GOÄ 5303: Serienangiographie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5303
Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern  bis , eine Serie
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x

Die Abrechnung der Serienangiographie nach GOÄ 5303 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5303

Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5327, eine Serie

Die GOÄ-Ziffer 5303 beschreibt eine spezialisierte radiologische Diagnostik, die zur Darstellung von Blutgefäßen dient. Diese Leistung wird typischerweise im Rahmen von interventionellen oder diagnostischen Katheteruntersuchungen erbracht. Die Ziffer umfasst die Durchführung einer vollständigen Bildserie in den definierten Körperregionen.

Wichtig ist hierbei der geforderte zeitliche Zusammenhang mit einer Katheterleistung. Ohne eine solche vorgeschaltete oder begleitende Maßnahme ist der Ansatz dieser Ziffer nicht zulässig. Die Ziffer stellt somit eine Ergänzungsleistung zur primären Katheterisierung dar.

GOÄ 5303 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ 5303 erfolgt primär bei komplexen vaskulären Fragestellungen. Typische Indikationen sind die Abklärung von Aneurysmen im zerebralen Bereich oder die Darstellung von Gefäßstenosen im Thorax- und Abdomenbereich. Auch bei der Planung von endovaskulären Eingriffen liefert diese Serie entscheidende anatomische Details.

Die Ziffer ist eng an die Durchführung von selektiven Katheterisierungen gekoppelt. Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit der Serienaufnahme im Kontext der Gesamtprozedur sorgfältig prüfen. Eine routinemäßige Abrechnung ohne medizinische Begründung ist zu vermeiden.

Achtung: Die GOÄ 5303 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Auch bei der Untersuchung mehrerer anatomischer Regionen darf die Ziffer nicht vervielfacht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5303

Fallbeispiel 1: Zerebrale Serienangiographie bei Verdacht auf Aneurysma

Ein Patient stellt sich mit akut aufgetretenen, schwersten Kopfschmerzen vor. Zum Ausschluss eines intrakraniellen Aneurysmas erfolgt eine selektive Katheterisierung der Arteria carotis interna (GOÄ 5315) mit anschließender Serienangiographie. Die Dokumentation weist die Indikation und den zeitlichen Zusammenhang lückenlos nach. Abgerechnet werden die GOÄ 5315 und die GOÄ 5303 für die Bildserie.

Fallbeispiel 2: Thorakale Serienangiographie bei Lungenembolie

Bei einer Patientin besteht der dringende Verdacht auf eine rezidivierende Lungenembolie mit unklarem Befund in der CT-Angiographie. Es erfolgt eine selektive Angiographie der Pulmonalarterien mittels Katheter. Die Darstellung der pulmonalen Strombahn wird als Serie dokumentiert. Neben der Katheterleistung wird die GOÄ 5303 für die serielle Bildgebung korrekt in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Abdominelle Serienangiographie bei gastrointestinaler Blutung

Ein Patient leidet unter einer aktiven, endoskopisch nicht lokalisierbaren gastrointestinalen Blutung. Zur Lokalisation wird eine selektive Katheterisierung der Arteria mesenterica superior durchgeführt. Die anschließende Serienangiographie zeigt den Extravasat-Austritt des Kontrastmittels. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus der Katheterleistung und der GOÄ 5303 zur Blutungslokalisation.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5303: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer in einer Sitzung. Wenn beispielsweise der Schädel und der Brustraum in einer Sitzung untersucht werden, darf die GOÄ 5303 dennoch nur einmal angesetzt werden. Ein erhöhter Aufwand kann in diesem Fall ausschließlich über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Zudem führen Missachtungen der Ausschlussziffern regelmäßig zu Honorarkürzungen. Die GOÄ 5303 darf nicht neben den Ziffern 5300 bis 5302 sowie der Ziffer 5313 abgerechnet werden. Auch die Ausschlüsse bezüglich der Ziffern 5355 und 5357 sind zwingend zu beachten.

Tipp: Bei der Untersuchung mehrerer Regionen sollte der Steigerungsfaktor begründet auf bis zu 2,5-fach angehoben werden, um den Mehraufwand adäquat abzubilden.

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Dokumentation der GOÄ 5303: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im Befundbericht müssen die Indikation, der zeitliche Ablauf und die genaue Lokalisation der Serie detailliert beschrieben werden. Auch die Anzahl der Aufnahmen und die technischen Parameter sollten dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist der Nachweis des zeitlichen Zusammenhangs mit der Katheterleistung. Aus der Patientenakte muss eindeutig hervorgehen, welcher Katheter verwendet wurde und wie die Kontrastmitteleinbringung erfolgte. Dies sichert die Abrechenbarkeit im Prüffall ab.

Dokumentation: Selektive Katheterisierung der A. carotis links über Schleuse. Unmittelbar anschließende Serienangiographie (GOÄ 5303) zur Darstellung des Circulus arteriosus cerebri. Keine Komplikationen.

GOÄ 5303: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührenrahmens über den Regelsatz von 1,8-fach hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung auf bis zu 2,5-fach sind anatomische Besonderheiten wie stark geschlängelte Gefäße. Auch eine ausgeprägte Arteriosklerose oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten können als medizinische Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5303 wird regelhaft mit den Katheterleistungen nach den Ziffern 5315 bis 5327 kombiniert. Auch die Berechnung von Sachkosten wie Kontrastmitteln oder speziellen Kathetersets ist unter Beachtung der GOÄ-Vorgaben zulässig. Die Kombination mit ergänzenden Durchleuchtungsleistungen sollte vorab genau auf eventuelle Ausschlüsse geprüft werden.

Ziffer 5303 in der neuen GOÄ

Die Serienangiographie von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit kardialen Leistungen (Nummern 5315 bis 5327) wird in der neuen GOÄ über dieselben lokalisierten Serienangiographie-Leistungen abgebildet wie die allgemeine Nummer 5300. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 104,92 €.

  • 13276 Serienangiographie arteriell oder venös im Bereich des Schädels oder der Wirbelsäule, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie (544,37 €)
  • 13277 Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie (408,83 €)

Die neue GOÄ kennt keine separate Kontextbindung mehr an kardiologische Eingriffe; die Lokalisation allein bestimmt die Ziffer. Bei gleichzeitiger Angiographie in beiden Bereichen sind Nummer 13276 und 13277 nebeneinander anzusetzen. Weitere Serien werden über den Zuschlag Nummer 13278 abgerechnet (mit Begründungspflicht).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5303

Die GOÄ-Ziffer 5303 wird für eine Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- oder Bauchraum berechnet. Voraussetzung ist der zeitliche Zusammenhang mit einer Katheterleistung nach den Nummern 5315 bis 5327. Die Leistung ist pro Sitzung nur einmal ansetzbar.
Nein, die GOÄ 5303 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Wenn gleichzeitig Schädel und Brust oder Brust und Bauch untersucht werden, kann dieser Mehraufwand nur über einen erhöhten Steigerungssatz abgebildet werden.
Neben der GOÄ 5303 dürfen die Ziffern 5300 bis 5302 sowie die Ziffern 5313, 5355 und 5357 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind zwingend zu beachten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,8-fach hinaus ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige Gefäßanatomie, ausgeprägte Arteriosklerose oder die gleichzeitige Untersuchung mehrerer anatomischer Regionen.
Die Einbringung des Kontrastmittels über einen bereits liegenden Katheter ist mit den Katheterziffern abgegolten. Eine gesonderte Berechnung ist nur zulässig, wenn das Kontrastmittel über einen extra dafür eingeführten Katheter eingebracht wird.
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