen berechnet. Eine alleinige Abrechnung der GOÄ 5326 ist nicht zulässig.
Die GOÄ 5326 darf nicht neben den Ziffern 626, 627, 629, 630, 5300 bis 5302 sowie 5315 bis 5317 abgerechnet werden. Zudem ist ein Ausweichen auf die Ziffer 350 für zusätzliche Serien ausgeschlossen.
Für die Einbringung des Kontrastmittels ist die GOÄ-Ziffer 360 berechnungsfähig. Dies gilt jedoch nur, wenn die Einbringung über einen gesonderten Katheter erfolgt. Wird der bereits für die Grundleistung liegende Katheter genutzt, ist die Ziffer 360 nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Ein Überschreiten des 1,8-fachen Satzes kann durch einen erhöhten Schwierigkeitsgrad oder besonderen Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind komplexe anatomische Verhältnisse, ausgeprägte Gefäßverkalkungen oder eine instabile Hämodynamik des Patienten während der Untersuchung.
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