GOÄ 5302: Weitere Angiographie-Serien richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5302
Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern  und , insgesamt
Punktzahl 600  
Einfachsatz 34,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,95 € 1,8x
Höchstsatz 87,42 € 2,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5302: So rechnen Sie zusätzliche angiographische Serien im Anschluss an die Erstuntersuchung rechtssicher und vollständig ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5302

Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 5302 beschreibt eine ergänzende radiologische Leistung im Rahmen der konventionellen Angiographie. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn nach der initialen Darstellung eines Gefäßgebietes weitere Bildserien notwendig werden. Diese Ziffer deckt alle zusätzlichen Serien ab, die im unmittelbaren zeitlichen und fachlichen Zusammenhang mit den Grundleistungen erbracht werden.

Wichtig ist hierbei der Zusatz insgesamt im offiziellen Leistungstext. Dies bedeutet, dass die Ziffer unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der zusätzlich angefertigten Serien nur ein einziges Mal pro Sitzung berechnet werden darf. Eine Vervielfachung der Gebühr über die Anzahl der Serien ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 5302 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 5302 vor allem bei komplexen Gefäßdarstellungen Anwendung. Typische Indikationen sind fortgeschrittene Stadien der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) oder die Abklärung von Gefäßanomalien. Wenn die erste Serie nach GOÄ 5300 oder 5301 nicht ausreicht, um den gesamten Befund zu sichern, werden Folgeserien angeschlossen.

Ein klassisches Beispiel ist die Darstellung des peripheren Abstroms bei einer Becken-Bein-Angiographie. Nach der ersten Serie der Beckenstrombahn erfordern die klinischen Fragestellungen oft weitere Aufnahmen der Oberschenkel- und Unterschenkelarterien. Diese nachfolgenden Phasen werden über die GOÄ 5302 abgerechnet.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die medizinische Notwendigkeit jeder weiteren Serie detailliert in der Patientenakte dokumentiert wird, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5302

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei schwerer pAVK

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine kritische Extremitätenischämie vor. Zunächst erfolgt die angiographische Erstuntersuchung der Becken- und Oberschenkelarterien. Da ein Mehretagenverschluss vermutet wird, schließt der Arzt eine weitere Serie zur Darstellung der Unterschenkel- und Fußstrombahn an. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 5300 für die Erstuntersuchung und der GOÄ 5302 für die zusätzliche Serie.

Fallbeispiel 2: Cerebrale Angiographie bei Aneurysmaverdacht

Bei der Abklärung eines intrakraniellen Aneurysmas wird eine selektive Angiographie der Arteria carotis interna durchgeführt. Zur genauen Beurteilung der Kollateralversorgung und der venösen Abflussphase werden im Anschluss weitere Serien gefahren. Neben der Grundleistung GOÄ 5300 wird die GOÄ 5302 für die zusätzlichen Bildserien in derselben Sitzung in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Phlebographie bei tiefer Venenthrombose

Zur Abklärung einer unklaren Beinschwellung wird eine aszendierende Beinphlebographie durchgeführt. Nach der ersten Serie der Unterschenkelvenen zeigt sich ein unvollständiger Kontrastmittelabstrom. Es werden weitere Serien der Beckenvenen angeschlossen, um das Ausmaß der Thrombose exakt zu bestimmen. Abgerechnet wird die Kombination aus GOÄ 5301 und GOÄ 5302.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5302: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5302 ist der mehrfache Ansatz der Ziffer innerhalb einer Sitzung. Da die Ziffer das Wort insgesamt enthält, ist sie auch bei der Anfertigung von beispielsweise vier zusätzlichen Serien nur einmal berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn die Ziffer mehrfach aufgeführt wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Kontrastmitteleinbringungen. Diese dürfen nur dann separat berechnet werden, wenn ein gesonderter Katheter verwendet wurde. Wird das Kontrastmittel für die Folgeserie über den bereits liegenden Katheter der Erstuntersuchung injiziert, ist diese Leistung mit den Grundgebühren abgegolten.

Achtung: Die GOÄ 5302 darf niemals neben den Ziffern 5313, 5315 bis 5318 sowie 5324 bis 5327 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind strikt einzuhalten, da sonst die gesamte Liquidation fehlerhaft ist.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 5302: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welche anatomischen Regionen in den zusätzlichen Serien dargestellt wurden. Auch die medizinische Indikation für jede einzelne Folgeserie sollte stichwortartig begründet werden.

Falls ein Katheterwechsel oder die Nutzung eines separaten Zugangs für die Kontrastmitteleinbringung stattfand, muss dies explizit dokumentiert werden. Nur so lässt sich die zusätzliche Berechnung von Kontrastmittelgebühren gegenüber den Prüfstellen der Versicherer rechtfertigen.

Dokumentation: Durchführung der Angiographie der Becken-Bein-Strombahn rechts (GOÄ 5300). Anschluss-Serie der Unterschenkelgefäße (GOÄ 5302) wegen pAVK Stadium IV zur Abstrombeurteilung. Kein Katheterwechsel erfolgt.

GOÄ 5302: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 5302 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 62,95 € entspricht. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Gefäßverkalkungen oder unruhigen Patienten kann der Faktor bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (87,42 €) gesteigert werden. Eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung ist hierfür zwingend erforderlich.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5302 wird regelhaft mit den angiographischen Grundleistungen GOÄ 5300 (arteriell) oder GOÄ 5301 (venös) kombiniert. Daneben sind auch die Ziffern für ergänzende computertomographische oder sonographische Untersuchungen wie die GOÄ 350 oder GOÄ 351 unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen kombinierbar. Ein gleichzeitiger Ansatz mit kardiologischen Spezialuntersuchungen wie der GOÄ 5324 ist jedoch ausgeschlossen.

Ziffer 5302 in der neuen GOÄ

Die weiteren Serien nach Nr. 5300 und 5301 (insgesamt) werden in der neuen GOÄ über den Zuschlag Nummer 13278 abgerechnet — „Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 13276 oder 13277 für jede weitere Serienangiographie, je Serie" — zum festen Satz von 83,86 € je weiterer Serie (heute beim 2,3-fachen Satz: 62,95 €). Die alte Zusammenfassung in eine Gesamtziffer entfällt; in der neuen GOÄ wird jede weitere Serie einzeln über Nummer 13278 abgerechnet, mit Begründungspflicht in der Rechnung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5302

Die GOÄ-Ziffer 5302 wird für zusätzliche angiographische Bildserien berechnet, die sich an eine Erstuntersuchung nach GOÄ 5300 oder 5301 anschließen. Sie ist unabhängig von der Anzahl der weiteren Serien nur einmal pro Sitzung ansetzbar.
Nein, die Ziffer 5302 ist je Sitzung insgesamt nur einmal berechnungsfähig, unabhängig davon, wie viele zusätzliche Serien tatsächlich angefertigt wurden. Mehrfache Ansätze werden von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.
Die GOÄ 5302 darf nicht neben den Ziffern 5313, 5315 bis 5318 sowie 5324 bis 5327 abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 5355, 5357 und 5358 ist gemäß den Ausschlussregeln nicht zulässig.
Eine separate Abrechnung der Kontrastmitteleinbringung ist nur dann zulässig, wenn diese über einen gesonderten Katheter erfolgt. Wird derselbe Katheter wie für die Erstuntersuchung (GOÄ 5300/5301) genutzt, ist die Einbringung mit der Grundleistung abgegolten.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach erfordert eine schriftliche Begründung. Typische Gründe sind ein erheblicher Mehraufwand durch stark verkalkte Gefäße, anatomische Varianten oder unruhige Patienten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich