GOÄ 5300: Serienangiographie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5300
Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum, eine Serie
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 209,83 € 1,8x
Höchstsatz 291,42 € 2,5x

Die Abrechnung der Serienangiographie nach GOÄ 5300 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und Honorarverluste verhindern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5300

Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum, eine Serie

Die GOÄ-Ziffer 5300 beschreibt die Durchführung einer Serienangiographie in definierten Körperregionen. Diese Leistung umfasst die erste Bildserie zur Darstellung von Blutgefäßen im Bereich des Schädels, des Brustraums oder des Bauchraums. Durch den Einsatz von Kontrastmitteln werden vaskuläre Strukturen radiologisch sichtbar gemacht.

Die Ziffer bildet das Fundament der angiographischen Diagnostik in den genannten anatomischen Regionen. Alle grundlegenden Vorbereitungen und die erste Bildakquisition sind mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten. Weitere Serien müssen über ergänzende Ziffern abgerechnet werden.

GOÄ 5300 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Indikation zur Serienangiographie nach GOÄ 5300 ist bei einer Vielzahl von vaskulären Erkrankungen gegeben. Typische Einsatzgebiete sind der Ausschluss oder die Bestätigung von Aneurysmen, Stenosen oder Gefäßfehlbildungen. Auch bei akut lebensbedrohlichen Zuständen wie einer Lungenembolie oder einer Aortendissektion kommt dieses Verfahren regelmäßig zum Einsatz.

In der klinischen Praxis erfordert die Durchführung eine präzise Steuerung der Kontrastmittelgabe. Die zeitlich hochauflösende Bildgebung ermöglicht es, die arterielle, kapilläre und venöse Phase des Blutflusses exakt zu dokumentieren. Dies ist besonders bei der Beurteilung von Durchblutungsstörungen im Gehirn oder in den viszeralen Organen von entscheidender Bedeutung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5300

Fallbeispiel 1: Verdacht auf intrakranielles Aneurysma

Ein Patient stellt sich mit akut einsetzenden, heftigsten Kopfschmerzen vor. Zum Ausschluss eines intrakraniellen Aneurysmas erfolgt eine cerebrale Serienangiographie mit einer Bildserie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5300 für die erste Serie, kombiniert mit der entsprechenden Ziffer für die Kontrastmitteleinbringung.

Fallbeispiel 2: Abdominelle Angiographie bei Nierenarterienstenose

Bei Verdacht auf eine renovaskuläre Hypertonie wird eine Angiographie der Nierenarterien durchgeführt. Hierbei werden insgesamt drei Bildserien angefertigt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5300 für die erste Serie sowie zweimal die GOÄ-Ziffer 5301 für die beiden Folgeserien.

Fallbeispiel 3: Multilokuläre Gefäßdarstellung bei pAVK

Es erfolgt eine angiographische Untersuchung des Bauchraums und der Beckenstrombahn in einer Sitzung. Da die GOÄ 5300 je Sitzung nur einmal berechnet werden darf, kann die Untersuchung beider Regionen nicht durch Nebeneinanderberechnung dargestellt werden. Stattdessen wird die GOÄ-Ziffer 5300 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet, um den Mehraufwand abzubilden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5300: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 5300 in einer einzigen Sitzung. Die Leistungsbeschreibung legt eindeutig fest, dass diese Ziffer nur einmal je Sitzung berechnungsfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob verschiedene anatomische Regionen wie Brust- und Bauchraum untersucht wurden.

Zudem müssen die strikten Ausschlusskriterien der Gebührenordnung beachtet werden. Die GOÄ 5300 darf nicht neben den Ziffern 5313, 5315 bis 5318 sowie 5324 bis 5327 abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 5355, 5357 und 5358 am selben Behandlungstag führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Spezialangiographien und der allgemeinen Serienangiographie ist ausgeschlossen. Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung genau, ob eine spezifischere Ziffer den Vorzug erhalten muss.

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Dokumentation der GOÄ 5300: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der gewählte Zugangsweg und das verwendete Kontrastmittel detailliert festgehalten werden. Auch die genaue Anzahl der angefertigten Bildserien muss zweifelsfrei dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Besonderheiten, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Erschwerte anatomische Verhältnisse oder mangelnde Kooperation des Patienten sollten im Befundbericht ausführlich begründet werden.

Dokumentation: Serienangiographie des Schädels bei V. a. AV-Malformation. Femoraler Zugang rechts, Einbringen von 80 ml Kontrastmittel. Durchführung von insgesamt 3 Serien. Keine Komplikationen. Begründung für Faktor 2,5: Erschwerte Sondierung bei ausgeprägter Elongation der Beckengefäße.

GOÄ 5300: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 5300 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Honorar von 209,83 € entspricht. Bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder erhöhtem Zeitaufwand kann der Faktor bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas, schwere Gefäßelongationen oder unruhige Patienten, die eine Sedierung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5300 wird regelmäßig mit Ziffern für die Kontrastmitteleinbringung kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 350, 351 oder 357 für die Verabreichung des Kontrastmittels. Für zusätzliche Bildserien werden die Ziffern 5301 und 5302 herangezogen, um den tatsächlichen Leistungsumfang korrekt abzubilden.

Tipp: Bei der Angiographie hirnversorgender Arterien darf die Folgeserie nach GOÄ 5301 bis zu fünfmal berechnet werden. Nutzen Sie diese Option konsequent aus, um erbrachte Leistungen vollständig zu honorieren.

Ziffer 5300 in der neuen GOÄ

Die Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum ist in der neuen GOÄ nach Lokalisation getrennt abzurechnen. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 209,83 €.

  • 13276 Serienangiographie arteriell oder venös im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie (544,37 €)
  • 13277 Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie (408,83 €)

Wird in einer Sitzung sowohl der Schädel als auch der Brust- oder Bauchraum angiographiert, sind beide Leistungen anzusetzen (Nummer 13276 und Nummer 13277 zusammen). Die alte Ziffer war unabhängig von der Kombination der Körperregionen nur einmal berechnungsfähig — dieser Unterschied ist für die Honorarabrechnung erheblich. Weitere Serien sind über den Zuschlag Nummer 13278 abzurechnen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5300

Die GOÄ-Ziffer 5300 wird für die erste Serie einer Serienangiographie im Bereich des Schädels, des Brust- oder des Bauchraums berechnet. Sie dient der diagnostischen Darstellung von Blutgefäßen mittels Kontrastmittel.
Die GOÄ 5300 ist je Sitzung nur ein einziges Mal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn in derselben Sitzung sowohl der Brust- als auch der Bauchraum untersucht werden.
Neben der GOÄ 5300 dürfen unter anderem die Nummern 5313, 5315 bis 5318 sowie 5324 bis 5327 nicht abgerechnet werden. Auch die Ziffern 5355, 5357 und 5358 am selben Behandlungstag sind ausgeschlossen.
Für die zweite und dritte Serie wird zusätzlich die GOÄ 5301 berechnet. Ab der vierten Serie kommt die GOÄ 5302 einmalig hinzu, wobei bei hirnversorgenden Arterien die GOÄ 5301 bis zu fünfmal angesetzt werden darf.
Da die GOÄ 5300 nur einmal pro Sitzung berechnet werden darf, kann eine Untersuchung mehrerer Regionen über den Steigerungsfaktor ausgeglichen werden. Hierzu wird der Gebührenrahmen begründet bis zum 2,5-fachen Satz ausgeschöpft.
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