GOÄ 5327: Linksventrikulographie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5327
Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5327: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5327

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 5327 wie folgt:

Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie

Diese Ziffer beschreibt die kontrastmittelgestützte Röntgendarstellung der linken Herzkammer. Die Leistung wird typischerweise als Zusatzuntersuchung während einer selektiven Koronarangiographie durchgeführt. Sie dient der Beurteilung der globalen und regionalen linksventrikulären Pumpfunktion sowie der Mitralklappenfunktion.

GOÄ 5327 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Linksventrikulographie ist ein etabliertes Standardverfahren in der invasiven Kardiologie. Sie kommt zum Einsatz, wenn neben der Darstellung der Herzkranzgefäße eine präzise Beurteilung der ventrikulären Hämodynamik erforderlich ist. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit oder die Abklärung von Herzklappenfehlern.

Ein wichtiger Aspekt in der Praxis ist die Abgrenzung zu eigenständigen Untersuchungen. Die GOÄ 5327 ist explizit als zusätzliche Leistung definiert. Sie setzt somit das Vorliegen einer primären Indikation zur selektiven Koronarangiographie voraus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5327

Fallbeispiel 1: Verdacht auf koronare Herzkrankheit

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Thoraxschmerzen vor. Es erfolgt eine diagnostische Herzkatheteruntersuchung mit selektiver Koronarangiographie beider Koronararterien. Zur Beurteilung der Auswurffraktion wird eine zusätzliche Linksventrikulographie durchgeführt. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffern 5325 und 5327.

Fallbeispiel 2: Zustand nach Myokardinfarkt

Bei einem Patienten nach abgelaufenem Vorderwandinfarkt soll die regionale Wandbewegung beurteilt werden. Während der Koronarangiographie erfolgt die Kontrastmittelinjektion in den linken Ventrikel. Die Dokumentation zeigt eine deutliche apikale Akinesie. Neben der Hauptleistung wird die GOÄ 5327 korrekt in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Mitralklappeninsuffizienz

Zur präoperativen Diagnostik vor einem geplanten chirurgischen Eingriff wird eine Koronarangiographie durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Darstellung des linken Ventrikels zur Graduierung einer Mitralklappeninsuffizienz. Die Abrechnung der GOÄ 5327 ist hierbei vollumfänglich begründet und neben der Angiographie zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5327: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die mehrfache Berechnung der Ziffer bei Aufnahmen in mehreren Ebenen. Auch wenn die Untersuchung in zwei Ebenen erfolgt, ist die GOÄ 5327 gemäß den allgemeinen Bestimmungen nur einmal berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die Einbringung des Kontrastmittels über einen Katheter ist nur dann gesondert berechnungsfähig, wenn dies über einen gesonderten Katheter und nicht über bereits genutzte Katheter erfolgt.

Zudem müssen die strengen Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 5327 darf nicht neben den Ziffern 5300 bis 5302 oder den Ziffern für die Rechtsherz-Angiographie (5315 bis 5318) abgerechnet werden. Prüfstellen achten penibel auf diese Ausschlüsse.

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Dokumentation der GOÄ 5327: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Indikation, der Zugangsweg und die Menge des verwendeten Kontrastmittels exakt dokumentiert werden. Auch die visuelle Beurteilung der Wandbewegung und die berechnete Ejektionsfraktion gehören zwingend in den Bericht.

Dokumentation: Zusätzliche Linksventrikulographie über Pigtail-Katheter. Einbringung von 30 ml Kontrastmittel. Gute globale systolische linksventrikuläre Funktion, EF ca. 55 Prozent. Keine regionalen Wandbewegungsstörungen, keine relevante Mitralinsuffizienz.

Fehlen diese Angaben im kardiologischen Bericht, kann die Leistung bei einer Prüfung gestrichen werden. Die Dokumentation sollte daher unmittelbar nach dem Eingriff standardisiert im Katheterprotokoll erfasst werden.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Textbausteine in Ihrer Praxissoftware, um die geforderten Qualitätskriterien für die Dokumentation der Linksventrikulographie fehlerfrei zu erfüllen.

GOÄ 5327: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ 5327 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 104,92 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 (145,72 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas, schwere Herzrhythmusstörungen während der Untersuchung oder anatomische Besonderheiten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5327 wird regelhaft mit den Ziffern für die selektive Koronarangiographie kombiniert. Hierzu zählen insbesondere die GOÄ 5324 (einseitig) oder die GOÄ 5325 (beidseitig). Auch die Kombination mit der Ziffer 5335 für die computergesteuerte Auswertung ist unter Beachtung der Bestimmungen möglich.

Ziffer 5327 in der neuen GOÄ

Die zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie wird in der neuen GOÄ je nach Alter des Patienten über verschiedene Zuschläge abgerechnet. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 104,92 €.

  • 3008 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3007 für die Durchführung einer Laevo-/Dextrokardiographie (65,00 €) — für Patienten ab vollendetem 8. Lebensjahr; einschließlich Führungsdraht, retrograder oder antegrader Sondierung des linken Ventrikels, Infusionen, EKG-Überwachung, Angiographieleistungen bis zu einer Serie; nicht neben Nummer 3009
  • 3009 wie 3008, jedoch bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (90,65 €) — nicht neben Nummer 3008, 3083, 3084 oder 3085

Das Geburtsdatum des Patienten entscheidet über die Ziffer. Beide Zuschlags-Nummern setzen eine abgerechnete Grundleistung (Nummer 3001 oder 3007) in derselben Sitzung voraus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5327

Die GOÄ-Ziffer 5327 darf für eine zusätzliche Linksventrikulographie im Rahmen einer selektiven Koronarangiographie berechnet werden. Sie dient der Beurteilung der linksventrikulären Funktion und der Herzwandbewegung.
Nein, die GOÄ 5327 ist auch bei einer Untersuchung in zwei getrennten Ebenen nur einmal berechnungsfähig. Dies ist in den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ explizit so geregelt.
Die GOÄ 5327 darf nicht neben den Ziffern 5300 bis 5302 (Kardiographie) sowie den Nummern 5315 bis 5318 (Rechtsherz-Angiographie) abgerechnet werden. Auch die Ziffern 626, 627, 629, 630 und 632 sind am selben Tag ausgeschlossen.
Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwere Herzrhythmusstörungen während der Kontrastmitteleinbringung, extreme Adipositas oder schwierige anatomische Verhältnisse.
Die Einbringung des Kontrastmittels über einen Katheter ist nur dann gesondert berechnungsfähig, wenn dies über einen gesonderten Katheter erfolgt. Wird der bereits für die Koronarangiographie liegende Katheter genutzt, ist dies mit der Hauptleistung abgegolten.
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