Erfahren Sie, wie Sie den Zuschlag GOÄ 5328 für die simultane Zwei-Ebenen-Technik in der Angiographie rechtssicher und ohne Honorarverlust abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5328
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
Die GOÄ-Ziffer 5328 beschreibt einen Zuschlag für die Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik im Rahmen angiographischer Untersuchungen. Diese Technik, auch als Biplan-Technik bekannt, erfordert den Einsatz von zwei parallel geschalteten Aufnahmesystemen. Dadurch können Röntgenaufnahmen gleichzeitig aus zwei unterschiedlichen Winkeln generiert werden.
Die medizinische Relevanz dieser Methode liegt in der signifikanten Reduktion der Patientenbelastung durch Röntgenstrahlen und Kontrastmittel. Da zwei Ebenen simultan erfasst werden, halbiert sich die Anzahl der notwendigen Untersuchungsschritte. Dies schont den Organismus des Patienten und optimiert den diagnostischen Workflow.
GOÄ 5328 in der Praxis: Präzise Diagnostik bei minimaler Belastung
In der interventionellen Radiologie, Kardiologie und Neuroradiologie ist die simultane Zwei-Ebenen-Technik ein etablierter Standard für komplexe Gefäßdarstellungen. Typische Indikationen umfassen die Abklärung von zerebralen Aneurysmen oder hochgradigen Stenosen der Becken-Bein-Strombahn. Die räumliche Zuordnung von Gefäßpathologien gelingt durch die zeitgleiche Darstellung in zwei orthogonalen Ebenen wesentlich präziser.
Besonders bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion bietet das Verfahren einen entscheidenden Vorteil, da die benötigte Menge an nephrotoxischem Kontrastmittel minimiert wird. Der Zuschlag nach GOÄ 5328 honoriert den erhöhten apparativen und personellen Aufwand, der mit dem Betrieb einer biplanen Angiographieanlage verbunden ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5328
Fallbeispiel 1: Zerebrale Angiographie bei Verdacht auf Aneurysma
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf ein intrakranielles Aneurysma vor. Der Arzt führt eine selektive Angiographie der Arteria carotis interna unter Verwendung einer biplanen digitalen Subtraktionsangiographie (DSA) durch. Die Aufnahmen erfolgen simultan in zwei Ebenen, um die Anatomie des Aneurysmas exakt darzustellen.
Die Abrechnung erfolgt über die Basisleistung nach GOÄ 5315 (Selektive Angiographie) in Kombination mit dem Zuschlag nach GOÄ 5328 für die Zwei-Ebenen-Technik.
Fallbeispiel 2: Interventionelle Abklärung einer Beckenarterienstenose
Bei einer Patientin mit schwerer Claudicatio intermittens ist eine diagnostische Darstellung der Beckenstrombahn erforderlich. Die Untersuchung wird mittels simultaner Zwei-Ebenen-Technik durchgeführt, um den Stenosegrad ohne zusätzliche Kontrastmittelgaben exakt zu quantifizieren.
Neben der GOÄ-Ziffer 5307 für die Angiographie der Beckengefäße wird der Zuschlag GOÄ 5328 einfach berechnet.
Fallbeispiel 3: Selektive Nierenangiographie bei Niereninsuffizienz
Zur Abklärung einer renalen Hypertonie wird eine selektive Nierenarteriographie durchgeführt. Aufgrund einer vorbestehenden Niereninsuffizienz des Patienten muss die Kontrastmittelmenge so gering wie möglich gehalten werden, weshalb die biplane Technik zum Einsatz kommt.
Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 5311 für die selektive Angiographie der Nierenarterie ab und setzt zusätzlich den Zuschlag GOÄ 5328 an.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5328: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, den Zuschlag nach GOÄ 5328 mit einem erhöhten Steigerungssatz zu versehen. Die Gebührenordnung schreibt jedoch zwingend vor, dass dieser Zuschlag nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden darf. Eine Steigerung auf den 1,8-fachen oder 2,5-fachen Satz ist rechtlich unzulässig und führt zur Kürzung durch die Kostenträger.
Zudem ist der Abrechnungsausschluss bezüglich der GOÄ-Ziffer 5313 (Angiographie der thorakalen Aorta) strikt zu beachten. Wird eine Angiographie der thorakalen Aorta durchgeführt, darf der Zwei-Ebenen-Zuschlag nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Achtung: Der Zuschlag nach GOÄ 5328 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Auch wenn mehrere unterschiedliche Gefäßgebiete in einer Sitzung biplan untersucht werden, darf die Ziffer nicht mehrfach angesetzt werden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 5328: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Der radiologische Befundbericht muss explizit erwähnen, dass die simultane Akquisition in zwei Ebenen stattgefunden hat. Die bloße Erwähnung einer biplanen Anlage reicht ohne den Nachweis der tatsächlichen simultanen Nutzung oft nicht aus.
Zusätzlich empfiehlt es sich, die medizinische Notwendigkeit, wie etwa die Einsparung von Kontrastmittel oder Strahlendosis, kurz im Bericht zu skizzieren. Dies beugt Rückfragen von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen effektiv vor.
Dokumentation: Durchführung einer selektiven Angiographie der A. carotis interna links unter simultaner Anwendung der Zwei-Ebenen-Technik (a.p. und lateral) zur Reduktion der Kontrastmittelmenge bei bekannter Niereninsuffizienz.
GOÄ 5328: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 5328 ist eine der wenigen Ziffern, die einer strikten Begrenzung des Steigerungssatzes unterliegen. Sie ist unabhängig von der Schwierigkeit oder dem Zeitaufwand der Untersuchung nur mit dem 1,0-fachen Satz berechnungsfähig. Eine Erhöhung des Faktors ist gesetzlich ausgeschlossen, weshalb Begründungen für eine Steigerung hinfällig sind.
Typische Ziffernkombinationen
Der Zuschlag GOÄ 5328 wird typischerweise mit den angiographischen Basisleistungen der Nummern 5300 bis 5327 kombiniert. Häufige Kombinationen ergeben sich mit der GOÄ 5315 (selektive Angiographie) oder der GOÄ 5307 (Becken-Bein-Angiographie). Zudem können die für die Katheterisierung notwendigen operativen Leistungen, wie die GOÄ 2712 (Einbringen eines Verweilkatheters), regelkonform neben dem Zuschlag abgerechnet werden.
Tipp: Prüfen Sie bei jeder angiographischen Abrechnung der Ziffern 5300 bis 5327, ob eine biplane Anlage genutzt wurde, um den berechtigten Zuschlag 5328 nicht zu übersehen.
Ziffer 5328 in der neuen GOÄ
Der Zuschlag für die simultane Zwei-Ebenen-Technik bei Angiographien der Nummern 5300 bis 5327 hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Die Zwei-Ebenen-Technik ist im neuen Katalog kein gesondertes Abrechnungsmerkmal mehr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5328
Was hat nicht gestimmt?